Zur unbezahlten Arbeit in der ZVE zählen zum einen Tätigkeiten der Haushaltsführung wie das Zubereiten von Mahlzeiten, die Instandhaltung von Haus und Wohnung, die Textilpflege, handwerkliche Tätigkeiten und das Einkaufen. Darüber hinaus umfassen die unbezahlten Arbeiten auch die Betreuung von Kindern des Haushalts und von anderen Haushaltsmitgliedern, die Unterstützung von Personen in anderen Haushalten sowie ehrenamtliches und freiwilliges Engagement. Mit diesen Tätigkeiten verbundene Wegezeiten werden ebenfalls berücksichtigt.