Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten Auswirkung Mehrwertsteuersenkung

Das Konjunktur­programm der Bundes­regierung umfasste unter anderem die befristete Senkung der Mehrwert­steuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %. Die reduzierten Sätze galten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.

Immer mehr Haushalte nutzten im Zeitverlauf die Mehrwertsteuersenkung zu Konsumzwecken

Während im August 2020 fast jeder siebte Haushalt (15 %) Ausgaben aufgrund der temporären Mehrwert­steuer­senkung vorzog oder das Vorziehen von Ausgaben plante, traf dies im Dezember 2020 auf jeden fünften Haushalt (20 %) zu. Die Mehrwert­steuer­senkung führte auch zu einem zusätzlichen Kauf­anreiz für ungeplante Anschaffungen. Im August 2020 war die Mehrwert­steuer­senkung für 13 % der Haushalte ein zusätzlicher Kauf­anreiz. Bis Dezember 2020 stieg dieser Anteil leicht auf 16 %. Zusammen­genommen führte die Mehrwert­steuer­senkung damit im August 2020 bei jedem fünften Haushalt (20 %) zu vorgezogenen oder zusätzlichen Anschaffungen. Dieser Anteil stieg bis Dezember 2020 auf ein Viertel der Haushalte (25 %). Somit nutzten im Zeit­verlauf immer mehr Haushalte die Mehrwert­steuer­senkung, um geplante Anschaffungen vorzuziehen oder sich ungeplante Anschaffungen zu leisten.

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Erläuterungen zur Grafik: Die Frage­stellung lautete „Ziehen Sie geplante Anschaffungen wegen der temporären Mehrwert­steuer­senkung vor oder haben Anschaffungen bereits vorgezogen?“

Insbesondere Haushalte mit Kindern sowie einkommens­starke Haushalte nutzten Mehr­wertsteuer­senkung

Die Mehrwert­steuer­senkung führte insbesondere bei Haushalten mit mindestens einem minderjährigen Kind zu Vorzieh­effekten. Im August 2020 zog jeder vierte dieser Haushalte (25 %) aufgrund der Mehrwert­steuer­senkung geplante Anschaffungen vor oder plante das Vorziehen von Anschaffungen. Bis Dezember 2020 stieg der Anteil auf 29 %. Bei Haushalten ohne minderjährige Kinder traf dies im August 2020 auf jeden Achten (12 %) zu. Dieser Anteil stieg bis Dezember 2020 auf 17 %. Ein ähnliches, wenn auch leicht abgeschwächtes Bild zeigte sich bei den zusätzlichen ungeplanten Anschaffungen: Rund jeder vierte Haushalt (21 % bis 26 %) mit mindestens einem minder­jährigen Kind tätigte in den Monaten August bis Dezember 2020 nicht geplante Ausgaben. Bei Haushalten ohne minder­jährige Kinder traf dies auf rund halb so viele zu (11 % bis 14 %). Zusammen­genommen tätigte damit rund jeder dritte Haushalt (32 % bis 35 %) mit mindestens einem minder­jährigen Kind aufgrund der Mehrwert­steuer­senkung zusätzliche Anschaffungen und/oder zog geplante Anschaffungen vor. Bei Haushalten ohne minder­jährige Kinder traf dies auf rund jeden fünften (17 % bis 22 %) zu.

Die Vorzieh­effekte waren bei einkommens­stärkeren Haushalten verbreiteter als bei einkommens­schwächeren Haushalten. Von August bis Dezember 2020 zogen 10 % bis 13 % der Haushalte mit einem monatlichen Haushalts­netto­einkommen unter 2 000 Euro Anschaffungen aufgrund der Mehrwert­steuer­senkung vor. Von den Haushalten mit einem monatlichen Einkommen über 5 000 Euro traf dies im August 2020 auf 22 % zu. Der Anteil stieg bis Dezember 2020 auf 34 %. Auch bei den zusätzlichen Anschaffungen zeigte sich ein ähnliches Bild: Während die Mehrwert­steuer­senkung für rund jeden zehnten Haushalt (9 % bis 13 %) mit einem monatlichen Haushalts­netto­einkommen unter 2 000 Euro einen zusätzlichen Kauf­anreiz darstellte, traf dies bei Haushalten mit einem Einkommen über 5 000 Euro auf bis zu doppelt so viele zu (15 % bis 24 %). Zusammen­genommen tätigte damit rund jeder sechste Haushalt (14 % bis 17 %) mit einem monatlichen Haushalts­netto­einkommen unter 2 000 Euro aufgrund der Mehr­wertsteuer­senkung zusätzliche Anschaffungen und/oder zog geplante Anschaffungen vor. Bei Haushalten mit einem monatlichen Einkommen über 5 000 traf dies im August 2020 auf 29 % zu. Der Anteil stieg bis Dezember 2020 auf 40 %.

Bei der Befragung wurde jeweils das gesamte Haushalts­einkommen und nicht das Pro-Kopf-Einkommen betrachtet. Hier ist zu beachten, dass sich die Gruppe der Haushalte mit Kindern sowie die Gruppe der Haushalte mit höherem Einkommen über­schneiden, da Mehr­personen­haushalte im Durch­schnitt auch ein höheres Einkommen haben. Weiterhin ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Befragung keine Aussagen über die tatsächlichen Entlastungs­wirkungen der Mehr­wertsteuer­senkung für private Haushalte zulassen. Sie sagen lediglich etwas über ihre den Konsum stützende beziehungs­weise verstärkende Wirkung aus.

Mehrwert­steuer­senkung wurde vor allem zur vorgezogenen Anschaffung von Elektro­geräten und Ein­richtungs­gegen­ständen genutzt

Von den Haushalten, die im Zeitraum August bis Dezember 2020 aufgrund der Mehrwert­steuer­senkung geplante Ausgaben vorzogen, schaffte sich rund jeder zweite Haushalt (47 % bis 52 %) Elektro­geräte z. B. Fernseher, Kühl­schrank oder Laptop an. Ein ähnlich hoher Anteil (43 % bis 50 %) zog Ausgaben für Einrichtungs­gegenstände und Haushalts­waren wie Möbel, Lampen oder Geschirr vor. 23 % bis 30 % zogen Ausgaben im Bereich Fahrzeuge (z. B. Pkw, Fahrrad, Motorrad) vor sowie 26 % bis 30 % für Bekleidung und Schuhe. Hier waren Mehrfach­nennungen möglich.