Sie haben Fragen zu den LWR, zur Teilnahme oder zur App? Hier finden Sie die passenden Antworten:
- Fragen zur LWR
- Fragen zur Teilnahme an den LWR 2024 bis 2027
- Fragen zur App
- Fragen zum Befragungsteil "Tägliche Ausgaben"
- Fragen zur Testerhebung
Fragen zu den LWR
Warum gibt es die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR)?
Für politische und gesellschaftliche Entscheidungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der LWR zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Die LWR-Daten dienen dazu, die Struktur des Warenkorbs, der für die Berechnung der Inflationsrate genutzt wird, zu aktualisieren. Denn die Struktur des "Inflations-Warenkorbs" resultiert aus den Ergebnissen der nur alle fünf Jahre stattfindenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).
Wann und wie häufig finden die LWR statt?
Die LWR findet in den Jahren zwischen zwei Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) statt, die alle fünf Jahre durchgeführt wird, zuletzt 2023. Aktuell finden die LWR damit von 2024 bis 2027 statt.
Welche Fragen werden in den LWR gestellt?
Kernstück der LWR sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die teilnehmenden Haushalte einen Monat lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Einen Überblick darüber, wie genau die Ausgaben zu dokumentieren sind, gibt die Übersicht aller Konsumausgaben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder. Zudem werden bei den LWR Fragen zum Beispiel zur Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie der Einkommenssituation gestellt.
Wenn Sie genau wissen wollen, wie die Fragen lauten, schauen Sie in die entsprechenden Musterfragebögen.
Wo finde ich Ergebnisse vergangener LWR?
Ergebnisse der LWR sowie Informationen zu den Methoden finden Sie auf folgenden Themenseiten:
In unserer Datenbank GENESIS-Online finden Sie ebenfalls Ergebnisse der LWR. Dort haben Sie unter anderem die Möglichkeit, sich individuelle Tabellen zusammenzustellen und zu speichern.
Fragen zur Teilnahme an den LWR 2024 bis 2027
Wie kann ich mich für die LWR anmelden?
Nutzen Sie dafür einfach das Online-Teilnahmeformular.
Sie können sich auch per Telefon oder E-Mail an Ihr Statistisches Landesamt wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Anmeldungen sind ab sofort und auch im Verlaufe der Jahre bis 2027 möglich. Teilnahmebereite Haushalte können im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr.
Aus allen Anmeldungen ziehen wir jeweils eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2023, dann im März 2024 usw. Wurde Ihr Haushalt nicht sofort in die Stichprobe gezogen, haben Sie die Möglichkeit, im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 "nachzurücken".
Wer kann an den LWR teilnehmen?
Für die LWR 2024 bis 2027 suchen wir bundesweit jährlich rund 12 000 private Haushalte. Nach den gesetzlichen Vorgaben können bislang allerdings keine Haushalte teilnehmen, in denen die Person mit dem größten Einkommen selbstständig tätig ist. Für eine zukünftige Einbeziehung der Selbstständigenhaushalte wird 2025 neben den regulären LWR eine Testerhebung durchgeführt.
Wenn sich Ihr Haushalt für die LWR teilnahmebereit erklärt, können Sie im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal mitmachen – jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Das bedeutet, Haushalte, die zum Beispiel für die Stichprobe der LWR 2024 ausgewählt werden, werden in der Regel auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berücksichtigt. Sollte ein Haushalt im Folgejahr nicht mehr teilnahmebereit sein, wird dieser möglichst durch einen anderen "ähnlichen" Haushalt ersetzt. Somit können andere Haushalte in die LWR-Stichprobe "nachücken". Es besteht damit für jeden Haushalt die Möglichkeit, im Zeitraum 2024 bis 2027 an den LWR teilzunehmen.
Hier gelangen Sie zur Anmeldung. Eine Anmeldung zur Testerhebung für Selbstständigenhaushalte ist erst ab Oktober 2024 möglich.
Bitte beachten Sie auch die Informationen unter "Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?", "Ich habe mich angemeldet, aber wurde nicht ausgewählt. Warum?" und "Wer kann an der Testerhebung 2025 teilnehmen?“.
Wie läuft die Befragung ab?
Sie können bei den LWR ganz einfach per App auf Ihrem Smartphone und Tablet sowie am PC oder Laptop über den Internetbrowser (unter app-lwr.de) mitmachen.
Falls Ihr Haushalt nicht über die App (mobil oder über den Internetbrowser) teilnehmen möchte, können Sie auch Papier-Fragebogen erhalten.
Die Zugangsdaten zur App bzw. die Fragebogen in Papierform senden wir Ihnen postalisch zu und informieren Sie dabei auch über Ihren genauen Teilnahmezeitraum für die einmonatige Haushaltsbuchführung. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren beantwortet einige Fragen zur eigenen Person und kann die eigenen täglichen Ausgaben selbst dokumentieren.
Sobald Ihre Daten fristgerecht bei uns eingegangen sind und geprüft wurden, überweisen wir Ihnen die Geldprämie.
Wie Sie die App herunterladen und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial. Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungsteil "Tägliche Ausgaben", finden Sie in der Anleitung.
Wie lange dauert die Befragung?
Wenn Sie an den LWR teilnehmen, bitten wir Ihren Haushalt, einen Monat lang ein Haushaltsbuch, die sogenannten "Täglichen Ausgaben" zu führen und sämtliche Ausgaben zu dokumentieren. Dabei können Sie immer dann etwas ins Haushaltsbuch eintragen, wenn Sie gerade Zeit haben. Wir empfehlen, die Eintragungen möglichst zeitnah zu machen, da Sie sich dann noch am besten an einzelne Ausgaben erinnern.
Darüber hinaus bitten wir Sie, einige Fragen rund um Ihren Haushalt zu beantworten. Alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren machen zudem Angaben zur eigenen Person (zum Beispiel Bildung, Einkommen).
