Krankenhäuser Krankenhausstatistik

Die Kranken­haus­statistik beschreibt die strukturelle Situation der Kranken­häuser und Vorsorge- oder Rehabilitations­einrichtungen sowie die Nutzung dieser Einrichtungen durch die Patientinnen und Patienten. Sie ist in drei Erhebungsteile untergliedert – Grunddaten, Kostennachweis und Diagnose­daten.

Innerhalb der Grunddaten werden die sachliche und personelle Ausstattung, wie Betten, medizinische Großgeräte, ärztliches und nichtärztliches Personal der Kranken­häuser und Vorsorge- oder Rehabilitations­einrichtungen sowie ihrer organisatorischen Einheiten (Fachabteilungen) statistisch abgebildet. Die Kranken­häuser erbringen darüber hinaus einen Nachweis ihrer Sach- und Personal­kosten. Zu den patientenbezogenen Merkmalen, den Diagnosedaten, gehören unter anderem Hauptdiagnose, Alter, Geschlecht, Behandlungsort, Wohnort und die Fachabteilung, in der die Patientin oder der Patient am längsten gelegen hat. Die Diagnosedaten, die Auskunft über die Morbiditäts­entwicklung geben, werden bei allen Kranken­häusern seit 1993 und seit 2003 auch von den Vorsorge- oder Rehabilitations­einrichtungen mit mehr als 100 Betten erhoben.

Die Ergebnisse der Krankenhaus­statistik bilden die statistische Basis für viele gesundheits­politische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Finanzierung beteiligten Institutionen als Planungs­grundlage. Darüber hinaus stellen sie einen wichtigen Bestandteil der nationalen und internationalen Gesundheits­berichterstattung dar.

Wie werden die Daten der Kranken­hausstatistik ermittelt?

Als dezentrale Statistik konzipiert, wird die Kranken­haus­statistik seit 1991 auf einer bundes­einheitlichen Rechts­grundlage, der Kranken­haus­statistik-Verordnung, von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Es handelt sich um eine jährliche Vollerhebung mit Auskunfts­pflicht, in die alle Kranken­häuser und Vorsorge- oder Rehabilitations­einrichtungen in Deutschland einbezogen werden
Die Meldungen zur Statistik sind mit Hilfe der von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren auf elektronischem Weg zu übermitteln. Für alle Teile der Kranken­hausstatistik (Grund-, Kosten- und Diagnosedaten) ist mit dem Online-Meldeverfahren eStatistik.core eine automatisierte Daten­gewinnung und Daten­übermittlung an die statistischen Ämter möglich. Für die Grund- und Kostendaten besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Meldung über elektronische Online-Formulare mittels IDEV. In den Statistischen Landes­ämtern wird das Datenmaterial geprüft und um fehlerhafte und unplausible Daten bereinigt. Das Statistische Bundesamt erstellt aus den einzelnen Landes­ergebnissen das Bundesergebnis.
Nach einer ersten Novellierung der Rechtsgrundlage im Jahr 2001, bei der einzelne Erhebungs­merkmale angepasst und der Berichtskreis für die Diagnosedaten erweitert wurden, stehen ab dem Berichtsjahr 2018 weitere Anpassungen bevor. Das Personal der Einrichtungen wird ab dem Berichtsjahr 2018 auf der Basis von Einzeldatensätzen erhoben. Darüber hinaus werden differenzierte Daten zur Notfall­versorgung und zu ambulanten Leistungen der Kranken­häuser erhoben. Ab dem Jahr 2020 werden ausgewählte Daten der Kranken­häuser nach Standorten erfasst..

Wann werden die Ergebnisse der Kranken­hausstatistik veröffentlicht?

Die Ergebnisse der Kranken­hausstatistik werden etwa 10 bis 12 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht.