Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit

Themen Soziales

Pressemitteilungen

14. Dezember 2022 Jugendarbeit 2021: Corona-Pandemie führt zu Rekordtief bei Angeboten und Teilnehmerzahlen

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27. Oktober 2022 210 000 junge Menschen wuchsen 2021 in Heimen oder Pflegefamilien auf

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29. Oktober 2021 5 % weniger erzieherische Hilfen im Corona-Jahr 2020

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4. Mai 2021 Immer mehr Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

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2. Februar 2021 Öffentlich geförderte Jugendarbeit erreichte 2019 fast 8,6 Millionen junge Menschen

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Datenbank

GENESIS-Online

Auch in unserer Datenbank GENESIS-Online finden Sie Ergebnisse zum Thema:

Erzieherische Hilfen
Angebote der Jungendarbeit

Die Datenbankinhalte werden sukzessive ausgebaut und hier verlinkt.

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Grafiken

1 von 4

Junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien

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Hauptgründe für die Unterbringung in einem Heim oder einer Pflegefamilie

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Öffentlich geförderte Jugendarbeit

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Ehrenamtlich pädagogisch Tätige nach Geschlecht, Altersgruppen und Angebotsart

Publikationen

Hinweis: Ablösung der Fachserien und Tabellenbände

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Ergebnisse Open-Data-konform maschinenlesbar bereitzustellen. Wir bauen daher das Angebot in unserer Datenbank GENESIS-Online kontinuierlich aus und stellen unsere bisherigen Fachserien und Tabellenbände ein. Für vereinzelte Themenbereiche bieten wir ergänzend die Statistischen Berichte als neues Format in dieser Rubrik "Publikationen" an. Sie enthalten neben Layout-Tabellen auch maschinenlesbare Datensätze (csv).

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Häufig gestellte Fragen

Was sind Hilfen zur Erziehung und wann werden Hilfen für junge Volljährige gewährt?

Hilfen zur Erziehung sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben (§§ 27 bis 35 SGB VIII). Das Spektrum der erzieherischen Hilfen ist dabei breit gefächert und reicht zum Beispiel von Beratungsangeboten über sozialpädagogische Familienhilfen bis hin zu Heimerziehungen. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Dieser Fall muss nicht selbst verschuldet eintreten, sondern kann eine Folge von Trennung, Erkrankung, Arbeitslosigkeit oder anderen familiären oder persönlichen Belastungen sein. Auch wenn die Inanspruchnahme einer erzieherischen Hilfe grundsätzlich freiwillig ist, kann sie bei drohenden Kindeswohlgefährdungen vom Familiengericht angeordnet werden. Ein Rechtsanspruch auf vergleichbare Hilfen besteht auch für junge Volljährige, solange sie für die Persönlichkeitsentwicklung beziehungsweise eigenverantwortliche Lebensführung aufgrund der individuellen Situation notwendig sind (§ 41 SGB VIII).

Wer hat Anspruch auf eine Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung?

Anders als bei den erzieherischen Hilfen hat der Gesetzgeber Kindern oder Jugendlichen, die von seelischen Behinderung bedroht oder beeinträchtigt sind, einen eigenen Rechtsanspruch auf eine Eingliederungshilfe eingeräumt (§ 35a SGB VIII). Voraussetzung für die Gewährung einer Eingliederungshilfe ist hier nicht nur der Nachweis einer (drohenden) Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit, sondern auch, dass dadurch die Teilhabe am sozialen Leben eingeschränkt wird. Seelische Probleme, die einen Anspruch begründen, können zum Beispiel Ängste, Depressionen, Traumati­sierungen oder Essstörungen, unter bestimmten Umständen auch schulische Teilleistungsstörungen sein. Landesrecht kann jedoch regeln, dass Leistungen der Frühförderung für Kinder unter 6 Jahren unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von anderen Leistungsträgern (Sozialgesetzbuch Neun - SGB IX) gewährt werden können, so dass je nach Bundesland nicht alle Eingliederungshilfen durch diese Statistik erfasst werden.

Wie viele Hilfen zur Erziehung werden in Anspruch genommen? Welche Rolle spielen dabei Heimerziehungen, Vollzeitpflege, Erziehungsberatungen und die anderen Hilfearten?

Einen Überblick über die Inanspruchnahme der Hilfen zu Erziehung nach den einzelnen Hilfearten, wie beispielsweise Heimerziehungen, Vollzeitpflege oder Sozialpädagogische Familienhilfen, gibt die Tabelle "Hilfen zur Erziehung, einschließlich Hilfen für junge Volljährige in Deutschland nach Art der Hilfe".

Weiterführende Angaben zu den Hilfearten nach verschiedensten Merkmalen - etwa zum soziodemografischen Hintergrund, der wirtschaftlichen Situation oder Gründen für die Hilfegewährung - sind in dem Tabellenband "Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige" (PDF- oder Excel-Download) zusammengefasst.

Wie hat sich die Inanspruchnahme der erzieherischen Hilfen und der Eingliederungshilfen entwickelt?

Ergebnisse zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen können der Tabelle "Erzieherische Hilfen/Beratungen" entnommen werden.

Wieso werden die erzieherischen Hilfen / Eingliederungshilfen zu drei Zeitpunkten erhoben und nachgewiesen?

Im Rahmen dieser Statistik ist für jede Hilfe, die beendet wird, eine Meldung abzugeben. Darüber hinaus, werden jedes Jahr für alle Hilfearten die am Jahresende bestehenden Hilfen statistisch erfasst (Bestand am 31.12.). Zusätzlich kann auf Grundlage der Erhebungsinhalte die Anzahl der im Berichtsjahr begonnenen Hilfen berechnet werden. Damit gibt es drei Berichtszeitpunkte, an denen sich der Nachweis der Fälle der Statistik orientiert:

  1. Die (im Kalenderjahr) begonnen Hilfen,
  2. die (im Kalenderjahr) beendeten Hilfen und
  3. die am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres andauernden Hilfen (Bestand).

Die unterschiedlichen Berichtszeitpunkte wurden gewählt, um z. B. bei eher lang andauernden Hilfen wie etwa den Heimerziehungen oder der Vollzeitpflege, deren Entwicklung und Dynamik besser beobachten zu können und daraus frühzeitig Erkenntnisse ableiten zu können. Solche Hilfen dauern oft länger als ein Jahr und so muss auf die entsprechenden Informationen nicht bis zum Abschluss der Hilfe gewartet werden, sondern es können jährlich neue Entwicklungen ausgemacht und bewertet werden.

Für Aussagen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, werden die zu 2) und 3) ermittelten Fallzahlen in der Regel aufsummiert, so dass alle im Kalenderjahr beendeten Hilfen und der Bestand am Jahresende zusammengenommen als Jahresergebnis ausgewiesen werden.

Welche Angebote der Jugendarbeit werden erfasst?

In der Statistik werden alle Angebote der Jugendarbeit erfasst, die innerhalb des Berichtsjahres durchgeführt wurden, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Status des Trägers: Das Angebot wurde von einem öffentlichen Träger (z. B. Jugendamt oder Gemeinde) oder einem aner­kannten freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (z.B. Kirche, Wohlfahrtsverband oder Jugendinitiative) durchgeführt.
  2. Finanzierung des Angebots/Trägers: Das Angebot wurde mit öffentlichen Mitteln entweder pauschal oder angebotsbezogen gefördert oder der Angebotsträger hat eine öffentliche Förderung erhalten.
  3. Inhalt des Angebots: Das Angebot dient vorrangig der Förderung der jugendlichen Entwicklung (§ 11 SGB VIII ) oder stellt eine geförderte Mitarbeiterfortbildung bei anerkannten Trägern der Jugendarbeit dar (§ 74 Absatz 6 SGB VIII ). Nicht dazu gehören Angebote der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII ) sowie Angebote, die ausschließlich der Ausübung sportlicher, kultureller oder religiöser Aktivitäten oder der Einübung rein technischer Fertigkeiten (z. B. im Rahmen des Rettungsdienstes) dienen. 

Wie viele Angebote bzw. Angebotstypen der öffentlich geförderten Jugendarbeit gibt es in Deutschland? Wie hoch ist die Zahl ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

In der Tabelle "Angebote der Jugendarbeit nach Angebotstyp, Mitarbeit von pädagogisch tätigen Personen, Anzahl der ehrenamtlich pädagogisch tätigen Personen sowie Anzahl der Teilnehmenden" ist die Anzahl der Angebote nach Angebotstypen sowie die Zahl ihrer  Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu finden.

Wie viele Personen engagieren sich in der öffentlich geförderten Jugendarbeit ehrenamtlich?

Angaben zu den ehrenamtlich tätigen Personen in der öffentlich geförderten Jugendarbeit können der Tabelle "Angebote der Jugendarbeit nach Angebotstyp, Mitarbeit von pädagogisch tätigen Personen, Anzahl der ehrenamtlich pädagogisch tätigen Personen sowie Anzahl der Teilnehmenden" entnommen werden.

Methoden

Die Dokumentation der Methoden ist uns wichtig

Damit können Sie unsere Daten sachgerecht interpretieren und ihre Aussagekraft besser einschätzen.

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Qualitätsberichte

Qualitätsbericht - Statistik der Angebote der Jugendarbeit 2017

Bei der Statistik handelt es sich um eine Primärerhebung der Angebote der Jugendarbeit bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. Angesichts der heterogenen Angebotslandschaft im Bereich der Jugendarbeit und mangels eines passenden Registers hat das Statistische Bundesamt im Rahmen der Neukonzeption einen mehrseitigen Praxisleitfaden für die Berichtskreisfeststellung entwickelt.

Qualitätsbericht - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige

Mit der Erhebung werden umfassende und zuverlässige statistische Daten über die Inanspruchnahme der jeweiligen Hilfen und über die Situation der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger bereitgestellt. Die Ergebnisse dienen der Planung im örtlichen und überörtlichen Bereich und tragen dazu bei, das Kinder- und Jugendhilfesystem fortzuentwickeln. Auch zur Beantwortung von aktuellen jugend- und familienpolitischen Fragestellungen und zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts werden die Daten herangezogen.