Wie hoch ist die Prämie?
Als Dankeschön für Ihre vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme innerhalb der Frist erhält Ihr Haushalt eine Prämie von 70 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Prämie nur dann ausgezahlt werden kann, wenn die Fragebogen und die "Täglichen Ausgaben" vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und die Daten fristgerecht an Ihr Statistisches Landesamt übersendet sind.
Wann erhalte ich die Prämie?
Sobald Ihre Daten bei Ihrem Statistischen Landesamt eingegangen sind und geprüft wurden, erhalten Sie die Geldprämie. Dies dauert in der Regel mindestens acht Wochen.
Bitte beachten Sie, dass die Prämie nur dann ausgezahlt werden kann, wenn die Fragebogen und die "Täglichen Ausgaben" vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und die Daten fristgerecht an Ihr Statistisches Landesamt übersendet sind.
Welche Möglichkeiten habe ich, an den LWR teilzunehmen?
Sie können an den LWR über unsere App teilnehmen. Diese ist sowohl als mobile App für Smartphones und Tablets unter dem Namen "Wirtschaftsrechnung" als auch als Web-App für PCs und Laptops (unter app-lwr.de) erhältlich. Falls Ihr Haushalt nicht über die App teilnehmen möchte, können Sie auch Papier-Fragebogen erhalten.
Wie Sie die mobile App herunterladen und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.
Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungsteil "Tägliche Ausgaben", finden Sie in der Anleitung.
Wann weiß ich, in welchem Monat ich die Ausgaben dokumentieren soll?
Sobald Sie für die Teilnahme ausgewählt wurden, informieren wir Sie per Post über den genauen Teilnahmezeitraum für die einmonatige Haushaltsbuchführung und teilen Ihnen auch Ihre Zugangsdaten für die App mit.
Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartalsweise. Die erste Auswahl treffen wir im Dezember 2023, dann im März 2024 usw.
Wie oft kann ich an den LWR teilnehmen?
Jeder Haushalt kann im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal mitmachen - jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Das bedeutet, Haushalte, die z. B. für die Stichprobe der LWR 2024 ausgewählt werden, werden in der Regel auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berücksichtigt. Sollte ein Haushalt im Folgejahr nicht mehr teilnahmebereit sein, wird dieser möglichst durch einen anderen "ähnlichen" Haushalt ersetzt. Somit können andere Haushalte in die LWR-Stichprobe "nachrücken". Es besteht damit für jeden Haushalt die Möglichkeit, im Zeitraum 2024 bis 2027 an den LWR teilzunehmen. Nutzen Sie für die Anmeldung einfach das Online-Teilnahmeformular.
Was ist (k)ein privater Haushalt?
Als Privathaushalt gelten Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Zum Haushalt gehört auch eine Person, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen vorübergehend abwesend ist. Entscheidend ist, dass die Person nur vorübergehend abwesend ist und normalerweise im Haushalt wohnt, ihren Lebensunterhalt gemeinsam mit dem Haushalt finanziert und die Ausgaben teilt. Längerfristig außerhalb lebende Personen (zum Beispiel Studierende, die am Studienort wohnen), Personen zur Untermiete, Gäste und Hausangestellte gehören nicht zum Haushalt. Personen, die in einem Haushalt nur für sich selbst wirtschaften (Alleinlebende oder Wohngemeinschaften ohne gemeinsame Haushaltsführung), gelten als eigenständige Privathaushalte.
Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten leben, stellen keinen privaten Haushalt dar und werden nicht in die Erhebung einbezogen. Hierzu zählen unter anderem Personen in Alten- und Pflegeheimen, Kasernen sowie Flüchtlingsunterkünften. Auch Obdachlose werden nicht in die Erhebung einbezogen.
Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?
Alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, sind in den LWR ein Haushalt. Wenn Sie zwar mit anderen Personen zusammenwohnen, aber getrennt wirtschaften, bilden Sie jeweils einen eigenen Haushalt. Mitglieder einer Wohngemeinschaft (WG) bilden in der Regel getrennte Haushalte.
Muss mein ganzer Haushalt teilnehmen?
Die LWR sind eine Haushaltserhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teilnahme bereit erklärt. Die Personenfragebogen beziehungsweise die Befragungsteile "Bildung & Beruf" und "Einnahmen" füllt jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahre aus. Die "Täglichen Ausgaben" kann ebenfalls jede Person ab 16 Jahre selbst festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle.
Den Haushaltsfragebogen beziehungsweise die Befragungsteile "Wohnen", "Große Ausgaben" und "Vermögenswerte" füllt eine Person für den ganzen Haushalt aus.
Sollten einzelne Haushaltsmitglieder zum Beispiel alters- oder krankheitsbedingt oder aufgrund geringer Sprachkenntnisse nicht vollumfänglich teilnehmen können, können andere Haushaltsmitglieder stellvertretend für sie den Personenfragebogen und die "Täglichen Ausgaben" ausfüllen.
In der App besteht die Möglichkeit, eine Vertretung zum Beispiel für den Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" zu bestimmen.
Ich habe mich angemeldet, aber wurde nicht ausgewählt. Warum?
Das liegt daran, dass die LWR als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt werden. Vor Beginn der LWR wird für jedes Bundesland z. B. festgelegt, wie viele Einpersonenhaushalte, Paarhaushalte mit und ohne Kinder, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden usw. benötigt werden, um ein verlässliches Abbild der Bevölkerung zu gewährleisten. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, werden Sie daher unter Umständen nicht sofort zur Teilnahme eingeladen. In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit, dass Ihr Haushalt im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 "nachrückt", z. B. wenn ein anderer "ähnlicher" Haushalt die Teilnahme in einem Folgejahr nicht fortsetzt. Dann erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Post von uns.
Kann ich weiterhin teilnehmen, wenn sich meine Lebenssituation geändert hat?
