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Auch in unserer Datenbank GENESIS-Online finden Sie Ergebnisse zu den Themen:
Die Datenbankinhalte werden sukzessive ausgebaut und hier verlinkt.
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Hinweis: Ablösung der Fachserien und Tabellenbände
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Ergebnisse Open-Data-konform maschinenlesbar bereitzustellen. Wir bauen daher das Angebot in unserer Datenbank GENESIS-Online kontinuierlich aus und stellen unsere bisherigen Fachserien und Tabellenbände ein. Für vereinzelte Themenbereiche bieten wir ergänzend die Statistischen Berichte als neues Format in dieser Rubrik "Publikationen" an. Sie enthalten neben Layout-Tabellen auch maschinenlesbare Datensätze (csv).
Weitere Publikationen zum Thema
Sozialbericht (bisher: Datenreport)
Verzeichnis aller Veröffentlichungen
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Adoptionen gibt es in Deutschland?
In der Zeitreihe "Adoptionen" werden Häufigkeit und Entwicklung der Adoptionen dargestellt, darunter auch die der Fremdadoptionen durch nichtverwandte Personen. Zusätzlich sind dort noch weiterführende Kennzahlen zum Adoptionsgeschehen enthalten, wie die zur Adoption vorgemerkten Kinder und Jugendlichen sowie die vorgemerkten Adoptionsbewerbungen.
Wie oft werden Kinder oder Jugendliche von Verwandten oder Stiefeltern adoptiert?
Bei einem Großteil der Adoptionen handelt es sich um Stiefkindadoptionen, also die Annahme eines Kindes durch dessen Stiefvater oder Stiefmutter. An zweiter Stelle stehen bereits seit Jahren die Fremdadoptionen, das sind Adoptionen durch Personen, die zuvor nicht mit dem Kind verwandt waren. Verwandtenadoptionen, zum Beispiel durch Großeltern, Tanten, Onkel oder andere Verwandte des Kindes, sind dagegen am seltensten und machen nach wie vor nur einen geringen Anteil an allen Adoptionen aus. Aktuelle Ergebnisse zu den Adoptionen nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern sind im Statistischen Bericht "Statistik der Adoptionen" zu finden.
Werden Adoptionen aus dem Ausland erfasst?
Ja, die Statistik unterscheidet hier zwischen nationalen und internationalen Adoptionen. Eine internationale Adoption liegt nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) vor, wenn mit der Adoption für das Kind ein Aufenthaltswechsel von seinem Heimatstaat nach Deutschland verbunden ist (§ 2a AdVermiG). Der Wechsel des Aufenthaltes kann dabei frühestens zwei Jahre vor Beginn der Vermittlung stattgefunden haben. Angaben zu internationalen Adoptionen sind im Statistischen Bericht "Statistik der Adoptionen" enthalten.
Unabhängig davon, ob es sich um eine nationale oder internationale Adoption handelt, liefert die Statistik zusätzlich Angaben dazu, welche Staatsangehörigkeit das Kind und/oder die Adoptiveltern besitzen. Ergebnisse zu den adoptierten Kindern nach Staatsangehörigkeit des Kindes und der Adoptiveltern enthält die Tabelle "Adoptierte Kinder und Jugendliche nach persönlichen Merkmalen, Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern und deren Staatsangehörigkeit".
Wie viele gleichgeschlechtliche Paare haben ein Kind adoptiert?
Im Rahmen der Statistik werden seit dem Jahr 2023 auch Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare, unter anderem differenziert nach dem Geschlecht, erfasst. Ergebnisse dazu können dem Statistischen Bericht "Statistik der Adoptionen" entnommen werden.
In wie vielen Fällen wird Eltern zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung vom Familiengericht das Sorgerecht entzogen?
