Pflege Zahl der Pflegebedürftigen steigt bis 2070 deutlich an

Zur künftigen Entwicklung der Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes zeigt die Pflegevorausberechnung mehrere Varianten auf. Sie beruht auf Ergebnissen der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung und der Pflegestatistik und umfasst zwei Annahmen zu den Pflegequoten, also zum Anteil der Pflegebedürftigen in einzelnen Altersgruppen je Geschlecht.

Die erste Annahme geht von einer moderaten demografischen Entwicklung und konstanten Pflegequoten aus. Hier könnte die Zahl der Pflegebedürftigen allein durch die Alterung von 5,0 Millionen Ende 2021 über 5,6 Millionen Ende 2035 auf 6,8 Millionen Ende 2055 ansteigen und schließlich im Jahr 2070 bei 6,9 Millionen Pflegebedürftigen liegen. Wird angenommen, dass die Pflegequoten infolge des 2017 weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch bis 2027 zunehmen (zweite Annahme), so werden 2035 rund 6,3 Millionen und 2055 rund 7,6 Millionen Pflegebedürftige ausgewiesen.

Für die Bundesländer wurde die Zahl der Pflegebedürftigen nach einer Variante mit konstanten Pflegequoten gerechnet. Ausführliche Ergebnisse aller Varianten der Pflegevorausberechnung, auch differenziert nach Versorgungsarten, Alter und Geschlecht sowie methodische Erläuterungen enthält der Statistische Bericht Pflegevorausberechnung.

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