Adoptionen und Sorgerecht Familiengerichte entzogen zum Schutz der Kinder 15 395 Mal das Sorgerecht

Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann das Jugendamt, insbesondere wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden, als letzte Instanz das Familiengericht anrufen. Das Familiengericht entscheidet dann über erforderliche Maßnahmen zum Wohl der Kinder oder Jugendlichen. Im Jahr 2023 wurde das Familiengericht zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung insgesamt 22 125 Mal angerufen. Mit 81 % war die überwiegende Mehrheit der betroffenen Kinder unter 14 Jahre alt. Jungen waren mit 11 850 Fällen etwas häufiger vertreten als Mädchen mit 10 275 Fällen.

Eine mögliche Maßnahme des Familiengerichts ist dabei die Entziehung der elterlichen Sorge. Sie gilt als letztes Mittel zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung und darf nur auf Beschluss eines Familiengerichts erfolgen (§ 1666 BGB). Im Jahr 2023 haben die Familiengerichte in Deutschland insgesamt in 15 395 Fällen einen vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Damit sind die Sorgerechtsentzüge gegenüber dem Vorjahr um 3 % oder 440 Fälle gestiegen.

In 7 603 Fällen entzogen die Familiengerichte den Eltern das Sorgerecht vollständig, in 7 792 Fällen handelte es sich um einen Teilentzug des elterlichen Sorgerechts. In beiden Fällen waren Jungen etwas häufiger betroffen als Mädchen: Bei den vollständigen Sorgerechtsentzügen lag der Anteil der Jungen bei 59 % und bei den Teilentzügen bei 52 %.

In fast drei Viertel aller Sorgerechtsentzüge standen Kinder unter 14 Jahren im Mittelpunkt (71 %). Bei den vollständigen Sorgerechtsentzügen lag der Anteil der unter 14-jährigen Kinder bei 63 %, während er bei den Teilentzügen mit 80 % deutlich höher ausfiel.

Diese und weitere Ergebnisse zu den Sorgerechtsentzügen aufgrund von Kindeswohlgefährdungen können der verlinkten Online-Tabelle auf der Themenseite „Adoptionen und Sorgerecht“ entnommen werden. Ausführliche Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistiken rund um das Thema „Sorgerecht“ - insbesondere zu Sorgeerklärungen, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Pflegeerlaubnissen - sind in der Datenbank GENESIS-Online zu finden. Hintergrundinformationen zur Methodik und Qualität der Statistiken enthält der neue Qualitätsbericht.