Sozial- und Eingliederungshilfe Bestattungs­kosten (5. bis 9. Kapitel SGB XII)

In der Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII werden unter dem Erhebungs­merkmal "Bestattungs­kosten“ die Anzahl der Empfänger von Erstattungen für Kosten von Bestattungen ausgewiesen. Empfänger dieser Bestattungs­kosten können z. B. Hinter­bliebene, Erben­gemein­schaften oder auch eine Institution oder ein Amt sein. Es handelt sich somit nicht um die Anzahl der erfolgten Sozial­bestattungen, die mangels Vermögen durch die Sozial­ämter finanziert wurden. Die Ursache hierfür liegt in der Möglichkeit begründet, dass pro Bestattungsfall mehrere Empfänger für die Erstattung der Bestattungs­kosten in Frage kommen können, etwa wenn Geschwister die Kosten für das Begräbnis eines verstorbenen Elternteils zu gleichen Teilen übernommen haben. Die Anzahl der Empfänger der Bestattungs­kosten ist somit höher als die Anzahl der Bestattungsfälle, deren Höhe aber nicht erfasst wird. Ein Anstieg von Empfänger­zahlen bedeutet somit nicht zwangs­läufig einen Anstieg der "Sozialbestat­tungen" im gleichen Umfang.