Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten Auswirkung Kinderbonus

Das Konjunktur­programm der Bundes­regierung umfasste unter anderem die Auszahlung eines Kinder­bonus in Höhe von 300 Euro pro Kind. Dieses Geld wurde an jeden Haushalt mit einem kindergeld­berechtigten Kind in der Regel in zwei Raten – im September 200 Euro und im Oktober 100 Euro – ausgezahlt. Der Bonus wurde nicht auf Sozial­leistungen angerechnet, ist jedoch wie Kinder­geld beim steuerlichen Familien­leistungs­ausgleich mit der Wirkung der Frei­beträge für Kinder zu vergleichen („Günstigerprüfung“).

Mehr als jeder zweite Haushalt verwendete Kinder­bonus für Konsum­zwecke, insbesondere einkommens­schwächere Haushalte

Im August 2020 – also vor der Auszahlung des Kinder­bonus – beabsichtigte gut jeder zweite kindergeld­berechtigte Haushalt (55 %), den Kinder­bonus ganz oder teilweise für Konsum­zwecke auszugeben. Im Dezember 2020 lag der Wert bei 60 %. Zu Konsum­zwecken zählen die Anschaffung lang­lebiger Gebrauchs­güter (z. B. Bekleidung und Schuhe, Einrichtungs­gegenstände und Haushalts­waren, Elektro­geräte, Fahrzeuge), Ausgaben für Nahrungs­mittel und Getränke sowie Ausgaben für Eintritts­gelder und Dienst­leistungen außer Haus im Bereich Freizeit, Kultur und Sport (einschließ­lich Restaurant- und Gaststätten­besuche sowie Urlaub).

Von den kindergeld­berechtigten Haushalten mit einem monatlichen Haushaltsnetto­einkommen unter 2 000 Euro beabsichtigten von August bis Dezember 2020 bis zu zwei Drittel (57 % bis 69 %), den Kinder­bonus ganz oder teilweise für Konsum­zwecke auszugeben. Bei den Haushalten mit einem Einkommen über 5 000 Euro traf dies auf einen geringeren Anteil zu (46 % bis 55 %).

In etwa genauso häufig wollten die Haushalte den Kinder­bonus sparen, wobei die Spar­absicht im Zeit­verlauf abnahm. Während im August 2020 – also vor der Auszahlung des Kinderbonus – rund 6 von 10 Haushalten (61 %) beabsichtigten, den Kinder­bonus ganz oder teilweise beiseite zu legen, traf dies ab Oktober 2020 – also mit Auszahlung der zweiten Rate – nur noch auf rund die Hälfte der Haushalte zu (53 % bis 54 %). Der Kinder­bonus wird nicht auf Sozial­leistungen angerechnet, jedoch ab einer bestimmten Einkommens­höhe mit der Wirkung der Frei­beträge für Kinder bei der Einkommen­steuer verrechnet. Von August bis Dezember 2020 ging rund jeder vierte kindergeld­berechtigte Haushalt (24 % bis 27 %) davon aus, dass in seinem Fall der Kinder­bonus voll und ganz verrechnet wird.

Neben Konsum und Sparen beabsichtigte zudem rund jeder fünfte Haushalt (16 % bis 21 %) den Kinder­bonus ganz oder teilweise zur Rück­zahlung von Schulden einzusetzen. Etwa jeder vierte Haushalt (25 % bis 28 %) nutzte den Kinder­bonus für sonstige, nicht weiter benannte Zwecke.


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Erläuterungen zur Grafik: Die Frage­stellung lautete „Wofür setzen Sie das Geld aus dem Kinder­bonus ein? – Bitte verteilen Sie 100 Punkte auf die angegebenen Möglichkeiten. 100 bedeutet, dass Sie den gesamten Kinder­bonus hierfür einsetzen und 0 bedeutet, dass Sie gar nichts vom Kinder­bonus hierfür einsetzen. Mit den Punkten dazwischen können Sie Ihren Einsatz abstufen.“


Kinder­bonus wurde insbesondere für Anschaffung lang­lebiger Gebrauchs­güter verwendet

Von den Haushalten, die den Kinder­bonus ganz oder teilweise für Konsum­zwecke einsetzten, schafften sich je Monat 71 % bis 79 % lang­lebige Gebrauchs­güter an. Dabei war in rund der Hälfte der Fälle die Anschaffung von z. B. Bekleidung, Einrichtungs­gegenständen oder Elektro­geräten zumindest für diesen Zeitraum nicht geplant. Somit wurden aufgrund des Kinder­bonus (eventuell auch in Kombination mit der temporären Mehrwert­steuer­senkung) auch Ausgaben für lang­lebige Gebrauchs­güter vorgezogen oder ungeplante zusätzliche Anschaffungen getätigt.

52 % bis 63 % der Haushalte, die den Kinder­bonus für Konsum­zwecke einsetzten, tätigten mit dem Geld Ausgaben für Nahrungs­mittel und Getränke. Rund die Hälfte der Haushalte (49 % bis 51 %) beabsichtigte den Kinder­bonus im August und September 2020 für Eintritts­gelder und Dienst­leistungen außer Haus im Bereich Freizeit, Kultur und Sport zu verwenden. Ab Oktober 2020 sank dieser Anteil deutlich und lag im Dezember 2020 lediglich noch bei 34 %. Dies ist wahrscheinlich auf die zunehmenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen.