Asylbewerberleistungen Besondere Leistungen

Die besonderen Leistungen werden in speziellen Bedarfssituationen gewährt. Zu diesen Leistungen zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gemäß § 4 AsylbLG, die Bereitstellung von Arbeits­gelegen­heiten nach § 5 und sonstige Leistungen gemäß § 6.

Besondere Leistungen werden entweder in Form von anderen Leistungen (§§ 4 bis 6) oder als Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII (§ 2 AsylbLG) gewährt. Nach einer rechtlich anerkannten Leistungsdauer von insgesamt mindestens 15 Monaten sind den Empfängern Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII zu gewähren.

Bei der Unterbringung von Leistungsberechtigten in einer Gemein­schafts­unterkunft bestimmt jedoch die zuständige Behörde die Form der Leistung auf Grund der örtlichen Umstände.