Laufende Wirtschaftsrechnungen Was ist (k)ein privater Haushalt?

Als Privat­haushalt gelten Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Zum Haushalt gehört auch eine Person, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen vorübergehend abwesend ist. Entscheidend ist, dass die Person nur vorübergehend abwesend ist und normaler­weise im Haushalt wohnt, ihren Lebens­unterhalt gemeinsam mit dem Haushalt finanziert und die Ausgaben teilt. Länger­fristig außerhalb lebende Personen (zum Beispiel Studierende, die am Studienort wohnen), Personen zur Untermiete, Gäste und Haus­angestellte gehören nicht zum Haushalt. Personen, die in einem Haushalt nur für sich selbst wirtschaften (Allein­lebende oder Wohn­gemeinschaften ohne gemeinsame Haushalts­führung), gelten als eigenständige Privat­haushalte.

Personen, die in Gemeinschafts­unterkünften und Anstalten leben, stellen keinen privaten Haushalt dar und werden nicht in die Erhebung einbezogen. Hierzu zählen unter anderem Personen in Alten- und Pflege­heimen, Kasernen sowie Flüchtlings­unterkünften. Auch Obdach­lose werden nicht in die Erhebung einbezogen.