In der Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII werden unter dem Erhebungsmerkmal "Bestattungskosten“ die Anzahl der Empfänger von Erstattungen für Kosten von Bestattungen ausgewiesen. Empfänger dieser Bestattungskosten können z. B. Hinterbliebene, Erbengemeinschaften oder auch eine Institution oder ein Amt sein. Es handelt sich somit nicht um die Anzahl der erfolgten Sozialbestattungen, die mangels Vermögen durch die Sozialämter finanziert wurden. Die Ursache hierfür liegt in der Möglichkeit begründet, dass pro Bestattungsfall mehrere Empfänger für die Erstattung der Bestattungskosten in Frage kommen können, etwa wenn Geschwister die Kosten für das Begräbnis eines verstorbenen Elternteils zu gleichen Teilen übernommen haben. Die Anzahl der Empfänger der Bestattungskosten ist somit höher als die Anzahl der Bestattungsfälle, deren Höhe aber nicht erfasst wird. Ein Anstieg von Empfängerzahlen bedeutet somit nicht zwangsläufig einen Anstieg der "Sozialbestattungen" im gleichen Umfang.