Asylbewerberleistungen Regelleistungen

Die Regelleistungen dienen der Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts der Leistungsbe­rechtigten. Sie werden entweder in Form von Grund­leistungen (§ 3 AsylbLG) oder als Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG) gewährt.

Nach einer rechtlich anerkannten Leistungsdauer von insgesamt mindestens 15 Monaten sind den Empfängern die erhöhten Ansprüche der Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.