Die europäische Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions; EU-SILC) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Themen der Befragung sind neben dem Einkommen weitere wichtige Lebensbereiche wie etwa die Wohnsituation, die materielle Entbehrung und soziale Teilhabe sowie die Gesundheit. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, werden EU-weit die gleichen Merkmale erhoben. Dabei gelten in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den EU-Mitgliedstaaten obliegt, wird seit 2005 in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. In Deutschland wurde die Befragung bis 2019 unter der Bezeichnung "Leben in Europa" als eigenständige Erhebung durchgeführt. Die zunehmenden Anforderungen an die Daten durch Eurostat hinsichtlich der Aktualität und Bereitstellung tiefer regionaler Ergebnisse konnten mit dem bisherigen System nicht mehr erfüllt werden. Seit dem Erhebungsjahr 2020 ist die EU-SILC-Erhebung als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Die Integration von EU-SILC in den Mikrozensus ermöglicht eine deutlich größere Stichprobe als bisher. Sie bildet zudem die Bevölkerung in Deutschland durch die generelle Teilnahmepflicht repräsentativer ab als die bis 2019 separat durchgeführte freiwillige Erhebung "Leben in Europa". Ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren ist daher nicht möglich (Zeitreihenbruch).
Weitere Informationen finden Sie unter "Auswirkungen der methodischen Änderungen und der Corona-Krise auf die Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2020".
Seit 2020 werden für EU-SILC jedes Jahr in Deutschland rund 40 000 Haushalte befragt (bis 2019 waren es rund 14 000 Haushalte). Die Haushalte werden in vier aufeinander folgenden Jahren befragt, was eine Auswertung der Ergebnisse im Längsschnitt erlaubt. Zur Datenaufbereitung gehört auch die Imputation von fehlenden Einkommensangaben, denn die EU-Standards sehen vor, dass fehlende Einkommensangaben nachträglich durch geeignete statistische Methoden zu ergänzen sind. Im Statistischen Bundesamt wird hierfür ein eigens für EU-SILC entwickeltes Imputationsverfahren eingesetzt.
EU-SILC ist repräsentativ für die gesamte Bevölkerung Deutschlands. Bei der Aufbereitung von EU-SILC wird eine Vielzahl von Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Nach jeder Erhebung wird der Stichprobenzufallsfehler für die EU-Hauptindikatoren berechnet. Das Ergebnis dieser Fehlerrechnung wird im Rahmen eines obligatorischen Qualitätsberichts der deutschen EU-SILC-Erhebung an Eurostat übermittelt. Die Erhebung ist so gestaltet, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden. Dennoch sind Stichprobenstatistiken grundsätzlich immer mit einem Unschärfebereich behaftet, auch wenn sie mit der größten Gründlichkeit durchgeführt werden. Bei jeder statistischen Messung treten stichprobenbedingte und nichtstichprobenbedingte Fehler (zum Beispiel Messfehler) auf, die zwar begrenzt, aber nicht völlig vermieden werden können.