Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung Erhebung über Einkommen und Lebens­bedingungen (EU-SILC)

Die europäische Erhebung über Einkommen und Lebens­bedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions; EU-SILC) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebens­bedingungen in Europa. Themen der Befragung sind neben dem Einkommen weitere wichtige Lebens­bereiche wie etwa die Wohn­situation, die materielle Entbehrung und soziale Teilhabe sowie die Gesundheit. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, werden EU-weit die gleichen Merkmale erhoben. Dabei gelten in allen EU-Mitglied­staaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindest­standards. EU-SILC ist die amtliche Haupt­datenquelle für die Messung von Armuts­gefährdung und Lebens­bedingungen auf Bundes­ebene in Deutschland sowie in den Mitglied­staaten der Europäischen Union.

Die Erhebung, deren Durch­führung und Aufbereitung den EU-Mitglied­staaten obliegt, wird seit 2005 in allen EU-Mitglied­staaten durchgeführt. In Deutschland wurde die Befragung bis 2019 unter der Bezeichnung "Leben in Europa" als eigenständige Erhebung durchgeführt. Die zunehmenden Anforderungen an die Daten durch Eurostat hinsichtlich der Aktualität und Bereit­stellung tiefer regionaler Ergebnisse konnten mit dem bisherigen System nicht mehr erfüllt werden. Seit dem Erhebungs­jahr 2020 ist die EU-SILC-Erhebung als Unter­stichprobe in den Mikrozensus integriert. Die Integration von EU-SILC in den Mikrozensus ermöglicht eine deutlich größere Stichprobe als bisher. Sie bildet zudem die Bevölkerung in Deutschland durch die generelle Teilnahme­pflicht repräsentativer ab als die bis 2019 separat durch­geführte freiwillige Erhebung "Leben in Europa". Ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren ist daher nicht möglich (Zeitreihen­bruch).

Weitere Informationen finden Sie unter "Auswirkungen der methodischen Änderungen und der Corona-Krise auf die Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2020".

Seit 2020 werden für EU-SILC jedes Jahr in Deutschland rund 40 000 Haushalte befragt (bis 2019 waren es rund 14 000 Haushalte). Die Haushalte werden in vier aufeinander folgenden Jahren befragt, was eine Auswertung der Ergebnisse im Längs­schnitt erlaubt. Zur Daten­auf­bereitung gehört auch die Imputation von fehlenden Einkommens­angaben, denn die EU-Standards sehen vor, dass fehlende Einkommens­angaben nachträglich durch geeignete statistische Methoden zu ergänzen sind. Im Statistischen Bundesamt wird hierfür ein eigens für EU-SILC entwickeltes Imputations­verfahren eingesetzt.

EU-SILC ist repräsentativ für die gesamte Bevölkerung Deutschlands. Bei der Aufbereitung von EU-SILC wird eine Vielzahl von Plausibilitäts­kontrollen durchgeführt. Nach jeder Erhebung wird der Stichproben­zufallsfehler für die EU-Haupt­indikatoren berechnet. Das Ergebnis dieser Fehler­rechnung wird im Rahmen eines obligatorischen Qualitäts­berichts der deutschen EU-SILC-Erhebung an Eurostat übermittelt. Die Erhebung ist so gestaltet, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden. Dennoch sind Stichproben­statistiken grundsätzlich immer mit einem Un­schärfe­bereich behaftet, auch wenn sie mit der größten Gründlichkeit durchgeführt werden. Bei jeder statistischen Messung treten stichproben­bedingte und nicht­stichproben­bedingte Fehler (zum Beispiel Messfehler) auf, die zwar begrenzt, aber nicht völlig vermieden werden können.