Die Tabelle "Maßnahmen des Familiengerichts für Kinder und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls" beinhaltet die Zahl der Fälle, in denen Eltern zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt oder einen Dritten übertragen wurde (§ 1666 Absatz 3 Nummer 6 BGB). Dabei wird auch danach unterschieden, ob es sich um einen vollständigen oder einen Teilentzug der elterlichen Sorge handelt.
Wie häufig übernehmen Paare "ohne Trauschein" gemeinsam die elterliche Sorge?
Rechtlich steht Eltern, die bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet waren, die elterliche Sorge unter anderem dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen) oder ihnen ein Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt (§ 1626a BGB). Die Zahl der von beiden Elternteilen abgegebenen Sorgeerklärungen und die Zahl der vom Familiengericht übertragenen Sorgeerklärungen können der Tabelle "Sorgeerklärungen" entnommen werden.
Wie oft übernehmen die Jugendämter das Sorgerecht, wenn Eltern dazu nicht mehr in der Lage oder nicht bereit oder berechtigt sind?
Können, wollen oder dürfen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben und eignet sich dafür auch keine andere Person, etwa aus dem Verwandtenkreis, übernehmen die Jugendämter die gesetzliche Vertretung für die betreffenden Kinder oder Jugendlichen - die sogenannte Amtsvormundschaft (§ 1791c BGB). Bei einer Vormundschaft wird die elterliche Sorge (Vormundschaft über Minderjährige) von einem Dritten, dem Vormund, ausgeübt. Voraussetzung ist, dass das Kind oder der Jugendliche nicht (mehr) unter elterlicher Sorge steht. Kinder und Jugendliche bedürfen insbesondere dann eines Vormunds, wenn ihre Eltern als die eigentlichen gesetzlichen Vertreter entweder die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können (zum Beispiel, weil sie verstorben sind), nicht mehr ausüben dürfen (Sorgerechtsentzug) oder ausüben wollen (Adoptionsfreigabe).
Rechtlich wird dabei zwischen bestellten und gesetzlichen Amtsvormundschaften unterschieden: Bestellte Amtsvormundschaften treten insbesondere durch den Entzug der elterlichen Sorge ein, gesetzliche Amtsvormundschaften, wenn ein Kind von einer minderjährigen Mutter geboren wird, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, oder bei einer Adoptionsfreigabe. Der vorübergehende Anstieg der bestellten Amtsvormundschaften in den letzten Jahren ist vorrangig auf das Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen zurückzuführen. Ergebnisse zu den Amtsvormundschaften können aus der Tabelle "Maßnahmen für Kinder und Jugendliche" abgerufen werden.
In manchen Fällen nimmt das Jugendamt nur bestimmte Angelegenheiten der elterlichen Sorge wahr. Im Rahmen dieser sogenannten bestellten Amtspflegschaften wird für Teile der elterlichen Sorge Amtspflege bestellt, zum Beispie, für die Personen- oder Vermögenssorge. Die verbleibenden Teile der elterlichen Sorge werden weiterhin durch die Eltern oder einen Elternteil wahrgenommen. Ergebnisse zur Häufigkeit und Entwicklung der bestellten Amtspflegschaften stehen in der Tabelle "Maßnahmen für Kinder und Jugendliche" bereit.
Wie häufig unterstützt das Jugendamt Alleinerziehende zum Beispiel dabei, ausbleibende Unterhaltszahlungen geltend zu machen oder eine Vaterschaft festzustellen?
Alleinerziehende Elternteile können bei Bedarf beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen (§ 1712 BGB). Der Beistand nimmt nicht Angelegenheiten der elterlichen Sorge wahr, sondern unterstützt die Sorgeberechtigte oder den Sorgeberechtigten bei der Ausübung der elterlichen Sorge. Beistandschaften können zur Feststellung der Vaterschaft und/oder zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden, wobei die Statistik lediglich die Beistandschaften zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen separat ausweist.
Methoden
Die Dokumentation der Methoden ist uns wichtig
Damit können Sie unsere Daten sachgerecht interpretieren und ihre Aussagekraft besser einschätzen.