Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen Versicherungsguthaben

Definition für die EVS

Zum Geld­vermögen privater Haushalte gehören die Versicherungs­guthaben von Lebens­versicherungen, zu denen folgende Versicherungen zu rechnen sind:

  • Private Lebens­versicherungen (mit und ohne Zusatz­versicherungen wie z. B. Unfall- beziehungs­weise Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherungen). Dazu zählen Kapital­lebens­versicherungen auf den Todes- und Erlebens­fall, Kapitallebens­versicherungen für „zwei verbundene Leben“, fonds­gebundene Lebens­versicherungen, vermögens­bildende Lebens­versicherungen und Lebens­versicherungen mit Teilauszahlungen
  • Private Renten­versicherungen (einschließlich Riester­rente, Basis- bzw. Rürup-Rente)
  • Ausbildungs­versicherungen
  • Sterbegeld­versicherungen
  • Unfall­versicherungen mit Beitrags­rückgewähr
  • Über den Arbeitgeber abgeschlossene Lebens- und Renten­versicherungen (sog. Direkt­versicherungen) werden hier nicht berück­sichtigt. Ebenso unberück­sichtigt bleiben Risiko­lebens­versicherungen.
    Falls den Haushalten die Versicherungs­guthaben ihrer Lebens­versicherungen (das ist das gebildete Kapital bzw. der Rückkaufs­wert einschließlich Überschuss­beteiligung) nicht bekannt sind, geben sie den Versicherungs­beginn, die Gesamt­laufzeit des Vertrages, die Beitrags­zahldauer und die Höhe der Versicherungs­summe bzw. Kapital­abfindung an. Auf Basis dieser Vertrags­inhalte werden die Versicherungs­guthaben dann berechnet.