Ja. Grundsätzlich können Sie weiterhin teilnehmen, da wir einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden möchten. Bitte teilen Sie uns mit, was sich konkret geändert hat. Falls Sie noch keinen Zeitpunkt für eine Teilnahme erhalten haben, kann es sein, dass Sie kurzfristig beginnen können.
Ich bin umgezogen. Nehme ich weiterhin teil?
Ja. Im Regelfall können Sie weiterhin an der Erhebung teilnehmen. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit, damit wir mit Ihnen in Kontakt bleiben können. Wenn Sie bereits Zugangsdaten für die Teilnahme erhalten haben, ändert sich für Sie nichts. Andernfalls werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das genaue Vorgehen zu erläutern.
Wird die Befragung auch in anderen Sprachen als der Amtssprache Deutsch angeboten?
Nein. Sowohl die App als auch die Papierunterlagen sind ausschließlich in Deutsch verfügbar.
Was passiert am Ende mit meinen Angaben?
Die sogenannten Hilfsmerkmale (zum Beispiel Name, Anschrift) und die Erhebungsmerkmale (Antworten zu den gestellten Fragen) werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen getrennt voneinander gespeichert. Für die statistische Aufbereitung der Befragungsdaten werden Ihrem Haushalt sogenannte Ordnungsnummern zugewiesen und gespeichert. Somit bleibt von Ihren Angaben letztlich nur ein aus Ziffern bestehender anonymisierter Datensatz.
Wie werden meine Daten geschützt?
Datenschutz und Geheimhaltung haben für uns oberste Priorität. Die Datenschutzbestimmungen werden von uns strengstens eingehalten. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Für statistische Zwecke werden diese nur anonym verwendet, d. h. ohne Namen und Anschrift. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von wem die Angaben stammen. Bestehen bleiben nur anonyme und zusammengefasste Ergebnisse.
Spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung werden die erhobenen Angaben vernichtet bzw. gelöscht. Namen und Anschriften werden von den übrigen Angaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt getrennt und gesondert aufbewahrt. Nicht in die Stichprobe gezogene, aber weiterhin teilnahmebereite Haushalte können im Laufe der Erhebung (2024-2027) anstelle ausgefallener Stichprobenhaushalte nachrücken. Solange werden die Daten dieser Haushalte gespeichert.
Ausführliche Informationen finden Sie unter lwr.de/datenschutz.
Gibt es für die LWR eine gesetzliche Grundlage?
Ja. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Ausführliche Informationen finden Sie unter lwr.de/datenschutz.
Ich habe weitere Fragen zu den LWR. An wen kann ich mich wenden?
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landesamtes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Fragen zur App
Wo bekomme ich die App?
Die App ist im Google Play Store und im App Store von Apple unter dem Namen "Wirtschaftsrechnung" verfügbar. Alternativ finden Sie unter lwr.de/app den Link zum passenden App Store. Sie können sich auch jederzeit in Ihrem Browser am PC oder Laptop unter app-lwr.de einloggen.
Wie Sie die App herunterladen und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial. Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungsteil "Tägliche Ausgaben", finden Sie in der Anleitung.
Welche Systemvoraussetzungen gibt es?
Die Smartphone-App ist für Android-Geräte mit Version 10 und höher erfolgreich getestet. Für Apple-Geräte (iOS-Betriebssystem) ist die Version iOS 13 oder höher erforderlich.
Für die Web-App (app-lwr.de) nutzen Sie bitte einen gängigen aktuellen Browser (Google Chrome, Firefox, Safari, Edge oder Opera). Der Internet Explorer ist nicht geeignet.
Auf welche Funktionen/Sensoren meines Smartphones hat die App Zugriff?
Wenn Sie die App auf Ihrem Smartphone installieren, wird ausschließlich die Berechtigung erfragt, Push-Benachrichtigungen zu versenden (beachten Sie hierzu auch die Frage "Warum sollte ich Benachrichtigungen (Push, E-Mail) aktivieren?"). Weitere Berechtigungen, zum Beispiel der Zugriff auf Ihre Kamera oder Ihren Standort, erfragt die App zu keinem Zeitpunkt. Android und iOS führen gegebenenfalls standardmäßig in ihren Listen zu möglichen App-Berechtigungen die Zugriffe auf Kamera oder Standort auf. Die App "Wirtschaftsrechnung" greift jedoch ausdrücklich nicht auf diese Funktionen zu und nutzt diese auch nicht.
Wie erhalte ich meine Zugangsdaten?
Ihre Zugangsdaten (Kennung und Initialpasswort) für die App "Wirtschaftsrechnung" werden Ihnen per Post zugeschickt. Bei Mehrpersonenhaushalten empfehlen wir, dass diese Zugangsdaten von der Person genutzt werden, die sich am besten mit dem Haushalt auskennt. Diese Person macht zu Beginn einige Angaben zum Haushalt, unter anderem wie viele weitere Personen im Haushalt wohnen. Nachdem diese Angaben abgesendet werden, werden die Zugangsdaten für die weiteren Haushaltsmitglieder ab 16 Jahre per E-Mail bereitgestellt.
Wie Sie die App herunterladen und sich dort anmelden können, erklären wir in einem kurzen Videotutorial.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, können Sie unter Angabe Ihrer Kennung die Funktion "Passwort vergessen?" nutzen. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können ein neues Passwort vergeben.
Sie finden die "Passwort vergessen?"-Funktion sowohl im Anmeldebildschirm der Smartphone-App als auch auf der Anmeldeseite im Browser. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an Ihr Statistisches Landesamt. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Was mache ich, wenn sich meine E-Mail-Adresse geändert hat?
Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit im Menü der App ändern.
Wenn sich seit dem Absenden der Teilnahmeerklärung zu den LWR und Ihrer Teilnahme an den LWR Ihre E-Mail-Adresse geändert hat, können Sie bei der Erstanmeldung in der App auch einfach die neue E-Mail-Adresse eintragen.
