Definition für die EVS
Zur Berechnung der jeweiligen Nettovermögen beim Geld- bzw. Immobilienvermögen werden die verbleibenden Restschulden zum Stichtag von den jeweiligen Bruttovermögen abgezogen (siehe auch Geldvermögen und Haus- und Grundbesitz, Immobilienvermögen).