Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger durch ein Familiengericht auf Grund einer Gefährdung des Kindeswohls 2023 | |||
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Übertragungen der elterlichen Sorge1 | Kinder und Jugendliche im Berichtsjahr | ||
insgesamt | davon nach Geschlecht | ||
männlich2 | weiblich | ||
1: Übertragungen der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger im Fall eines Sorgerechtsentzugs gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB. 2: Kinder und Jugendliche mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3: Einschließlich Mehrfachzählungen von Kindern und Jugendlichen, da eine Entscheidung des Familiengerichts unterschiedliche Maßnahmen beinhalten kann. Statistik der Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften usw. Informationen zur Methodik und zu lokalen Datenausfällen enthält der Qualitätsbericht. | |||
Übertragungen der elterlichen Sorge1 insgesamt | 15 395 | 8 548 | 6 847 |
Vollständige Übertragung der elterlichen Sorge | 7 603 | 4 513 | 3 090 |
Teilweise Übertragung der elterlichen Sorge | 7 792 | 4 035 | 3 757 |
darunter | |||
nur des Personensorgerechts | 5 861 | 3 054 | 2 807 |
darunter | |||
nur des Aufenthaltsbestimmungsrechts | 1 737 | 888 | 849 |
Nachrichtlich: | |||
Anrufungen des Familiengerichts wegen Gefährdungen des Kindeswohls | 22 125 | 11 850 | 10 275 |
Entscheidungen des Familiengerichts wegen Gefährdungen des Kindeswohls insgesamt3 | 29 438 | 15 806 | 13 632 |
Stand 17. Juli 2024