Gesundheit Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflege­dienste sind selbständig wirt­schaftende Ein­richtungen, die unter ständiger Ver­antwortung einer ausge­bildeten Pflege­fachkraft Pflege­bedürftige in ihrer Wohnung pflegen und haus­wirtschaftlich ver­sorgen. Zusätzlich gehört üblicher­weise die medizinische Behandlungs­pflege zum Leistungs­spektrum der Ein­richtungen. Erfasst werden die ambulanten Pflege­dienste, die durch Versorgungs­vertrag nach § 72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder Bestands­schutz nach § 73 Absatz 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zuge­lassen gelten.