Asylbewerberleistungen Staatenlos

Die Definition der Staatenlosigkeit findet sich in Artikel 1 des Übereinkommens über die Rechtstellung der Staatenlosen von 1954. Im Sinne dieses Überein­kommens ist ein "Staatenloser" eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht.

Staatenlosigkeit entsteht durch automatischen oder behördlichen Entzug sowie durch freiwillige Aufgabe der Staatsangehörigkeit.