Unterstützen Sie uns, indem Ihr Haushalt einen Monat lang seine täglichen Ausgaben dokumentiert. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um aussagekräftige und zuverlässige amtliche Daten über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen.
Als Dankeschön für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme innerhalb der Frist erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 70 Euro.
Hier gelangen Sie zur Teilnahmeerklärung (zum Anmeldeportal "IDEV")
Die derzeitigen Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) finden von Januar 2024 bis Dezember 2027 statt. Dabei werden bundesweit jährlich rund 12 000 Haushalte befragt. Sie können sich jederzeit für die Teilnahme an den LWR anmelden: Füllen Sie einfach die Teilnahmeerklärung online aus. Aus allen Anmeldungen ziehen wir dann eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2023, dann im März 2024 usw.
Wenn sich Ihr Haushalt für die LWR teilnahmebereit erklärt, können Sie im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal mitmachen – jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Das bedeutet, Haushalte, die z. B. für die Stichprobe der LWR 2024 ausgewählt werden, werden in der Regel auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berücksichtigt. Sollte Ihr Haushalt im Folgejahr nicht mehr teilnahmebereit sein, wird Ihr Haushalt möglichst durch einen anderen „ähnlichen“ Haushalt ersetzt. Somit können andere Haushalte in die LWR-Stichprobe "nachrücken". Es besteht damit für jeden Haushalt die Möglichkeit, im Zeitraum 2024 bis 2027 an den LWR teilzunehmen.
Um ein verlässliches Abbild der Gesellschaft zu gewährleisten, werden die LWR als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt. Das bedeutet, vor Beginn der LWR wird für jedes Bundesland festgelegt, z. B. wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Einpersonenhaushalte usw. für die Stichprobe benötigt werden. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, wird Ihr Haushalt daher unter Umständen nicht sofort zur Teilnahme eingeladen. In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit, dass Ihr Haushalt im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 "nachrückt“" z. B. wenn ein anderer „ähnlicher“ Haushalt die Teilnahme in einem Folgejahr nicht fortsetzt.
Besonderheit für Haushalte von Selbstständigen: Bislang werden nach den gesetzlichen Vorgaben keine Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) in die LWR einbezogen. Für eine zukünftige Einbeziehung der Selbstständigen wird 2025 neben den regulären LWR eine Testerhebung durchgeführt. Weitere Informationen zur Teilnahme an der Testerhebung finden Sie hier.