Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung umfasste unter anderem die Auszahlung eines Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind. Dieses Geld wurde an jeden Haushalt mit einem kindergeldberechtigten Kind in der Regel in zwei Raten – im September 200 Euro und im Oktober 100 Euro – ausgezahlt. Der Bonus wurde nicht auf Sozialleistungen angerechnet, ist jedoch wie Kindergeld beim steuerlichen Familienleistungsausgleich mit der Wirkung der Freibeträge für Kinder zu vergleichen („Günstigerprüfung“).
Mehr als jeder zweite Haushalt verwendete Kinderbonus für Konsumzwecke, insbesondere einkommensschwächere Haushalte
Im August 2020 – also vor der Auszahlung des Kinderbonus – beabsichtigte gut jeder zweite kindergeldberechtigte Haushalt (55 %), den Kinderbonus ganz oder teilweise für Konsumzwecke auszugeben. Im Dezember 2020 lag der Wert bei 60 %. Zu Konsumzwecken zählen die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter (z. B. Bekleidung und Schuhe, Einrichtungsgegenstände und Haushaltswaren, Elektrogeräte, Fahrzeuge), Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke sowie Ausgaben für Eintrittsgelder und Dienstleistungen außer Haus im Bereich Freizeit, Kultur und Sport (einschließlich Restaurant- und Gaststättenbesuche sowie Urlaub).
Von den kindergeldberechtigten Haushalten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 2 000 Euro beabsichtigten von August bis Dezember 2020 bis zu zwei Drittel (57 % bis 69 %), den Kinderbonus ganz oder teilweise für Konsumzwecke auszugeben. Bei den Haushalten mit einem Einkommen über 5 000 Euro traf dies auf einen geringeren Anteil zu (46 % bis 55 %).
In etwa genauso häufig wollten die Haushalte den Kinderbonus sparen, wobei die Sparabsicht im Zeitverlauf abnahm. Während im August 2020 – also vor der Auszahlung des Kinderbonus – rund 6 von 10 Haushalten (61 %) beabsichtigten, den Kinderbonus ganz oder teilweise beiseite zu legen, traf dies ab Oktober 2020 – also mit Auszahlung der zweiten Rate – nur noch auf rund die Hälfte der Haushalte zu (53 % bis 54 %). Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, jedoch ab einer bestimmten Einkommenshöhe mit der Wirkung der Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer verrechnet. Von August bis Dezember 2020 ging rund jeder vierte kindergeldberechtigte Haushalt (24 % bis 27 %) davon aus, dass in seinem Fall der Kinderbonus voll und ganz verrechnet wird.
Neben Konsum und Sparen beabsichtigte zudem rund jeder fünfte Haushalt (16 % bis 21 %) den Kinderbonus ganz oder teilweise zur Rückzahlung von Schulden einzusetzen. Etwa jeder vierte Haushalt (25 % bis 28 %) nutzte den Kinderbonus für sonstige, nicht weiter benannte Zwecke.
Erläuterungen zur Grafik: Die Fragestellung lautete „Wofür setzen Sie das Geld aus dem Kinderbonus ein? – Bitte verteilen Sie 100 Punkte auf die angegebenen Möglichkeiten. 100 bedeutet, dass Sie den gesamten Kinderbonus hierfür einsetzen und 0 bedeutet, dass Sie gar nichts vom Kinderbonus hierfür einsetzen. Mit den Punkten dazwischen können Sie Ihren Einsatz abstufen.“
Kinderbonus wurde insbesondere für Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter verwendet
Von den Haushalten, die den Kinderbonus ganz oder teilweise für Konsumzwecke einsetzten, schafften sich je Monat 71 % bis 79 % langlebige Gebrauchsgüter an. Dabei war in rund der Hälfte der Fälle die Anschaffung von z. B. Bekleidung, Einrichtungsgegenständen oder Elektrogeräten zumindest für diesen Zeitraum nicht geplant. Somit wurden aufgrund des Kinderbonus (eventuell auch in Kombination mit der temporären Mehrwertsteuersenkung) auch Ausgaben für langlebige Gebrauchsgüter vorgezogen oder ungeplante zusätzliche Anschaffungen getätigt.
52 % bis 63 % der Haushalte, die den Kinderbonus für Konsumzwecke einsetzten, tätigten mit dem Geld Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke. Rund die Hälfte der Haushalte (49 % bis 51 %) beabsichtigte den Kinderbonus im August und September 2020 für Eintrittsgelder und Dienstleistungen außer Haus im Bereich Freizeit, Kultur und Sport zu verwenden. Ab Oktober 2020 sank dieser Anteil deutlich und lag im Dezember 2020 lediglich noch bei 34 %. Dies ist wahrscheinlich auf die zunehmenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen.