Laufende Wirtschaftsrechnungen Was sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR)?

Die Laufenden Wirtschafts­rechnungen (LWR) sind eine freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Durch die LWR erfährt man, wie viel Geld den privaten Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.

Die LWR finden in den Jahren zwischen zwei Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) statt. Die EVS ist mit einem Stichproben­umfang von rund 80 000 Haus­halten die größte freiwillige Haushalts­erhebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt – zuletzt 2023. Dabei machen die Haushalte Angaben zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilien­vermögen sowie der Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchs­gütern. So liefert die EVS einen tiefen Einblick in die Ausgaben­strukturen der privaten Haushalte und zeichnet ein differenziertes Bild der wirtschaftlichen Lebens­situation der Bevölkerung in Deutschland. Die Konsum­ausgaben sind für den Waren­korb relevant, der die Basis für den Verbraucher­preisindex bzw. die Inflations­rate ist. Die Struktur des Waren­korbs wird aus den EVS-Daten generiert und mithilfe der LWR-Daten aktualisiert.

Die Teilnahme an den LWR ist freiwillig. Teilnahme­bereite Haushalte können im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalender­jahr. Die Erhebung wird als sogenannte Quoten­stichprobe durchgeführt, um die Gesellschaft in Deutschland realistisch abzubilden. Deshalb achten die statistischen Ämter darauf, dass aus jeder Gruppe von Haushalten genügend teilnehmen: Von gering- bis gut­verdienenden Haushalten und von Einpersonen- bis Mehrpersonen­haushalten. Allerdings werden nach den gesetzlichen Vorgaben in die LWR keine Haushalte von Selbstständigen (Gewerbe­treibende und selbstständige Landwirte und Land­wirtinnen sowie freiberuflich Tätige) einbezogen.

Erstmalig können die Teil­nehmenden an den LWR per App auf mobilen End­geräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web-App) teilnehmen. Damit können Befragte einfach und bequem ihre Angaben machen. Die erforderlichen Zugangs­daten erhalten die Teil­nehmenden per Post. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mittels Papierunterlagen teilzunehmen.

Ob per App oder „auf Papier“ – bei den LWR machen die teil­nehmenden Haushalte Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushalts­zusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchs­gütern sowie ihrer Einkommens­situation. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.

Kernstück der LWR sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die teil­nehmenden Haushalte einen Monat lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushalts­mitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebens­mittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushalts­mitglieder. Für die vollständige und wahrheits­gemäße Teilnahme innerhalb der Frist erhalten die Haushalte eine Geldprämie als Dankeschön.

Wie bei allen amtlichen Befragungen haben Datenschutz und Geheim­haltung für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oberste Priorität. Die Datenschutz­bestimmungen werden strengstens eingehalten. Das heißt, alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Die Angaben werden ohne Namen und Anschrift ausgewertet und auf die ganze Bevölkerung hochgerechnet. Somit sind Rück­schlüsse auf einzelne Personen ausgeschlossen.

Zurück zur Startseite LWR