Welche Befragungsteile gibt es in der App?
Die LWR gliedern sich in der App in mehrere Befragungsteile, wobei einige nur von einer Person für den gesamten Haushalt beantwortet werden und andere Befragungsteile von allen Haushaltsmitgliedern ab 16 Jahren:
- Eine Person beantwortet die Teile "Das bin ich" und "Mein Haushalt": Hier geht es vor allem um Ihre Haushaltszusammensetzung. Bitte tragen Sie alle Haushaltsmitglieder ein. Personen ab 16 Jahren erhalten im Anschluss eine eigene Kennung.
- Alle beantworten die Fragebogen "Bildung & Beruf", "Einnahmen" und "Girokonto": Hier geht es um schulische und berufliche Abschlüsse sowie die Erwerbstätigkeit der jeweiligen Haushaltsmitglieder, ihre Einnahmen und Girokontostände. Eine Person dokumentiert bei "Einnahmen" neben ihren persönlichen Einnahmen zum Beispiel Lohn/Gehalt auch haushaltsbezogene Einnahmen wie Kindergeld oder Bürgergeld.
- Eine Person beantwortet die Fragebogen "Wohnen" und "Große Ausgaben". Hier geht es um die Wohnsituation, Wohnkosten und größere Anschaffungen des Haushalts in den letzten 12 Monaten.
- Alle füllen in dem vorgegebenen einmonatigen Zeitraum die "Täglichen Ausgaben" aus. Ausgaben von Haushaltsmitgliedern, die diese nicht selbst in der App dokumentieren wollen oder jünger als 16 Jahre sind, trägt ein (anderes) erwachsenes Haushaltsmitglied in seine "Täglichen Ausgaben" ein.
- Nach dem einmonatigen Zeitraum der "Täglichen Ausgaben" haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zu Einnahmen und Wohnkosten noch einmal einzusehen. Sollte sich etwas verändert haben, können Sie die Angaben in den Befragungsteilen "Einnahmen aktualisieren" beziehungsweise "Wohnkosten aktualisieren" korrigieren.
- Eine Person beantwortet den Fragebogen "Vermögenswerte". Hier geht es um den Aufbau und die Entnahme von Vermögenswerten Ihres Haushalts sowie um erhaltene Sacheinnahmen.
Sollte eine Person im Haushalt die "Täglichen Ausgaben" oder andere Befragungsteile nicht (mehr) ausfüllen wollen, kann ein anderes Haushaltsmitglied für sie das Ausfüllen als Vertretung übernehmen. Bitte beachten Sie hierzu die Antwort unter "In meinem Haushalt möchte eine Person nicht (mehr) über die App mitmachen. Was kann ich tun?".
Wie kann ich meine Angaben/Antworten in der App herunterladen?
Wählen Sie hierfür im Menü der App den Punkt "Datenschutz" aus. Dort können Sie sich Ihre persönlichen Daten (Antworten auf die Befragungsteile) herunterladen.
In meinem Haushalt möchte eine Person nicht (mehr) über die App mitmachen. Was kann ich tun?
Die LWR sind eine Haushaltserhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teilnahme bereit erklärt. Daher ist es wichtig, dass Angaben von allen Personen vorliegen. Möchte eine Person über 16 Jahren ihre Befragungsteile nicht (mehr) selbst ausfüllen, kann sie ein anderes Haushaltsmitglied als ihre Vertretung bestimmen. Im Menü der App kann diese Person einstellen, wer sie vertritt und für welchen Zeitraum oder für welche Befragungsteile (zum Beispiel "Tägliche Ausgaben"). Die Vertretung wird per Push-Benachrichtigung informiert (sofern Benachrichtigungen aktiviert sind). Ihr werden dann neben den eigenen Befragungsteilen auch die noch auszufüllenden Befragungsteile des anderen Haushaltsmitglieds angezeigt.
Sollte eine Person eine Vertretung ausgewählt haben, muss für diese Person trotzdem der Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" oder ggf. andere Befragungsteile abgeschlossen werden, damit die folgenden Fragebogen freigeschaltet werden.
Eine genaue Beschreibung zur Vertretungsfunktion finden Sie in der Anleitung.
Wo trage ich in der App meine Einnahmen (zum Beispiel Gehalt, Arbeitslosengeld) ein?
Unter "Mein Haushalt" und im Fragebogen "Einnahmen" werden grobe Angaben zum Haushalts- beziehungsweise Personennettoeinkommen gemacht. Im Detail werden alle voraussichtlichen Einnahmen für den Berichtszeitraum – zum Beispiel Gehalt/Lohn, Kindergeld, Arbeitslosengeld – vor den "Täglichen Ausgaben" im Fragebogen "Einnahmen" erfragt. Auch die damit verbundenen voraussichtlichen Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge zum Beispiel Lohn- oder Kirchensteuer oder Ausgaben für die gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung werden im Befragungsteil "Einnahmen" vermerkt. Nach Ablauf des einen Monats, in dem Sie Ihre täglichen Ausgaben dokumentieren, haben Sie im Fragebogen "Einnahmen aktualisieren" die Möglichkeit, Ihre Angaben zu Einnahmen und damit verbundenen Abzügen erneut einzusehen und bei Bedarf zu korrigieren. Zudem werden weitere Einnahmequellen zum Beispiel Sacheinnahmen oder Einnahmen aus Vermögen im Fragebogen "Vermögenswerte" nach Ablauf des einen Monats dokumentiert.
Wann fülle ich welchen Fragebogen in der App aus?
Auf der Startseite "Teile der Befragung" sehen Sie alle Befragungsteile, die Sie im Laufe der LWR bearbeiten. Sie können diese nur in der vorgesehenen Reihenfolge ausfüllen. Die Person, die sich am besten mit dem Haushalt auskennt, nutzt die im Brief bereitgestellten Zugangsdaten und beginnt mit "Das bin ich". Danach wird für Sie der Befragungsteil "Mein Haushalt" freigeschaltet. Im späteren Verlauf der Befragung werden der Person einige zusätzliche Fragen in den Befragungsteilen "Wohnen", "Großen Ausgaben" und "Einnahmen" gestellt. Sollten im Haushalt weitere Personen ab 16 Jahre leben, werden die Zugangsdaten für diese Personen per E-Mail bereitgestellt, nachdem die erste Person den Befragungsteil "Mein Haushalt" abgeschlossen hat.
Alle Personen ab 16 Jahre füllen die Fragebogen "Bildung & Beruf", "Einnahmen" und "Girokonto" aus. Sobald der einmonatige Zeitraum für die Dokumentation der Ausgaben beginnt, wird der Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" freigeschaltet. Nach Abschluss des einen Monats haben Sie die Möglichkeit, einige Angaben aus den vorherigen Fragebogen zu korrigieren. Im letzten Befragungsteil erfragen wir noch die Vermögenswerte Ihres Haushalts. Diesen Teil füllt nur eine Person für den gesamten Haushalt aus.
Kann ich meine Angaben in den Befragungsteilen im Nachhinein verändern?
Nein. Eine spätere Änderung Ihrer Eingaben ist nach Absenden der Daten eines Befragungsteils nicht möglich. Sie können sich Ihre Angaben noch ansehen, indem Sie auf das Auge-Symbol neben dem Befragungsteil klicken, diese aber nicht mehr verändern. Sie erkennen dies auch daran, dass der abgeschlossene Befragungsteil in grauer Schrift dargestellt wird. Nach dem einmonatigen Zeitraum der "Täglichen Ausgaben" geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Angaben zu Einnahmen und Wohnkosten noch einmal einzusehen und bei Bedarf in den Befragungsteilen "Einnahmen aktualisieren" beziehungsweise "Wohnkosten aktualisieren" zu korrigieren.
Warum kann ich die LWR in der App nicht abschließen?
Nach dem Fragebogen "Vermögenswerte" haben wir wieder einen "Sammelpunkt" eingerichtet. Hier können Sie den Fortschritt der anderen Personen Ihres Haushalts sehen. Erst wenn alle Personen diesen "Sammelpunkt" erreicht haben, können Sie alle Personen des Haushalts weiterschieben und somit die Erhebung für Ihren Haushalt erfolgreich abschließen.
Sollten Personen ab 16 Jahre keine eigenen "Täglichen Ausgaben" geführt haben, weil jemand anders deren Ausgaben mit eingetragen hat, muss diese Person trotzdem ihre "Täglichen Ausgaben" abschließen, die ausstehenden Fragebogen beantworten und in den letzten Sammelpunkt kommen.
Warum sollte ich Benachrichtigungen (Push, E-Mail) aktivieren?
Um Sie beispielsweise an den Start der einmonatigen Dokumentation der Ausgaben zu erinnern, versenden wir gelegentlich Push-Benachrichtigungen beziehungsweise E-Mails. Sie werden außerdem darüber informiert, wenn ein Haushaltsmitglied sich von Ihnen im Verlauf der Teilnahme an den LWR vertreten lassen möchte. Sie erhalten von uns keine über die LWR-Teilnahme hinausgehenden Benachrichtigungen oder Werbung. Zum Betrieb der App und zur Teilnahme an der Befragung sind Benachrichtigungen nicht zwingend notwendig. Wenn Sie keine Erinnerungen erhalten möchten, können Sie diese daher auch im Menü der App ausschalten.
Kann ich die App auch offline nutzen?
Nein. Die App funktioniert offline nicht. Sie nutzt die Verbindung ins Internet, um Ihnen zum Beispiel die Anmeldung mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort zu ermöglichen. Außerdem nutzt die Suchfunktion in den "Täglichen Ausgaben" Ihre aktive Internetverbindung, um Ergebnisse darstellen zu können. Auch die Vertretungsfunktion ist darauf angewiesen, dass Sie mit dem Internet verbunden sind.
Kann ich die App auch im Ausland nutzen?
Grundsätzlich können Sie auch aus dem Ausland auf unsere App zugreifen. Wenn Sie z. B. im Urlaub sind, ist es besonders wichtig, dass Sie weiterhin Ihre Ausgaben in die "Täglichen Ausgaben" eintragen. Leider können wir nicht immer garantieren, dass Sie im Ausland uneingeschränkt Zugriff auf unsere App haben. Sollten Sie im Ausland Probleme beim Anmelden haben, versuchen Sie es falls möglich mit einem anderen Endgerät und in einem anderen WLAN-Netzwerk oder wechseln Sie auf Ihre mobilen Daten. Sollten Sie sich dennoch nicht anmelden können, notieren Sie bitte Ihre Ausgaben und tragen Sie sie nach Ihrer Rückkehr nach.
Können andere Personen meines Haushalts meine Einträge in der App einsehen?
Nein, grundsätzlich kann niemand außer Ihnen Ihre Eintragungen sehen. Wenn Sie selbst bestimmte Fragen nicht ausfüllen können oder wollen, kann das ein anderes Haushaltsmitglied für Sie übernehmen. Wenn Sie sich vertreten lassen, kann die Vertretung Ihre bisherigen Antworten einsehen, bis Sie die Vertretungsfunktion wieder abstellen.
Habe ich auch mit meinem Laptop/Computer die Möglichkeit, den Befragungsteil ”Tägliche Ausgaben” zu führen?
Ja. In der Web-App unter app-lwr.de können Sie die Fragebogen sowie den Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" ebenfalls ausfüllen. Ihre Angaben werden bei aktiver Internetverbindung synchronisiert, sodass Sie beispielsweise die "Täglichen Ausgaben" am Computer beginnen und auf Ihrem Smartphone fortsetzen können.
Kann ich auch auf Papierfragebogen umsteigen?
Ja. Sollten Sie merken, dass Sie mit der App nicht zurechtkommen, schicken wir Ihnen gerne einen Papierfragebogen zu. Bitte wenden Sie sich dafür möglichst frühzeitig an Ihr Statistisches Landesamt, damit Sie die Befragungsunterlagen in Papierform postalisch erhalten. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Ich habe weitere Fragen zur App. An wen kann ich mich wenden?
Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" finden Sie hier.
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landesamtes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Fragen zum Befragungsteil "Tägliche Ausgaben"
Wer füllt den Befragungsteil Tägliche Ausgaben aus?
Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren kann die eigenen Ausgaben im Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle. Das heißt, Ausgaben von Haushaltsmitgliedern, die diese nicht selbst dokumentieren möchten oder jünger als 16 Jahre sind, trägt ein (anderes) erwachsenes Haushaltsmitglied in seine "Täglichen Ausgaben" ein. Bei gemeinsamen Haushaltsausgaben (zum Beispiel Kauf von Wohnmöbeln, Hotelübernachtungen, Versicherungsbeiträge) verständigen Sie sich bitte im Haushalt darauf, wer die Ausgaben einträgt, so dass es zu keiner doppelten Eintragung kommt. Achten Sie bitte darauf, dass die gesamten Ausgaben Ihres Haushalts in dem einen Monat vollständig dokumentiert werden.
Was trage ich in den Täglichen Ausgaben ein?
Tragen Sie alle Ausgaben ein, die in Ihrem Berichtsmonat anfallen – ausgenommen Ausgaben, die Sie schon unter "Einnahmen" (zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge wie die Krankenversicherung) oder "Wohnen" (zum Beispiel Miete, Strom) eingetragen haben (Papier: unter "Personenfragebogen" oder "Haushaltsfragebogen"). Ausgaben für die Bildung von Geldvermögen wie der Kauf von Aktien oder Kryptowährung sowie Einzahlungen zum Beispiel auf Bausparverträge tragen Sie bitte am Ende im Befragungsteil "Vermögenswerte" (Papier: "Haushaltsfragebogen") ein.
Schreiben Sie bitte alle Ausgaben einzeln und möglichst genau auf, unabhängig davon, ob Sie die Ware oder Leistung bereits erhalten haben oder erst später erhalten werden (zum Beispiel bei Online-Einkäufen). Bitte tragen Sie keine Sammelpositionen wie "Supermarkteinkauf", "Online-Bestellung" oder "Kreditkartenabrechnung" ein, sondern vermerken Sie die Ausgaben entsprechend der möglichen Kategorien. Mit der Übersicht aller Konsumausgaben können Sie sich einen Überblick verschaffen.
Ausgaben, die nicht in Ihrem Berichtsmonat angefallen sind, dürfen nicht aufgeführt werden. Tragen Sie bitte alle Ausgaben in bar, mit Geld-, EC-, Giro-, Kreditkarte, per Überweisung oder Online-Bezahldienst, wie zum Beispiel Paypal, Giropay oder Sofortüberweisungen ein.
Ab wann und wie lange kann ich auf den Befragungsteil Tägliche Ausgaben zugreifen?
Sie können in der App ab dem ersten für Sie vorgesehenen Tag auf "Tägliche Ausgaben" zugreifen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie und alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahre zuvor alle notwendigen Fragebogen ausgefüllt und abgesendet haben. Auf den Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" können Sie ab dem ersten für Ihren Haushalt vorgesehenen Tag einen Monat lang zugreifen. Wir bitten Sie dabei, Ihre Ausgaben möglichst zeitnah einzutragen, um Erinnerungslücken zu vermeiden. Sobald der eine Monat vorbei ist, können Sie die "Täglichen Ausgaben" eigenständig schließen und die Daten absenden.
Wie trage ich in der App meine Ausgaben ein?
Ihre Ausgaben tragen Sie im Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" mittels der Suchfunktion am oberen Bildschirmrand ein, um dann den passenden Vorschlag auszuwählen. Sollten Sie eventuell zu viele Suchvorschläge erhalten, können Sie die Vorschläge filtern.
Sollten Sie einmal keine passende Ausgabekategorie finden, wird Ihnen in der Suche als letzter Treffer "Sonstiges [Suchbegriff ohne genaue Auswahl speichern]" angezeigt. Bitte tragen Sie keine Sammelpositionen wie "Supermarkteinkauf", "Online-Bestellung" oder "Kreditkartenabrechnung" ein, sondern vermerken Sie die Ausgaben entsprechend der möglichen Kategorien.
Weitere Informationen finden Sie auch unter "Welche Ausgabekategorien kann ich in der App auswählen?".
Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungsteil "Tägliche Ausgaben", finden Sie in der Anleitung.
Wie genau muss ich Ausgaben dokumentieren?
Bitte geben Sie alle Ihre Ausgaben ein, auch kleinere Ausgaben wie ein Kaffee beim Bäcker. Bitte tragen Sie keine Sammelpositionen wie "Supermarkteinkauf", "Online-Bestellung" oder "Kreditkartenabrechnung" ein, sondern vermerken Sie die Ausgaben entsprechend der möglichen Kategorien. Mit der Übersicht aller Konsumausgaben können Sie sich einen Überblick verschaffen.
Nur wenn Sie alle Ausgaben dokumentieren, erhalten Sie für sich selbst einen genauen Überblick, wie viel Sie tatsächlich für welche Bereiche ausgeben. Zudem helfen Sie dabei, eine zuverlässige Datengrundlage zu schaffen, unter anderem um die Struktur des Warenkorbs, der für die Berechnung der Inflationsrate genutzt wird, zu aktualisieren.
Welche Ausgabekategorien kann ich in der App auswählen?
Alle Ausgaben lassen sich gemäß einer Systematik den folgenden übergeordneten Bereichen zuordnen:
- Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
- Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen
- Bekleidung und Schuhe
- Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe
- Einrichtungsgegenstände (Möbel), Hausrat sowie deren regelmäßige Instandhaltung
- Gesundheit
- Verkehr
- Information und Kommunikation
- Freizeit, Sport und Kultur
- Bildungsdienstleistungen
- Gastronomie- und Beherbergungsdienstleistungen
- Versicherungs- und Finanzdienstleistungen
- Andere Waren und Dienstleistungen
- Ausgaben privater Haushalte (ohne Individualkonsum)
Die genauen Kategorien je Bereich finden Sie in der Übersicht der Konsumausgaben.
Wiederkehrende Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus wie Miete, Strom oder Grundsteuer tragen Sie bitte im Befragungsteil "Wohnen" (Papier: "Haushaltsfragebogen") ein. Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge wie die Krankenversicherung und steuerliche Abzüge wie Einkommensteuer tragen Sie bitte im Befragungsteil "Einnahmen" (Papier: "Personenfragebogen") ein. Ausgaben für die Bildung von Geldvermögen wie der Kauf von Aktien oder Kryptowährung sowie Einzahlungen zum Beispiel auf Bausparverträge tragen Sie bitte im Befragungsteil "Vermögenswerte" (Papier: "Haushaltsfragebogen") ein.
In meinem Haushalt möchte eine Person die Täglichen Ausgaben nicht (mehr) eintragen. Was kann ich tun?
In Ihrer Dokumentationszeit ist es wichtig, dass die gesamten Ausgaben Ihres Haushalts vollständig erfasst werden. Möchte eine Person Ausgaben nicht (mehr) selbst eintragen, kann dies eine andere Person im Haushalt übernehmen und auch Zahlungen von anderen in ihren "Täglichen Ausgaben" eintragen. In der App besteht die Möglichkeit, eine Vertretung zum Beispiel für den Befragungsteil "Tägliche Ausgaben" zu bestimmen.
Warum kann ich den Sammelpunkt nicht verlassen und mit den Täglichen Ausgaben beginnen?
Nach dem letzten Fragebogen haben wir einen "Sammelpunkt" für Sie eingerichtet, damit alle Personen im Haushalt gleichzeitig in die "Täglichen Ausgaben" starten. In dem "Sammelpunkt" sehen Sie den Fortschritt der anderen Personen Ihres Haushalts. Sobald alle Personen im "Sammelpunkt" angekommen sind, geht es dann für alle gemeinsam weiter.
Zudem haben wir vor den "Täglichen Ausgaben" einen "Warteraum" eingerichtet. Den Warteraum können Sie am 1. Tag Ihres Monats verlassen. Sollte Ihr Monat bereits begonnen haben, kann es bis zu 60 Minuten dauern, bis Sie automatisch weiterkommen.
Warum kann ich die Täglichen Ausgaben nicht abschließen?
Das könnte daran liegen, dass Ihre einmonatige Dokumentationszeit noch nicht abgeschlossen ist. Nach Ablauf des einen Monats haben Sie die Möglichkeit, die "Täglichen Ausgaben" zu schließen. Dafür klicken Sie auf "Tägliche Ausgaben vollständig beenden". Diese Option wird Ihnen nach Ablauf des einen Monats gezeigt. Nach Beenden der "Täglichen Ausgaben" kommen Sie dorthin nicht wieder zurück und können keine weiteren Ausgaben eintragen.
Sollten Sie weiterhin Schwierigkeiten haben, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landesamtes gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Was trage ich ein, wenn eine regelmäßige Ausgabe wie die Kfz-Steuer nicht in meine einmonatige Dokumentationszeit fällt?
Ausgaben sind grundsätzlich dann einzutragen, wann sie auch bezahlt werden. Fällt zum Beispiel Ihre jährliche Kfz-Steuer nicht in Ihre Dokumentationszeit, ist die Kfz-Steuer auch nicht einzutragen. Jährliche Ausgaben sollen nicht auf die Monate umlegt werden, das heißt auch nicht gezwölftelt werden.
Was trage ich ein, wenn ich etwas gemeinsam mit anderen Personen in meinem Haushalt gekauft habe?
Verständigen Sie sich bitte darauf, wer diese Ausgabe bei sich in den "Täglichen Ausgaben" einträgt, so dass keine Ausgaben vergessen werden, aber es auch zu keinen doppelten Eintragungen kommt.
Wo trage ich in der App Ausgaben für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Sozialversicherungsbeiträge) ein?
Diese Ausgaben können Sie vor Beginn des einen Monats im Fragebogen "Einnahmen" eintragen und bei Bedarf nach Beendigung der "Täglichen Ausgaben" in "Einnahmen aktualisieren" korrigieren.
Ich erhalte Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld. Muss ich die Ausgaben für die Krankenversicherung oder andere Sozialversicherungsbeiträge eintragen?
Wenn Sie nur Einkommen aus ALG I oder Bürgergeld erhalten, tragen Sie bitte keine Pflichtbeiträge für die Sozialversicherungen ein (die Agentur für Arbeit trägt die Beiträge in voller Höhe). Sofern Sie neben dem Arbeitslosengeld/Bürgergeld noch andere Einkommen (zum Beispiel aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten) haben und sich daraus Pflichtbeiträge ergeben, tragen Sie diese bitte in der App im Befragungsteil "Einnahmen" oder "Einnahmen aktualisieren" ein (Papier: Personenfragebogen).
Was trage ich ein, wenn ich im Urlaub oder Ausland bin?
