Die Haushaltsbefragung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Erhebung Haushalte) ist eine jährliche Erhebung, die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) durchgeführt wird. Die Angaben werden EU-weit einheitlich erhoben. Sie ermöglichen es, den Digitalisierungsstand der EU-Mitgliedstaaten zu vergleichen und die Entwicklung über die Zeit darzustellen. Gleichzeitig wird für die Unternehmensseite im Rahmen einer europäisch harmonisierten Unternehmensbefragung die Nutzung von IKT in Unternehmen erfasst, so dass ein geschlossenes statistisches Bild zur aktuellen Entwicklung der digitalen Gesellschaft und Wirtschaft in Europa entsteht.
Mit der IKT-Erhebung Haushalte werden Daten zur Ausstattung und zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien erhoben, insbesondere zum Internet. Die Schwerpunkte liegen auf Fragen zu Art, Häufigkeit und ausgewählten Zwecken der Internetnutzung (z. B. E-Commerce, E-Government oder E-Learning). Zusätzlich werden Informationen zur Nutzung „smarter“ (mit dem Internet verbundener) Geräte/Systeme sowie zu den digitalen Kompetenzen (E-Skills) erhoben. Auch Informationen darüber, welche Bedenken und Hindernisse Menschen von der Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien abhalten, werden erfasst.
Die Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den EU-Mitgliedstaaten obliegt, wird seit 2002 in allen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt. In Deutschland wurde die Befragung bis 2020 als eigenständige Erhebung mittels einer Quotenstichprobe durchgeführt. Wegen der rückläufigen Bereitschaft in der Bevölkerung an freiwilligen Befragungen teilzunehmen, nahm bis 2020 der Mittelstandsbias in der Stichprobe zu. Insbesondere fehlten Haushalte mit niedriger Bildung, während Haushalte mit höherer Bildung überrepräsentiert waren.
Um die Datenqualität zu verbessern, ist die IKT-Erhebung Haushalte seit dem Erhebungsjahr 2021 als freiwillige Unterstichprobe in den auskunftspflichtigen Mikrozensus integriert (Mikrozensus-Unterstichprobe zur Internetnutzung). Dadurch ist die Stichprobe repräsentativer als in den Vorjahren. Diese Umstellung betrifft insbesondere die folgenden Änderungen:
- Methodische Neukonzeption der Stichprobe (Wechsel von einer Quotenstichprobe zu einer Flächenzufallsstichprobe; Fokussierung auf die Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren)
- Einführung weiterer Befragungsformen (online, persönlich, telefonisch)
- Umstellung der Feldarbeit, der IT- und Aufbereitungsverfahren
Ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2021 mit den Vorjahren ist daher nur sehr eingeschränkt möglich (Zeitreihenbruch). Die Auswirkungen der methodischen Änderungen auf den Zeitreihenvergleich werden zudem durch die Effekte der zu Beginn 2021 anhaltenden Corona-Pandemie überlagert und erschweren zusätzlich den inhaltlichen Vergleich der Ergebnisse aus 2021 mit den Vorjahren.
Bis auf wenige obligatorische Fragen im auskunftspflichtigen Kernteil des Mikrozensus ist die Erteilung der Auskunft zu fast allen IKT-Fragen weiterhin freiwillig. Es werden jährlich maximal 3,5 % der Haushalte im Mikrozensus und die in diesen Haushalten lebenden Personen zwischen 16 und 74 Jahren befragt. Der Befragungszeitraum erstreckt sich auf die Monate März bis Juni eines Jahres.
Neben dem weiteren Einsatz des wie bisher postalisch versandten, schriftlich auszufüllenden Papierfragebogens wurde seit 2021 ein Online-Fragebogen (CAWI) sowie eine persönliche (überwiegend telefonische) Befragung durch Interviewer/-innen neu eingeführt.
Stichprobenstatistiken sind grundsätzlich immer mit einem Unschärfebereich behaftet, auch wenn sie mit der größten Gründlichkeit durchgeführt werden. Bei jeder statistischen Messung treten stichprobenbedingte und nichtstichprobenbedingte Fehler (zum Beispiel Messfehler) auf, die zwar begrenzt, aber nicht völlig vermieden werden können.
Die IKT-Haushaltsbefragung ist repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland im Alter von 16 bis 74 Jahren. In allen Stufen der Erhebungsvorbereitung, Befragung und Statistikproduktion dieser Befragung wird möglichen Fehlern mit umfassenden Maßnahmen zur Fehlerkontrolle und –minimierung begegnet. Bei der Aufbereitung der IKT-Haushaltsbefragung wird eine Vielzahl von Plausibilitätskontrollen und Konsistenzprüfungen durchgeführt. Die Präzision, das heißt der Stichprobenzufallsfehler wird für spezielle, durch EU-Gesetz vorgegebene Hauptindikatoren (Online-Käufe nach soziodemo-graphischen Untergliederungen) ermittelt. Ein EU-weit standardisierter Qualitätsbericht, der diese Fehlerwerte sowie eine Vielzahl weiterer Qualitätskriterien dokumentiert, wird nach Abschluss der Erhebung verpflichtend und mit zeitlicher Befristung (5. Januar des auf das Erhebungsjahr folgenden Kalenderjahres) an die EU übermittelt und anschließend über die Internetpräsenz des Europäischen Statistikamtes (Eurostat) der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Weitere Informationen zur Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 finden Sie auf einer eigenen Sonderseite.