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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem traditionellen, einem registergestützten und einem registerbasierten Zensus?
Beim traditionellen Zensus handelt es sich um eine Vollerhebung statistischer Bevölkerungsdaten. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Auskunft verpflichtet. 1987 wurde im früheren Bundesgebiet die letzte traditionelle Volkszählung durchgeführt.
Für den Zensus 2022 kam – wie für den Zensus 2011 – ein registergestütztes Verfahren zum Einsatz. Es liefert verlässliche Ergebnisse für ganz Deutschland, obwohl nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger Auskunft geben mussten. Diese Entlastung war möglich, weil die meisten Daten bereits in Registern vorlagen. Zusätzliche Befragungen fanden nur noch in begrenztem Umfang statt, zum Beispiel um fehlende Daten zu erheben oder Ungenauigkeiten zu bereinigen.
Mit einem registerbasierten Verfahren werden die Ergebnisse des Zensus aus vorhandenen Datenquellen gewonnen. Informationen, die Bürgerinnen und Bürger bereits der Verwaltung geliefert haben, müssen nicht erneut erfragt werden (Once-Only-Prinzip). Grundlegende Voraussetzung ist, Register für die Statistik unter Einhaltung des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu erschließen oder neu aufzubauen.
Wie wird der Zensus in anderen europäischen Staaten durchgeführt?
12 der insgesamt 31 Staaten des Europäischen Statistischen Systems (ESS) setzten in der Zensusrunde 2015-2024 bereits auf ein registerbasiertes Verfahren ohne Durchführung zusätzlicher Befragungen. Dazu zählen Österreich, Dänemark, Schweden, Finnland, die Niederlande, Lettland und Spanien. 12 Staaten, darunter Deutschland, wandten ein kombiniertes Verfahren an, das neben Registern auch Daten aus zusätzlichen Befragungen nutzte. Das traditionelle Verfahren mit Vollerhebung fand sich nur noch in sechs Staaten. In Frankreich wurde ein rollierender Zensus durchgeführt, bei dem über fünf Jahre hinweg jeweils ein Fünftel der Bevölkerung befragt wird.
Der Trend hin zu einem registerbasierten Verfahren hat sich durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. Die Anforderungen der Europäischen Union, ausgewählte Ergebnisse des Zensus auch unterjährig zu liefern, lassen sich mit diesem Modell am besten erfüllen.
Wie wird eine sichere Datenübermittlung zwischen den Behörden gewährleistet?
Die Daten der Verwaltungsregister werden über vorhandene und bewährte Strukturen übermittelt. Es gibt umfangreiche Sicherungsmaßnahmen, damit sie nicht unrechtmäßig zusammengeführt werden. Unberechtigte Zugriffe werden durch die Einbindung dritter Stellen und mehrfache Verschlüsselung vermieden ("4-Corner-Modell").
Wie die Daten übermittelt werden, wird mit jeder registerführenden Stelle gesondert festgelegt. Dabei wird eine Transportverschlüsselung sichergestellt. Langfristig soll die Übermittlung über den gemeinsamen Dateneingang der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfolgen.
Wie können Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, welche Daten über sie für den künftigen Zensus gespeichert und verarbeitet werden?
Damit Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen können, brauchen sie Informationen darüber, welche Daten zur eigenen Person in der Verwaltung vorliegen und wann sie zu welchem Zweck abgefragt wurden. Transparenz wird das sogenannte "Datenschutzcockpit" schaffen, das die Freie Hansestadt Bremen, beauftragt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), nach dem Registermodernisierungsgesetz entwickelt. Durch diese digitale Kontrollmöglichkeit können sich Bürgerinnen und Bürger zukünftig einen Überblick verschaffen, was mit ihren Daten passiert.
Methoden
Bis zur Umsetzung des Registerzensus wollen wir Sie mit umfassenden Informationen über Methoden, Rechtsgrundlagen, Datenschutz und Informationssicherheit auf dem Laufenden halten.