Kindertagesbetreuung Allgemeine und methodische Hintergründe zu den Karten der Kindertagesbetreuung

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung steht seit Jahren im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Eine gute Kinderbetreuung und damit eine frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den zentralen Zukunftsaufgaben in Deutschland und sind wichtige Faktoren für deren Entwicklung und damit der Chancengleichheit der Kinder. Ein bundesweit bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot an Betreuungsplätzen – insbesondere für Kinder unter 3 Jahren – zu schaffen, ist gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen. Neben anderen familienpolitischen Leistungen (unter anderem Elterngeld, Kindergeld) ist dies eine wesentliche Voraussetzung zu einer zufriedenstellenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein bedarfsorientiertes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten unterstützt Paare bei dem Entschluss, Kinder zu bekommen und ermöglicht gut ausgebildeten und qualifizierten Müttern – und Vätern – ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen und damit Familie und Beruf zu vereinbaren.

Bereits auf dem sogenannten "Krippengipfel" von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter drei Jahren ein Angebot zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater (sogenannte Tagespflege) zu schaffen. Die damalige Planungsgröße lag bei 750 000 Plätzen. Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) aus den Jahren 2011 und 2012 ergaben jedoch einen etwas höheren Betreuungsbedarf von rund 780 000 Plätzen, was einer Betreuungsquote von gut 39 % entspricht. Da der Bedarf regional unterschiedlich hoch ist, kommt es in einzelnen Regionen zu deutlichen Abweichungen nach oben oder auch nach unten.

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 sowie dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) im Jahr 2008 wurden die gesetzlichen Grundlagen für den beschleunigten Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots geschaffen. Mit dem Kinderförderungsgesetz gibt es seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Zudem enthält es die gesetzlichen Grundlagen zu Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung

Die unternommenen Anstrengungen spiegeln sich in den jährlich zum 1. März erhobenen Daten im Rahmen der Statistiken zur Kindertagesbetreuung wider. Die Anzahl von Kindern in Kindertagesbetreuung ist seit gut einem Jahrzehnt stetig gewachsen.

Nach wie vor ist der Fokus der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung auf den Ausbaustand bei der Altersgruppe der unter 3-jährigen Kinder gerichtet. Die vorliegenden Daten auf Kreisebene setzen dabei grundsätzlich den Schwerpunkt auf diese Altersgruppe und auf die Kinder der Altersgruppe von 3 bis unter 6 Jahren.

Methodische Hinweise zu den Kartendarstellungen auf Kreisebene

Ziel beider Erhebungen ist es, einen umfassenden Überblick über die Inanspruchnahme bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagespflege zu erhalten.

Erhoben werden in beiden Statistiken unter anderem Geburtsmonat und -jahr des Kindes, der zeitliche Umfang der Betreuung, ein möglicher Migrationshintergrund sowie ein nachgewiesener und erweiterter Förderbedarf wegen körperlicher und/oder geistiger Behinderung beziehungsweise wegen drohender oder seelischer Behinderung, sofern die Förderung in der Einrichtung beziehungsweise in der Tagespflege geleistet wird.

Da sowohl Kinder in Kindertageseinrichtungen als auch solche in Kindertagespflege in der Statistik erfasst werden, gibt diese einen umfassenden Überblick über die Zahl der Kinder, die tatsächlich Tagesbetreuung in Anspruch nehmen. Die zentrale Kennziffer dafür ist die Betreuungsquote, die den Anteil der tatsächlich betreuten Kinder in einer Kindertageseinrichtung und in Kindertagespflege an allen Kindern der entsprechenden Altersgruppe angibt. Betrachtet man den Anteil der betreuten Kinder an allen Kindern der entsprechenden Altersgruppe in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, spricht man von den sogenannten Besuchsquoten.

Um Doppelzählungen zu vermeiden, wurden im Folgenden diejenigen Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege herausgerechnet, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen. Die bei der Betreuungsquotenberechnung beziehungsweise der Besuchsquotenberechnung verwendeten Einwohnerzahlen beruhen auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2020 auf Basis des Zensus 2011.

Neben dem generellen Angebot an Kinderbetreuungsplätzen ist die Möglichkeit, Kinder auch ganztags betreuen zu lassen, ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztagsbetreuung bedeutet, dass Kinder durchgehend mehr als sieben Stunden pro Tag in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflege verbringen können. Zentrale Kennziffer ist hier die Ganztagsbetreuungsquote, die den Anteil der ganztags betreuten Kinder an allen Kindern der entsprechenden Altersgruppe angibt.

Im Rahmen einer jährlichen Sonderaufbereitung der Statistiken werden auch Informationen über die rechnerischen Betreuer-Kind-Relationen (Personalschlüssel) berechnet. Sie finden diese Veröffentlichung auf unserer Themenseite im Internet.

Um einschätzen zu können, ob Kinder mit Migrationshintergrund zu gleichen Anteilen Angebote der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen wie Kinder ohne Migrationshintergrund, bedarf es der Berechnung einer Quote zur Inanspruchnahme sowohl für die Kinder mit als auch ohne Migrationshintergrund (migrationsspezifische Betreuungsquote). Diese Daten finden Sie hier.

Die Datengrundlage für die aktuellen Karten zu allen Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland sowie für die Berichtsjahre ab 2007 finden Sie in der Regionaldatenbank für Deutschland.

Weitere Daten finden Sie in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Karte: GeoBasis-DE / BKG 2019