Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen Unbezahlte Arbeit

Zur unbe­zahlten Arbeit in der ZVE zählen zum einen Tätigkeiten der Haushalts­führung wie das Zubereiten von Mahlzeiten, die Instand­haltung von Haus und Wohnung, die Textil­pflege, handwerk­liche Tätig­keiten und das Einkaufen. Darüber hinaus umfassen die unbe­zahlten Arbeiten auch die Betreuung von Kindern des Haushalts und von anderen Haushalts­mitgliedern, die Unter­stützung von Personen in anderen Haushalten sowie ehrenamt­liches und freiwilliges Engage­ment. Mit diesen Tätig­keiten verbundene Wege­zeiten werden ebenfalls berück­sichtigt.