Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten Methodische Hinweise zur Sondererhebung

Die hier dargestellten Ergeb­nisse stammen aus einer Sonder­erhebung von Konsum­daten, die das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesfinanz­ministeriums durchgeführt hat. Ziel der Befragungen war es, die Wirkung der Maß­nahmen des Konjunktur­programms 2020 bei den privaten Haushalten zu messen. Es sollte insbesondere ermittelt werden, ob und wie die temporäre Mehrwert­steuer­senkung sowie der Kinder­bonus das Konsum­verhalten der Haushalte beeinflussen.

Die monatlichen Online-Befragungen nahm ein externes Institut in fünf Wellen von August bis Dezember 2020 vor. Dabei gaben pro Monat rund 4 200 Personen freiwillig Auskunft zu ihrem Haushalt. Die Fragen zum Kinder­bonus haben nur Haushalte beantwortet, die in 2020 kindergeld­berechtigt waren.

Es handelt sich jeweils um haushalts­repräsentative Quoten­stichproben mit Befragten im Alter von 18 bis 74 Jahren. Als Referenz für die Quotierung und Hoch­rechnung diente der Mikrozensus 2019. Erhebungen dieser Art weisen sowohl stichproben­bedingte als auch nicht-stichproben­bedingte Fehler auf. Generell muss berück­sichtigt werden, dass Quoten­stichproben mit Verzerrungen bezüglich der Merkmale einhergehen, die nicht Teil des Quoten- und Hoch­rechnungs­rahmens sind.

Sämtliche Angaben – auch zum Einkommen – beruhen auf Selbst­einschätzungen der Befragten. Sie stellen somit Absichts­erklärungen in Bezug auf die Verwendung des (zusätzlich) verfügbaren Einkommens der Haushalte dar. Sowohl bei den Fragen zur Mehrwert­steuer­senkung als auch zum Kinder­bonus kann das tatsächliche Verhalten von den erklärten Absichten abweichen beziehungs­weise sich im Zeit­verlauf verändern. In welchem Ausmaß die Maß­nahmen des Konjunktur­programms tatsächlich zu einer Stärkung des privaten Konsums oder einer Entlastungs­wirkung der privaten Haushalte führten, lässt sich dem­entsprechend aus der Befragung nicht direkt schließen. Ebenso liegen aus dieser Sonder­erhebung keine Informationen über die Ausgaben­höhe oder zu den Spar­summen in Zusammen­hang mit den Konjunktur­programm-Maß­nahmen vor.

Die Befragung führte das Statistische Bundesamt auf Grundlage von § 3 Absatz 1 Nr. 16 Bundesstatistik­gesetz (BStatG) durch.