Soziale Mindestsicherung Zahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen 2022 um 8,7 % gestiegen

Anstieg geht vor allem auf leistungsberechtigte Geflüchtete aus der Ukraine zurück.

Etwa 7,2 Millionen Menschen in Deutschland haben zum Jahresende 2022 Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 8,7 %. Zum Jahresende 2021 erhielten 6,6 Millionen Menschen entsprechende Leistungen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung stieg der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger von 8,0 % zum Jahresende 2021 auf 8,5 % zum Jahresende 2022.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende", sogenanntes Hartz IV). Diese Leistungen erhielten Ende 2022 knapp 5,4 Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Regelleistungsberechtigten damit um 8,2 %.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Diese Hilfe bezogen knapp 1,2 Millionen Menschen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger stieg um 6,0 %.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Leistungen bekamen etwa 486 000 Menschen. Dies entspricht einem Anstieg um 22,0 %.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe". Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen knapp 128 000 Menschen. Das waren 14,4 % mehr als im Vorjahr.

Der starke Anstieg der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen geht auf die hohe Zahl leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine zurück. Zum Jahresende 2021 erhielten in Deutschland knapp 41 000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme. Am Jahresende 2022 hatten etwa 804 000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit Anspruch auf entsprechende Leistungen.

Seit 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise SGB XII anstatt nach dem AsylbLG. Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst Leistungen nach dem AsylbLG.