Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen Private Konsumausgaben

Den größten Teil ihres ausgabefähigen Einkommens verwenden die privaten Haushalte für Konsum­ausgaben. Das sind im Einzelnen die Ausgaben für Essen, Wohnen, Bekleidung, Gesundheit, Freizeit, Bildung, Kom­munikation, Verkehr sowie Beherbergungs- und Gaststätten­dienst­leistungen.

Die Ermittlung der privaten Konsum­ausgaben in den Wirtschafts­rechnungen erfolgt auf Grundlage des Markt­entnahme­konzepts. Das heißt, es werden ausschließlich die Ausgaben für Käufe von Waren und Dienst­leistungen nachgewiesen, die am Markt realisiert werden (können). Dazu zählen auch bestimmte unterstellte ("fiktive") Käufe, wie der Mietwert von Eigentümer­wohnungen, Sach­leistungen von Arbeitgebenden zugunsten ihrer Beschäftigten sowie Sachen­tnahmen von Selbstständigen aus dem eigenen Betrieb. Der private Konsum nach dem Markt­entnahme­konzept umfasst auch die Käufe von Sachgeschenken für haushalts­fremde Personen sowie die Ausgaben für den eigenen Garten und für die Klein­tierhaltung (z. B.) für den Kauf von Sämereien oder von Futter).

Bei im Haushalt selbst produzierten oder zubereiteten Gütern erscheint nach dem Markt­entnahme­konzept nur der Wert der bezogenen Materialien, Substanzen, Zutaten usw. Nicht erfasst wird der Wertzu­wachs durch die Be- oder Verarbeitung im Haushalt, z. B. durch das Kochen von Mahlzeiten oder den Bau von Möbeln. Nicht zu den privaten Konsum­ausgaben gerechnet werden Sach­geschenke anderer privater Haushalte. Eine Ausnahme bilden lediglich so genannte Deputate (z. B. Bier für Brauerei­beschäftigte, Energie/Brenn­stoffe für Beschäftigte im Bergbau/in Energie­unternehmen). Diese Sach­leistungen werden mit Durchschnitts­preisen bewertet und den entsprechenden Ausgaben für den privaten Konsum hinzugerechnet. Güter, die Arbeitgebende an ihre Beschäftigen zu Vorzugs­preisen abgeben, werden auch nur in dieser Höhe verbucht.

Die privaten Konsum­ausgaben enthalten keine Zahlungen für direkte Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen sowie Tilgung und Verzinsung von Krediten. Das Gleiche gilt für die Käufe von Grund­stücken und Gebäuden sowie für die Ausgaben zur Bildung von Geldvermögen.