Vermögen, Schulden Erste Ergebnisse aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 im 4. Quartal 2025

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebens­verhältnisse privater Haushalte in Deutschland. Sie findet alle 5 Jahre statt, zuletzt 2023.

Die Erstveröffentlichung der Ergebnisse aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2025.

Erläuterungen zur Erstveröffentlichung aus der EVS 2023

Die Einkommens- unnd Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 hat eine Neu­konzeption erfahren. Dazu gehören unter anderem:

  • Zusammenlegung aller Befragungsinhalte/-teile (Allgemeine Angaben einschließlich Ausstattung mit Gebrauchsgütern, Einnahmen, Geld- und Sachvermögen, Konsumausgaben) und damit verbunden der Wegfall der Abfrage zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern und zur Vermögenssituation zum 1. Januar des Erhebungsjahres. Stattdessen gebündelte Abfrage aller Inhalte im Quartal, in dem die Haushalte ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben dokumentieren.
  • Dokumentation der Konsumausgaben in freier Form statt in vorgegebenen Sammelkategorien (freie Anschreibung).
  • Erstmalige Erhebung über eine App (optional Fragebogen/Haushaltsbuch auf Papier).

Bei vorangegangenen EVS erfolgte die Erhebung zu unterschiedlichen Stichtagen beziehungsweise Zeiträumen: Die Allgemeinen Angaben zu den privaten Haushalten (unter anderem Ausstattung mit Gebrauchsgütern) sowie die Vermögenssituation wurden zum Stichtag 1. Januar erhoben, die Konsumausgaben zum jeweiligen Quartal. Mit der Aufbereitung der Angaben zum Stichtag 1. Januar konnte bislang bereits im laufenden Erhebungsjahr begonnen werden. Die Ergebnisse zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern konnten dadurch schon im letzten Quartal des Erhebungsjahres veröffentlicht werden. Die Ergebnisse zum Geld- und Sachvermögen erschienen im darauffolgenden Jahr. Ergebnisse zu Einnahmen und Ausgaben sowie Konsumausgaben und zu den Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren wurden jeweils ab dem übernächsten Jahr veröffentlicht.

Aufgrund der umfassenden Änderungen des Erhebungsdesigns der EVS 2023 ergeben sich Änderungen bei der Datenaufbereitung. Insbesondere die freie Anschreibung von Konsumausgaben ermöglicht tiefergehende Analysen, erfordert jedoch auch umfangreiche neue Aufbereitungsprozesse. Daher werden die Ergebnisse aus der EVS 2023 zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern, zum Geld- und Sachvermögen und zu den Konsumausgaben privater Haushalte voraussichtlich im 4. Quartal 2025 veröffentlicht. Detaillierte Ergebnisse zu Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren stehen voraussichtlich im 2. Quartal 2026 zur Verfügung.

Bis dahin finden Sie hier die Ergebnisse der vorletzten EVS 2018.

Ergebnisse der EVS finden Sie auch zu folgenden Themen:

Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Grund­lage unter anderem für die Fest­setzung von finan­ziellen Unter­stützungs­leistungen für Kinder und Erwachsene wie das Bürger­geld. Der Gesetz­geber ist bei Vorliegen einer neuen EVS verpflichtet, die Höhe der Regel­bedarfe neu zu ermitteln. Die wichtigsten Fragen im Zusam­menhang mit der Methodik der Regel­bedarfs­ermittlung beantwortet das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Webseite.