Sozialhilfe Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung

Ab dem 1. Berichtsquartal 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 3. Kapitel SGB XII unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Zudem werden auch Durchschnittswerte (beispielsweise durchschnittliche Bedarfe) nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren.