Laufende Wirtschaftsrechnungen Rechtsgrundlagen und Datenschutz
Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR)
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG)1.
Im Folgenden finden Sie die Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG)1 und nach der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO)2.
Für die Teilnahmeerklärung zur LWR
Für die Online-Erhebungsinstrumente (mobile Apps, Web-App) in 2024
Zweck, Art und Umfang der Erhebung
Die Erhebung der "Laufenden Wirtschaftsrechnungen" (LWR), bestehend aus den Erhebungsteilen "Haushaltsfragebogen", "Personenfragebogen" und "Tägliche Ausgaben", wird von den statistischen Ämtern der Länder in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt bundesweit bei höchstens 2 000 Privathaushalten pro Monat durchgeführt. Generell nicht einbezogen werden Haushalte von Selbstständigen und selbstständigen Landwirten und Landwirtinnen.
Im Rahmen der Erhebung werden private Haushalte jährlich zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihren Wohnverhältnissen und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern befragt.
Die LWR hat große Bedeutung für die amtliche Preisstatistik; hier dient sie als Datengrundlage für die Ermittlung der Wägungsschemata von Verbraucherpreisindizes. Des Weiteren werden die Daten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Messung der Kaufkraftparitäten genutzt. Auch außerhalb der amtlichen Statistik gibt es ein breites Spektrum von Nutzern dieser Daten; so werden sie beispielsweise von Ministerien für die Planung der Wirtschafts- und Sozialpolitik, von Forschungsinstituten für Untersuchungen zu Lebensbedingungen und von Unternehmen für Analysen des Verbraucherverhaltens privater Haushalte verwandt.
Rechtsgrundlagen, Freiwilligkeit
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem BStatG und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO. Erhoben werden die Angaben zu § 2 PrHaushStatG.
Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.
Die Grundlage für die Verarbeitung der Bankverbindungsdaten der Auskunft gebenden Haushalte ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.
Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Verantwortlicher
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind für die Durchführung der Erhebung und die Verarbeitung der Daten gemeinsam datenschutzrechtlich verantwortlich. Zuständig für die Erhebung und Aufbereitung Ihrer Daten ist das für Ihr Bundesland zuständige statistische Amt. Für die Weiterverarbeitung und Hochrechnung der Daten ist das Statistische Bundesamt zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Arten der durch die App zur technischen Durchführung der Erhebung verarbeiteten Daten und Verarbeitungszwecke
Ihre Angaben können Sie sowohl über die mobile App als auch in der Web-App tätigen. Die mobile App ist verfügbar für die Betriebssysteme Android und iOS. Die Web-App kann über gängige Internetbrowser wie Firefox oder Google Chrome aufgerufen werden. Damit Sie Endgeräte-übergreifend auf Ihre Daten zugreifen können, werden Ihre Angaben immer, wenn Sie online (mit dem Internet verbunden) sind, an eine zentrale Datenbank beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) übermittelt. Dort werden Ihre Angaben in einem Netzwerk gespeichert, das vor Zugriffen von außen geschützt ist.
Die mobile App beziehungsweise die Web-App verarbeitet die folgenden Daten zur organisatorischen Durchführung der Erhebung und Verbesserung der App:
- E-Mail-Adresse der Haushaltsmitglieder
- Vornamen und Nachname der Haushaltsmitglieder
- Geburtsdatum der Haushaltsmitglieder
- Benutzername und Kennwort (verschlüsselt)
- IP-Adresse
- Art und Version des genutzten Internetbrowsers
- Art des genutzten mobilen Endgeräts sowie Art und Version des verwendeten Betriebssystems
- Datum und Uhrzeit der Abrufe
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
- Innerhalb der App genutzte Suchbegriffe
Bereitstellung über die App Stores und Nutzung von Push-Benachrichtigungen
Die mobile App wird Ihnen über den Google Play Store oder den Apple App Store zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Stores und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Vereinbarung zwischen den Betreibern der Stores und Ihnen. Damit sind das Statistische Bundesamt und IT.NRW für die Verarbeitung dieser Daten nicht verantwortlich.
Um Ihnen Push-Benachrichtigungen (beispielsweise zur Erinnerung an Ihren Berichtsmonat) zusenden zu können, verwenden wir das Notification-Framework Google Firebase Cloud Messaging. Dazu wird bei diesem Service bei der Installation der App ein personenbezogener pseudonymisierter Schlüssel (Token) als Referenz erstellt. Der Token wird an die Server von IT.NRW übermittelt und in Ihrem Datensatz gespeichert. Die versendeten Push-Benachrichtigungen werden mit Hilfe dieses Tokens über die Firebase-Server an Sie weitergeleitet. Die Firebase-Server dienen ausschließlich als Übermittler. Die in diesem Zusammenhang gespeicherten Daten werden von uns nicht weiterverarbeitet. Der Empfang von Push-Benachrichtigungen kann von Ihnen jederzeit in den App-Einstellungen Ihres Endgeräts deaktiviert oder aktiviert werden.
Geheimhaltung
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden.
Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik vertraut sind (zum Beispiel die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).
Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie hier: Kontaktdaten und IT-Dienstleister der Ämter
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben
- Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),
- innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.
Hilfsmerkmale, Haushaltsnummer, Bankverbindung, Trennung und Löschung
Name und Kontaktdaten der Auskunftgebenden sowie die Vornamen der Haushaltsmitglieder sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen.
Sie werden von den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt oder gespeichert und nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit vernichtet beziehungsweise gelöscht. Die in elektronischer Form gespeicherten und in den Papierunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Die Rohdaten aus den Täglichen Ausgaben werden zunächst erfasst und gespeichert und anschließend im Rahmen der Datenaufbereitung nach einer amtlichen Systematik (sogenannter Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte) codiert. Nur in codierter Form finden sie Eingang in die dauerhaft gespeicherten formal anonymisierten Datensätze, die die Grundlage für die Auswertungen und Ergebnisveröffentlichungen sind.
Die Haushaltsnummer ist eine Ordnungsnummer. Sie dient der Unterscheidung der an der Erhebung beteiligten Haushalte und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer, welche über diese statistischen Zusammenhänge hinaus keine weitergehenden Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthält.
Diese Ordnungsnummer wird zusammen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Angaben der Auskunft gebenden Haushalte zu ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankinstitut, Kontoinhaber beziehungsweise Kontoinhaberin) werden für die Überweisung der Aufwandsentschädigung verwendet, die für die freiwillige Teilnahme an den LWR gezahlt wird. Die Bankverbindungsdaten werden nach Teilnahme an der Erhebung und Auszahlung der Aufwandsentschädigung gelöscht.
Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf Beschwerde
Die Auskunftgebenden, deren personenbezogenen Angaben verarbeitet werden, können
- eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- eine Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
- die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen oder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Angaben nach Artikel 21 DS-GVO widersprechen.
Die Betroffenenrechte können gegenüber jedem zuständigen Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antragstellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten des verantwortlichen statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO). Deren Kontaktdaten finden Sie unter statistikportal/datenschutz.
Für die Online-Erhebungsinstrumente (mobile Apps, Web-App) in 2025
Zweck, Art und Umfang der Erhebung
Die Erhebung der "Laufenden Wirtschaftsrechnungen" (LWR), bestehend aus den Erhebungsteilen "Haushaltsfragebogen", "Personenfragebogen" und "Tägliche Ausgaben", wird von den statistischen Ämtern der Länder in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt bundesweit bei höchstens 2 000 Privathaushalten pro Monat durchgeführt. Generell nicht einbezogen werden Haushalte von Selbstständigen und selbstständigen Landwirten und Landwirtinnen.
Im Rahmen der Erhebung werden private Haushalte jährlich zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihren Wohnverhältnissen und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern befragt.
Die LWR hat große Bedeutung für die amtliche Preisstatistik; hier dient sie als Datengrundlage für die Ermittlung der Wägungsschemata von Verbraucherpreisindizes. Des Weiteren werden die Daten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Messung der Kaufkraftparitäten genutzt. Auch außerhalb der amtlichen Statistik gibt es ein breites Spektrum von Nutzenden dieser Daten; so werden sie beispielsweise von Ministerien für die Planung der Wirtschafts- und Sozialpolitik, von Forschungsinstituten für Untersuchungen zu Lebensbedingungen und von Unternehmen für Analysen des Verbraucherverhaltens privater Haushalte verwandt.
Zur Klärung einer wissenschaftlich-methodischen Fragestellung werden im ersten Halbjahr 2025 im Rahmen einer Testerhebung Haushalte von Selbstständigen und selbstständigen Landwirten und Landwirtinnen einbezogen. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist, wie Haushalte mit selbstständiger Haupterwerbsperson möglichst belastungsarm in die Laufenden Wirtschaftsrechnungen eingebunden werden können. Die Daten werden als Zusatzmodul (nur online) in der Laufenden Wirtschaftsrechnung 2025 erhoben. Die Daten der Testerhebung werden ausschließlich dazu genutzt, die Durchführung der Erhebung zu verbessern und dadurch die Teilnahmebereitschaft sowie die Qualität der Ergebnisse positiv zu beeinflussen.
Rechtsgrundlagen, Freiwilligkeit
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem BStatG und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO. Erhoben werden die Angaben zu § 2 PrHaushStatG. Die Erteilung der Auskunft ist nach § 4 PrHaushStatG freiwillig.
Rechtsgrundlage für die Testerhebung bei Haushalten von Selbstständigen ist § 7 Absatz 2 BStatG. Danach dürfen zur Klärung wissenschaftlich methodischer Fragestellungen auf dem Gebiet der Statistik Bundesstatistiken ohne Auskunftspflicht durchgeführt werden.
Die Grundlage für die Verarbeitung der Bankverbindungsdaten der Auskunft gebenden Haushalte ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.
Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Verantwortliche
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind für die Durchführung der Erhebung und die Verarbeitung der Daten gemeinsam datenschutzrechtlich verantwortlich. Zuständig für die Erhebung und Aufbereitung Ihrer Daten ist das für Ihr Bundesland zuständige statistische Amt. Für die Weiterverarbeitung und Hochrechnung der Daten ist das Statistische Bundesamt zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Arten der durch die App zur technischen Durchführung der Erhebung verarbeiteten Daten und Verarbeitungszwecke
Ihre Angaben können Sie sowohl über die mobile App als auch in der Web-App tätigen. Die mobile App ist verfügbar für die Betriebssysteme Android und iOS. Die Web-App kann über gängige Internetbrowser wie Firefox oder Google Chrome aufgerufen werden. Damit Sie Endgeräte-übergreifend auf Ihre Daten zugreifen können, werden Ihre Angaben immer, wenn Sie online (mit dem Internet verbunden) sind, an eine zentrale Datenbank beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) übermittelt. Dort werden Ihre Angaben in einem Netzwerk gespeichert, das vor Zugriffen von außen geschützt ist.
Die mobile App beziehungsweise die Web-App verarbeitet die folgenden Daten zur organisatorischen Durchführung der Erhebung und Verbesserung der App:
- E-Mail-Adresse der Haushaltsmitglieder
- Vor-und Nachnamen der Haushaltsmitglieder
- Geburtsdatum der Haushaltsmitglieder
- Benutzername und Kennwort (verschlüsselt)
- IP-Adresse
- Art und Version des genutzten Internetbrowsers
- Art des genutzten mobilen Endgeräts sowie Art und Version des verwendeten Betriebssystems
- Datum und Uhrzeit der Abrufe
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
- Innerhalb der App genutzte Suchbegriffe
Bereitstellung über die App Stores und Nutzung von Push-Benachrichtigungen
Die mobile App wird Ihnen über den Google Play Store oder den Apple App Store zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Stores und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Vereinbarung zwischen den Betreibern der Stores und Ihnen. Damit sind das Statistische Bundesamt und IT.NRW für die Verarbeitung dieser Daten nicht verantwortlich.
Um Ihnen Push-Benachrichtigungen (beispielsweise zur Erinnerung an Ihren Berichtsmonat) zusenden zu können, verwenden wir das Notification-Framework Google Firebase Cloud Messaging. Dazu wird bei diesem Service bei der Installation der App ein personenbezogener pseudonymisierter Schlüssel (Token) als Referenz erstellt. Der Token wird an die Server von IT.NRW übermittelt und in Ihrem Datensatz gespeichert. Die versendeten Push-Benachrichtigungen werden mit Hilfe dieses Tokens über die Firebase-Server an Sie weitergeleitet. Die Firebase-Server dienen ausschließlich als Übermittler. Die in diesem Zusammenhang gespeicherten Daten werden von uns nicht weiterverarbeitet. Der Empfang von Push-Benachrichtigungen kann von Ihnen jederzeit in den App-Einstellungen Ihres Endgeräts deaktiviert oder aktiviert werden.
Geheimhaltung
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden.
Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik vertraut sind (zum Beispiel die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).
Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben
- Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),
- innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.
Hilfsmerkmale, Haushaltsnummer, Bankverbindung, Trennung und Löschung
Name und Kontaktdaten der Auskunftgebenden sowie die Vornamen der Haushaltsmitglieder sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen.
Sie werden von den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt oder gespeichert und nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit vernichtet beziehungsweise gelöscht. Die in elektronischer Form gespeicherten und in den Papierunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Die Rohdaten aus den Täglichen Ausgaben werden zunächst erfasst und gespeichert und anschließend im Rahmen der Datenaufbereitung nach einer amtlichen Systematik (sogenannter Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte) codiert. Nur in codierter Form finden sie Eingang in die dauerhaft gespeicherten formal anonymisierten Datensätze, die die Grundlage für die Auswertungen und Ergebnisveröffentlichungen sind.
Die Haushaltsnummer ist eine Ordnungsnummer. Sie dient der Unterscheidung der an der Erhebung beteiligten Haushalte und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer, welche über diese statistischen Zusammenhänge hinaus keine weitergehenden Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthält.
Diese Ordnungsnummer wird zusammen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Angaben der Auskunft gebenden Haushalte zu ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankinstitut, Kontoinhaber beziehungsweise Kontoinhaberin) werden für die Überweisung der Aufwandsentschädigung verwendet, die für die freiwillige Teilnahme an den LWR gezahlt wird. Die Bankverbindungsdaten werden nach Teilnahme an der Erhebung und Auszahlung der Aufwandsentschädigung gelöscht.
Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf Beschwerde
Die Auskunftgebenden, deren personenbezogenen Angaben verarbeitet werden, können
- eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- eine Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
- die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen oder der Verarbeitung ihrer personen‑bezogenen Angaben nach Artikel 21 DS-GVO widersprechen.
Die Betroffenenrechte können gegenüber jedem zuständigen Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antragstellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten des verantwortlichen statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO). Deren Kontaktdaten finden Sie im Statistikportal.
Für die Papier-Erhebungsunterlagen
Zweck, Art und Umfang der Erhebung
Die Erhebung der "Laufenden Wirtschaftsrechnungen" (LWR), bestehend aus den Erhebungsteilen "Haushaltsfragebogen", "Personenfragebogen" und "Tägliche Ausgaben", wird von den Statistischen Ämtern der Länder in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt bundesweit bei höchstens 2 000 Privathaushalten pro Monat durchgeführt. Generell nicht einbezogen werden Haushalte von Selbstständigen und selbstständigen Landwirten.
Im Rahmen der Erhebung werden private Haushalte jährlich zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihren Wohnverhältnissen und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern befragt.
Die LWR haben große Bedeutung für die amtliche Preisstatistik; hier dienen sie als Datengrundlage für die Ermittlung der Wägungsschemata von Verbraucherpreisindizes. Des Weiteren werden die Daten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Messung der Kaufkraftparitäten genutzt. Auch außerhalb der amtlichen Statistik gibt es ein breites Spektrum von Nutzenden dieser Daten; so werden sie beispielsweise von Ministerien für die Planung der Wirtschafts- und Sozialpolitik, von Forschungsinstituten für Untersuchungen zu Lebensbedingungen und von Unternehmen für Analysen des Verbraucherverhaltens privater Haushalte verwandt.
Rechtsgrundlagen, Freiwilligkeit
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erhoben werden die Angaben zu § 2 PrHaushStatG.
Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.
Die Grundlage für die Verarbeitung der Bankverbindungsdaten der Auskunft gebenden Haushalte ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.
Die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das für Ihr Bundesland zuständige statistische Amt. Die Kontaktdaten finden Sie im gemeinsamen Datenangebot von Bund und Ländern (Statistik-Portal).
Geheimhaltung
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden.
Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik vertraut sind (zum Beispiel die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie im gemeinsamen Datenangebot von Bund und Ländern (Statistik-Portal).
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben
- Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),
- innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.
Hilfsmerkmale, Haushaltsnummer, Bankverbindung, Trennung und Löschung
Name und Kontaktdaten der Auskunftgebenden sowie die Vornamen der Haushaltsmitglieder sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen.
Sie werden von den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt oder gespeichert und nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit vernichtet beziehungsweise gelöscht. Die in elektronischer Form gespeicherten und in den Papierunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Die Haushaltsnummer ist eine Ordnungsnummer. Sie dient der Unterscheidung der an der Erhebung beteiligten Haushalte und besteht aus einer frei vergebenen laufenden Nummer, welche über diese statistischen Zusammenhänge hinaus keine weitergehenden Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthält.
Diese Ordnungsnummer wird zusammen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Angaben der Auskunft gebenden Haushalte zu ihrer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankinstitut, Kontoinhaber beziehungsweise Kontoinhaberin) werden für die Überweisung der Aufwandsentschädigung verwendet, die für die freiwillige Teilnahme an den LWR gezahlt wird. Die Bankverbindungsdaten werden nach Teilnahme an der Erhebung und Auszahlung der Aufwandsentschädigung gelöscht.
Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf Beschwerde
Die Auskunftgebenden, deren personenbezogenen Angaben verarbeitet werden, können
- eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- eine Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
- die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen oder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Angaben nach Artikel 21 DS-GVO widersprechen.
Die Betroffenenrechte können gegenüber jedem zuständigen Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antragstellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert, ihre Identität nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten des verantwortlichen statistischen Amtes oder an die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden (Artikel 77 DS-GVO). Deren Kontaktdaten finden Sie im gemeinsamen Datenangebot von Bund und Ländern (Statistik-Portal).
Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO
Gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nach Art. 26 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Die allgemeine Rechtsgrundlage für die Durchführung der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 2 des PrHaushStatG. In der LWR 2024 werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BStatG und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO und Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO (Angaben der Teilnahmeerklärung, in der Phase der Datengewinnung anfallende Verwaltungsdaten, sowie Daten der Bankverbindung) und Artikel 6 Absatz 1 lit. e DS-GVO i. V. m. dem PrHaushStatG (Erhebungsdaten der Haushaltsfragebogen, Personenfragebogen, Tägliche Ausgaben).
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten betroffener Personen nach Artikel 26 DS-GVO Absatz 1 Satz 1 sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, vertreten durch die jeweiligen Amtsleitungen. Die gemeinsame Verantwortlichkeit besteht für den gesamten Verarbeitungsprozess.
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit sind die Statistischen Landesämter zuständig für die Verarbeitung der Teilnahmeerklärungen, die Datengewinnung (per digitalem Erhebungsinstrument und Papiererhebungsbögen), die Erfassung der Rohdaten aus den Papiererhebungsunterlagen, die Vorprüfung der Rohdaten inkl. Ergänzung fehlender Angaben durch Rückfragen bei den betroffenen Personen bzw. Haushalten und die Aufbereitung der erhobenen und vorgeprüften Daten. Zu der Aufbereitung gehören die Klassifizierung bzw. Codierung und Plausibilisierung der Daten. Dem Statistischen Bundesamt obliegt im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach § 5 PrHaushStatG die Typisierung von Merkmalen und die Hochrechnung der Daten. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mauerstr. 51, 40476 Düsseldorf, betreibt im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die für die LWR erforderliche IT-Infrastruktur. Eine entsprechende Vereinbarung stellt sicher, dass die Regelungen zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DS-GVO eingehalten werden und der Auftragsverarbeiter die Sicherheit der Organisation der Datenverarbeitung und der angewandten Verfahren gemäß Artikel 32 DS-GVO gewährleistet.
Darüber hinaus regelt die Vereinbarung die Sicherstellung der Betroffenenrechte nach Artikel 15 bis 21 DS-GVO. Betroffene Personen können ihre Rechte gegenüber allen Statistischen Ämtern geltend machen. Die Statistischen Ämter der Länder beantworten Anfragen zu den in ihrer Zuständigkeit erhobenen personenbezogenen Daten. Der Auftragsverarbeiter IT.NRW hat zur Beantwortung von Anfragen mit dem zuständigen Statistischen Landesamt zusammenzuarbeiten und dieses zu unterstützen.
Erklärung zur Barrierefreiheit für die mobilen Apps und Web-App
Erklärung zur Barrierefreiheit für die mobilen Apps und Web-App zu den Laufenden Wirtschaftsrechnungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webanwendung sowie die mobilen Apps der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- zwei vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 28.08.–22.09.2023 (mobile App) sowie vom 07.–17.08.2023 (Webanwendung) vorgenommenen Bewertungen in einer Sprache (deutsch) auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens
Aufgrund der Überprüfung sind die Anwendungen mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Webanwendung
Nicht erfüllt:
Prüfschritt 9.1.3.1 Info und Beziehungen
Prüfschritt 9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen
Prüfschritt 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
Prüfschritt 9.2.1.1 Tastatur
Prüfschritt 9.2.4.2 Seite mit Titel
Prüfschritt 9.2.4.7 Fokus sichtbar
Prüfschritt 9.3.1.2 Sprache von Teilen
Prüfschritt 9.4.1.1 Syntaxanalyse
Teilweise erfüllt:
Prüfschritt 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Prüfschritt 9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)
Prüfschritt 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
Prüfschritt 9.2.4.1 Blöcke überspringen
Prüfschritt 9.3.2.2 Bei Eingabe
Prüfschritt 9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung
Eher erfüllt:
Prüfschritt 9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge
Prüfschritt 9.3.2.3 Konsistente Navigation
Android App "Wirtschaftsrechnung"
Nicht erfüllt:
Prüfschritt 11.1.1.1a Nicht-Text-Inhalt Bedienelemente
Prüfschritt 11.1.1.1b Nicht-Text-Inhalt – Grafiken und Objekte
Prüfschritt 11.1.3.1a Info und Beziehungen Überschriften
Prüfschritt 11.1.3.1c Info und Beziehungen – Text
Prüfschritt 11.1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar
Prüfschritt 11.1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger
Prüfschritt 11.1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
Prüfschritt 11.1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
Prüfschritt 11.2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
Prüfschritt 11.2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
Prüfschritt 11.2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
Prüfschritt 11.2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung
Prüfschritt 11.3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet
Prüfschritt 11.3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
Prüfschritt 11.4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
Prüfschritt 11.5.2.5 Objektinformationen werden an Assistenztechnologie übermittelt
Prüfschritt 11.5.2.6 Tabelleninformationen werden an Assistenztechnologie übermittelt
Prüfschritt 11.5.2.9 Eltern-Kind-Beziehungen werden an Assistenztechnologie übermittelt
Prüfschritt 11.5.2.12 Interaktionen werden von Software zugelassen
Prüfschritt 11.5.2.16 Änderung von Elementeigenschaften werden zugelassen
Prüfschritt 11.7 Benutzerpräferenzen werden übernommen
Eher nicht erfüllt:
Prüfschritt 11.1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden
Eher erfüllt:
Prüfschritt 11.1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
Prüfschritt 11.3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
iOS App "Wirtschaftsrechnung"
Nicht erfüllt:
Prüfschritt 11.1.1.1a Nicht-Text-Inhalt Bedienelemente
Prüfschritt 11.1.1.1b Nicht-Text-Inhalt – Grafiken und Objekte
Prüfschritt 11.1.3.1a Info und Beziehungen Überschriften
Prüfschritt 11.1.3.1c Info und Beziehungen – Text
Prüfschritt 11.1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar
Prüfschritt 11.1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger
Prüfschritt 11.1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
Prüfschritt 11.1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden
Prüfschritt 11.1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
Prüfschritt 11.2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
Prüfschritt 11.2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
Prüfschritt 11.2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung
Prüfschritt 11.3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet
Prüfschritt 11.3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
Prüfschritt 11.4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
Prüfschritt 11.5.2.5 Objektinformationen werden an Assistenztechnologie übermittelt
Prüfschritt 11.5.2.6 Tabelleninformationen werden an Assistenztechnologie übermittelt
Prüfschritt 11.5.2.9 Eltern-Kind-Beziehungen werden an Assistenztechnologie übermittelt
Prüfschritt 11.5.2.12 Interaktionen werden von Software zugelassen
Prüfschritt 11.5.2.16 Änderung von Elementeigenschaften werden zugelassen
Prüfschritt 11.7 Benutzerpräferenzen werden übernommen
Eher nicht erfüllt:
Prüfschritt 11.2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
Eher erfüllt:
Prüfschritt 11.1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
Prüfschritt 11.3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
Datum der Erstellung beziehungsweise der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.10.2023 erstellt und zuletzt am 30.10.2023 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Kontaktieren Sie uns gerne über das Meldeformular zur Barrierefreiheit. Wir werden die Meldungen sichten und wenn möglich beheben oder hier auflisten.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie bei der Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
1: Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.
2: Die Rechtsakte der EU in der jeweils geltenden Fassung und in deutscher Sprache finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter https://eur-lex.europa.eu/.