Geben Sie im Urlaub ebenfalls alle Ausgaben an, die bei Ihnen anfallen. Sollten Sie im Ausland sein, notieren Sie bitte zusätzlich das Land, in dem Sie die Ausgabe getätigt haben. Werden Produkte oder Dienstleistungen im Ausland in Euro bezahlt, tragen Sie den Betrag in Euro ein. Werden Einkäufe in Fremdwährung getätigt, rechnen Sie diese bitte in Euro um.
Was trage ich ein, wenn ich etwas online gekauft habe?
Tragen Sie Einkäufe im Internet wie Einkäufe vor Ort ein. Bitte dokumentieren Sie auch die online gekauften Produkte oder Dienstleistungen entsprechend der Kategorien und nicht als Sammelposition "Online-Bestellung". Als Kaufdatum gilt das Bestelldatum und nicht das Datum, wenn Sie die Ware erhalten. Internetkäufe und Bestellungen von Waren im Ausland gelten nicht als Auslandseinkäufe – auch dann nicht, wenn der Händler seinen Sitz im Ausland hat.
Was trage ich ein, wenn ich etwas mit einer Kreditkarte gekauft habe?
Tragen Sie Einkäufe, die Sie mit der Kreditkarte bezahlen, wie Einkäufe ein, die Sie zum Beispiel bar oder mit EC-Karte (Girokarte) bezahlen. Bei Kreditkartenzahlungen tragen Sie die Ausgabe an dem Tag ein, an dem Sie diese auch gekauft haben und nicht das Datum der Kreditkartenabrechnung. Alle Einkäufe und Dienstleistungen, die Sie mit einer Kreditkarte bezahlt haben, sind einzeln einzutragen und nicht als Gesamtausgabe "Kreditkartenabrechnung".
Was trage ich ein, wenn ich etwas mit Anzahlung gekauft habe?
Tragen Sie bei einem Anzahlungskauf den gesamten Kaufpreis zum Zeitpunkt der Anzahlung ein.
Was trage ich ein, wenn ich etwas mit Gutscheinen bezahle?
Bitte gehen Sie so vor wie bei "normalen" Einkäufen. Das heißt, wenn Sie etwas ganz oder teilweise mit Gutschein-Geldkarten bezahlen, wählen Sie die entsprechende Ausgabekategorie aus und tragen Sie den Betrag ein, den Sie ohne den Gutschein bezahlt hätten, also den tatsächlichen Wert des Einkaufs. Denken Sie zudem daran, Gutscheine als Geldgeschenke bei den haushaltsbezogenen Einnahmen im Befragungsteil "Einnahmen aktualisieren" (Papier: Haushaltsfragebogen) einzutragen.
Ich habe weitere Fragen zu den Täglichen Ausgaben. An wen kann ich mich wenden?
Eine Beschreibung zu den Funktionen in der mobilen App sowie der Web-App und insbesondere zu den Funktionen beim Befragungsteil "Tägliche Ausgaben", finden Sie in der Anleitung.
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landesamtes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Fragen zur Testerhebung
Wer kann an der Testerhebung 2025 teilnehmen?
An der Testerhebung 2025 können nur Haushalte teilnehmen, deren Haupteinkommensperson selbstständig tätig ist. Das bedeutet, die Person mit dem größten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen ist als Selbstständige oder als Selbstständiger erwerbstätig.
Selbstständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten, einschließlich selbstständiger Handwerker/-innen sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister/-innen.
Zu den Selbstständigen zählen keine Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereichs selbstständig disponieren können (zum Beispiel selbstständige Filialleiter/-innen).
Von Oktober 2024 bis März 2025 können Sie sich für die Teilnahme an der Online-Testerhebung anmelden.
Bitte beachten Sie auch die Informationen unter "Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?" und "Ich habe mich angemeldet, aber wurde nicht ausgewählt. Warum?".
Warum kann ich an der Testerhebung 2025 nur online teilnehmen?
Teilnehmende der Testerhebung können ausschließlich online per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web-App) teilnehmen. Im Gegensatz zu den regulären Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) ist bei der Testerhebung im Jahr 2025 keine Teilnahme mittels Papierfragebogen möglich.
Hierdurch können Kosten reduziert und Ergebnisse schneller bereitgestellt werden, so dass die Erkenntnisse der Testerhebung unmittelbar in die Vorbereitungen der nachfolgenden LWR einfließen können. Zudem kann so bei Bedarf auch während der Testerhebung auf neue Anforderungen kurzfristig reagiert werden – ohne zeitliche Verzögerungen für den Druck von Papierfragebogen.
Welche Fragen werden bei der Testerhebung 2025 gestellt?
Bei der Testerhebung werden die gleichen Fragen wie bei den regulären LWR 2025 gestellt. Beachten Sie hierzu die FAQ "Welche Fragen werden in den LWR gestellt?".
Bitte beachten Sie: Bei den LWR werden die Ausgaben und Einnahmen des Privathaushalts erhoben und nicht die betrieblichen Ausgaben und Einnahmen.
Gibt es für die Testerhebung eine gesetzliche Grundlage?
Ja. Rechtsgrundlage ist § 7 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG).
Warum gibt es 2025 zusätzlich eine Testerhebung?
Bislang werden nach den gesetzlichen Vorgaben keine Haushalte von Selbstständigen in die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) einbezogen. Für eine zukünftige Einbeziehung der Selbstständigen, wird 2025 neben den regulären LWR eine Testerhebung durchgeführt.
Die Testerhebung im Rahmen der LWR 2025 dient als Vorbereitung der Erfüllung der EU-Lieferverpflichtungen für den Household Budget Survey (HBS) gem. EU-Verordnung 2019/1700. In der Testerhebung soll untersucht werden, wie Haushalte mit selbstständiger Haupteinkommensperson möglichst belastungsarm an der LWR teilnehmen können.
Bitte beachten Sie auch "Gibt es für die Testerhebung eine gesetzliche Grundlage?"
Ich habe weitere Fragen zur Testerhebung. An wen kann ich mich wenden?
Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Statistischen Landesamtes wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.