Sozialhilfe Angerechnetes Einkommen

Hierunter fällt Einkommen, das den Anspruch einer Person auf Hilfeleistungen tatsächlich mindert und bei dem schon die vom Einkommen absetzbaren Freibeträge (wie z.B. auf das Einkommen entrichtete Steuern oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung) berücksichtigt bzw. abgezogen sind.