Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung umfasste unter anderem die befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %. Die reduzierten Sätze galten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.
Immer mehr Haushalte nutzten im Zeitverlauf die Mehrwertsteuersenkung zu Konsumzwecken
Während im August 2020 fast jeder siebte Haushalt (15 %) Ausgaben aufgrund der temporären Mehrwertsteuersenkung vorzog oder das Vorziehen von Ausgaben plante, traf dies im Dezember 2020 auf jeden fünften Haushalt (20 %) zu. Die Mehrwertsteuersenkung führte auch zu einem zusätzlichen Kaufanreiz für ungeplante Anschaffungen. Im August 2020 war die Mehrwertsteuersenkung für 13 % der Haushalte ein zusätzlicher Kaufanreiz. Bis Dezember 2020 stieg dieser Anteil leicht auf 16 %. Zusammengenommen führte die Mehrwertsteuersenkung damit im August 2020 bei jedem fünften Haushalt (20 %) zu vorgezogenen oder zusätzlichen Anschaffungen. Dieser Anteil stieg bis Dezember 2020 auf ein Viertel der Haushalte (25 %). Somit nutzten im Zeitverlauf immer mehr Haushalte die Mehrwertsteuersenkung, um geplante Anschaffungen vorzuziehen oder sich ungeplante Anschaffungen zu leisten.
Erläuterungen zur Grafik: Die Fragestellung lautete „Ziehen Sie geplante Anschaffungen wegen der temporären Mehrwertsteuersenkung vor oder haben Anschaffungen bereits vorgezogen?“
Insbesondere Haushalte mit Kindern sowie einkommensstarke Haushalte nutzten Mehrwertsteuersenkung
Die Mehrwertsteuersenkung führte insbesondere bei Haushalten mit mindestens einem minderjährigen Kind zu Vorzieheffekten. Im August 2020 zog jeder vierte dieser Haushalte (25 %) aufgrund der Mehrwertsteuersenkung geplante Anschaffungen vor oder plante das Vorziehen von Anschaffungen. Bis Dezember 2020 stieg der Anteil auf 29 %. Bei Haushalten ohne minderjährige Kinder traf dies im August 2020 auf jeden Achten (12 %) zu. Dieser Anteil stieg bis Dezember 2020 auf 17 %. Ein ähnliches, wenn auch leicht abgeschwächtes Bild zeigte sich bei den zusätzlichen ungeplanten Anschaffungen: Rund jeder vierte Haushalt (21 % bis 26 %) mit mindestens einem minderjährigen Kind tätigte in den Monaten August bis Dezember 2020 nicht geplante Ausgaben. Bei Haushalten ohne minderjährige Kinder traf dies auf rund halb so viele zu (11 % bis 14 %). Zusammengenommen tätigte damit rund jeder dritte Haushalt (32 % bis 35 %) mit mindestens einem minderjährigen Kind aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zusätzliche Anschaffungen und/oder zog geplante Anschaffungen vor. Bei Haushalten ohne minderjährige Kinder traf dies auf rund jeden fünften (17 % bis 22 %) zu.
Die Vorzieheffekte waren bei einkommensstärkeren Haushalten verbreiteter als bei einkommensschwächeren Haushalten. Von August bis Dezember 2020 zogen 10 % bis 13 % der Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 2 000 Euro Anschaffungen aufgrund der Mehrwertsteuersenkung vor. Von den Haushalten mit einem monatlichen Einkommen über 5 000 Euro traf dies im August 2020 auf 22 % zu. Der Anteil stieg bis Dezember 2020 auf 34 %. Auch bei den zusätzlichen Anschaffungen zeigte sich ein ähnliches Bild: Während die Mehrwertsteuersenkung für rund jeden zehnten Haushalt (9 % bis 13 %) mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 2 000 Euro einen zusätzlichen Kaufanreiz darstellte, traf dies bei Haushalten mit einem Einkommen über 5 000 Euro auf bis zu doppelt so viele zu (15 % bis 24 %). Zusammengenommen tätigte damit rund jeder sechste Haushalt (14 % bis 17 %) mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 2 000 Euro aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zusätzliche Anschaffungen und/oder zog geplante Anschaffungen vor. Bei Haushalten mit einem monatlichen Einkommen über 5 000 traf dies im August 2020 auf 29 % zu. Der Anteil stieg bis Dezember 2020 auf 40 %.
Bei der Befragung wurde jeweils das gesamte Haushaltseinkommen und nicht das Pro-Kopf-Einkommen betrachtet. Hier ist zu beachten, dass sich die Gruppe der Haushalte mit Kindern sowie die Gruppe der Haushalte mit höherem Einkommen überschneiden, da Mehrpersonenhaushalte im Durchschnitt auch ein höheres Einkommen haben. Weiterhin ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Befragung keine Aussagen über die tatsächlichen Entlastungswirkungen der Mehrwertsteuersenkung für private Haushalte zulassen. Sie sagen lediglich etwas über ihre den Konsum stützende beziehungsweise verstärkende Wirkung aus.
Mehrwertsteuersenkung wurde vor allem zur vorgezogenen Anschaffung von Elektrogeräten und Einrichtungsgegenständen genutzt
Von den Haushalten, die im Zeitraum August bis Dezember 2020 aufgrund der Mehrwertsteuersenkung geplante Ausgaben vorzogen, schaffte sich rund jeder zweite Haushalt (47 % bis 52 %) Elektrogeräte z. B. Fernseher, Kühlschrank oder Laptop an. Ein ähnlich hoher Anteil (43 % bis 50 %) zog Ausgaben für Einrichtungsgegenstände und Haushaltswaren wie Möbel, Lampen oder Geschirr vor. 23 % bis 30 % zogen Ausgaben im Bereich Fahrzeuge (z. B. Pkw, Fahrrad, Motorrad) vor sowie 26 % bis 30 % für Bekleidung und Schuhe. Hier waren Mehrfachnennungen möglich.