Was beschreiben die Laufenden Wirtschaftsrechnungen?
Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) liefern statistische Informationen über die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte, deren Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie ihre Wohnverhältnisse. Einbezogen werden dabei die Haushalte fast aller sozialen Gruppierungen, so dass die LWR ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland zeichnet.
Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und -wirtinnen sowie freiberuflich Tätige), Personen ohne festen Wohnsitz (Obdachlose) beziehungsweise in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten sowie Haushalte mit einem regelmäßigem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen über 18 000 Euro im Monat.
Die Ergebnisse der LWR zu den Konsumausgaben privater Haushalte werden in der amtlichen Statistik für die Neufestsetzung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik verwendet und dienen als Datenbasis für die Verwendungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Wie werden die Laufenden Wirtschaftsrechnungen erhoben?
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG)1.
Im Rahmen der LWR werden in Deutschland private Haushalte jährlich zu ihren Einkommensverhältnissen, zum Konsumverhalten, zur Wohnsituation und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern befragt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, das heißt, alle Haushalte nehmen auf freiwilliger Basis an den LWR teil. In den Erhebungsjahren der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) finden keine LWR statt, dies war 2008 erstmals der Fall. Seit dem Erhebungsjahr 2005 werden die LWR als Unterstichprobe aus der letzten EVS realisiert. Die ausgewählten Haushalte bilden bis zur nächsten EVS-Befragung die Stichprobe der LWR. Mit jeder neuen EVS steht eine neue Auswahlgrundlage für die LWR zur Verfügung.
Seit 2024 werden pro Jahr 12 000 Haushalte in die LWR einbezogen. Die teilnehmenden Haushalte dokumentieren ihre Einnahmen und Ausgaben für einen Monat (Monatsanschreibung). Ausgaben für größere Anschaffungen wie Pkw, Möbel oder Haushaltsgroßgeräte werden retrospektiv erfragt. Die bislang getrennten Erhebungsunterlagen "Allgemeine Angaben" und "Haushaltsbuch" wurden überführt in "Haushaltsfragebogen", "Personenfragebogen" (für alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren) sowie die "Täglichen Ausgaben". In diesem Zusammenhang wird die Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern nicht mehr zum 1.1. eines Jahres, sondern zum Beginn des Berichtsmonats erfragt. Ergebnisse zur Ausstattung der Haushalte werden daher gemeinsam mit den Ergebnissen zu Konsumausgaben veröffentlicht. Seit 2024 haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, die gesamte Erhebung über eine mobile App oder Web-App durchzuführen. Die Teilnahme mittels Papierfragebogen ist aber auch weiterhin möglich.
Auf Grund der unterschiedlichen Erhebungsmethodiken im Laufe der Zeit sind die Daten in den vier Zeiträumen vor 1999, 1999 bis 2004, 2005 bis 2022 und ab 2024 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar:
Bis zum Jahr 1998 zeichneten 2 000 Haushalte ein Jahr lang detailliert ihre Einnahmen und Ausgaben auf. Die befragten Haushalte stammten aus den drei ausgewählten Haushaltstypen: Zweipersonenhaushalte von Rentnern und Rentnerinnen, Vierpersonenhaushalte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit mittlerem Einkommen sowie Vierpersonenhaushalte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit höherem Einkommen. Aufgrund der zunehmenden Vielfalt von Lebenslagen war eine Vertretung aller privaten Haushalte durch diese drei Haushaltstypen nicht mehr gegeben. Mit dem zusätzlichen Ziel der Harmonisierung der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte wurde sowohl der Befragtenkreis ausgedehnt als auch der Anschreiberhythmus verändert.
Seit 1999 werden die LWR als repräsentative Quotenstichprobe durchgeführt. Mit Ausnahme der Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und -wirtinnen sowie freiberuflich Tätige) sind alle privaten Haushalte in den Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) vertreten.
In den Jahren von 1999 bis 2004 betrug der Stichprobenumfang circa 6 000 Haushalte, die über jeweils vier Berichtsmonate (das heißt einen Monat je Quartal) Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben erteilten.
Von 2005 bis 2022 betrug der Stichprobenumfang circa 8 000 Haushalte, von denen jeweils ein Viertel für drei aufeinanderfolgende Monate ihre Anschreibungen (Quartalsanschreibung) durchgeführt haben.
Seit 2004 konnten die Haushalte den Erhebungsteil "Allgemeine Angaben" auch als Online-Befragung durchführen. Seit dem 1. Juli 2015 wird in den LWR ergänzend zur Papierform auch das elektronische "Haushaltsbuch" angeboten. Die teilnehmenden Haushalte haben damit die Möglichkeit, eine elektronische Variante für die Anschreibung ihrer Einnahmen und Ausgaben zu nutzen.
Wo werden die Ergebnisse der Laufenden Wirtschaftsrechnungen veröffentlicht?
Die Ergebnisse der LWR werden auf folgenden Internetthemenseiten des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht: Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten" und Ausstattung mit Gebrauchsgütern. In der Datenbank GENESIS-Online können Sie sich ausgewählte Tabellen mit den Ergebnissen der LWR zusammenstellen.
1: Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.