Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023
Die Erstveröffentlichung der Ergebnisse aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2025.
Erläuterungen zur Erstveröffentlichung aus der EVS 2023
Die Einkommens- unnd Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 hat eine Neukonzeption erfahren. Dazu gehören unter anderem:
- Zusammenlegung aller Befragungsinhalte/-teile (Allgemeine Angaben einschließlich Ausstattung mit Gebrauchsgütern, Einnahmen, Geld- und Sachvermögen, Konsumausgaben) und damit verbunden der Wegfall der Abfrage zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern und zur Vermögenssituation zum 1. Januar des Erhebungsjahres. Stattdessen gebündelte Abfrage aller Inhalte im Quartal, in dem die Haushalte ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben dokumentieren.
- Dokumentation der Konsumausgaben in freier Form statt in vorgegebenen Sammelkategorien (freie Anschreibung).
- Erstmalige Erhebung über eine App (optional Fragebogen/Haushaltsbuch auf Papier).
Bei vorangegangenen EVS erfolgte die Erhebung zu unterschiedlichen Stichtagen beziehungsweise Zeiträumen: Die Allgemeinen Angaben zu den privaten Haushalten (unter anderem Ausstattung mit Gebrauchsgütern) sowie die Vermögenssituation wurden zum Stichtag 1. Januar erhoben, die Konsumausgaben zum jeweiligen Quartal. Mit der Aufbereitung der Angaben zum Stichtag 1. Januar konnte bislang bereits im laufenden Erhebungsjahr begonnen werden. Die Ergebnisse zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern konnten dadurch schon im letzten Quartal des Erhebungsjahres veröffentlicht werden. Die Ergebnisse zum Geld- und Sachvermögen erschienen im darauffolgenden Jahr. Ergebnisse zu Einnahmen und Ausgaben sowie Konsumausgaben und zu den Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren wurden jeweils ab dem übernächsten Jahr veröffentlicht.
Aufgrund der umfassenden Änderungen des Erhebungsdesigns der EVS 2023 ergeben sich Änderungen bei der Datenaufbereitung. Insbesondere die freie Anschreibung von Konsumausgaben ermöglicht tiefergehende Analysen, erfordert jedoch auch umfangreiche neue Aufbereitungsprozesse. Daher werden die Ergebnisse aus der EVS 2023 zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern, zum Geld- und Sachvermögen und zu den Konsumausgaben privater Haushalte voraussichtlich im 4. Quartal 2025 veröffentlicht. Detaillierte Ergebnisse zu Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren stehen voraussichtlich im 2. Quartal 2026 zur Verfügung.
Bis dahin finden Sie in unserem Internetangebot die Ergebnisse der EVS 2018. Auf den folgenden Themenseiten stehen vielfältige Informationen bereit, wie z. B. Tabellen und Grafiken, Publikationen und Informationen zu den Methoden:
Die Ergebnisse der EVS 2018 sehen Sie auch sehr anschaulich in unserer Anwendung zum interaktiven Konsumvergleich. Dort können Sie ihre eigenen Ausgaben mit den Durchschnittswerten anderer Haushalte vergleichen.
In unserer Datenbank GENESIS-Online finden Sie ebenfalls Ergebnisse der EVS. Dort haben Sie unter anderem die Möglichkeit, sich individuelle Tabellen zu folgenden Themen zusammenzustellen und zu speichern:
Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Grundlage unter anderem für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene wie das Bürgergeld. Der Gesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen EVS verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe neu zu ermitteln. Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Methodik der Regelbedarfsermittlung beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Webseite.
Haben Sie Interesse an einer Haushaltserhebung teilzunehmen?
Ab dem 1.1.2025 finden die „Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) 2025“ statt, bei der teilnehmende Haushalte unter anderem einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Weitere Informationen zu den LWR sowie ein Anmeldeformular für Ihre Teilnahme an den LWR 2025 finden Sie auf der LWR-Informationsseite.