Publikation Orientierungswert für Krankenhäuser
Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung 2012

Datum 13. September 2012

Das Preisniveau für akutstationäre Krankenhausleistungen ist bislang durch die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Grundlohnrate) begrenzt. Diese Vorgabe trägt dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch Rechnung. Die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser erforderte jedoch gesetzliche Anpassungen. Dementsprechend wird ab dem Jahr 2013 die Grundlohnrate durch einen anteiligen Orientierungswert für Krankenhäuser abgelöst, der die Kostenstrukturen und -entwicklungen der Krankenhäuser besser berücksichtigt als die Grundlohnrate.