Den größten Teil ihres ausgabefähigen Einkommens verwenden die privaten Haushalte für Konsumausgaben. Das sind im Einzelnen die Ausgaben für Essen, Wohnen, Bekleidung, Gesundheit, Freizeit, Bildung, Kommunikation, Verkehr sowie Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen.
Die Ermittlung der privaten Konsumausgaben in den Wirtschaftsrechnungen erfolgt auf Grundlage des Marktentnahmekonzepts. Das heißt, es werden ausschließlich die Ausgaben für Käufe von Waren und Dienstleistungen nachgewiesen, die am Markt realisiert werden (können). Dazu zählen auch bestimmte unterstellte ("fiktive") Käufe, wie der Mietwert von Eigentümerwohnungen, Sachleistungen von Arbeitgebenden zugunsten ihrer Beschäftigten sowie Sachentnahmen von Selbstständigen aus dem eigenen Betrieb. Der private Konsum nach dem Marktentnahmekonzept umfasst auch die Käufe von Sachgeschenken für haushaltsfremde Personen sowie die Ausgaben für den eigenen Garten und für die Kleintierhaltung (zum Beispiel für den Kauf von Sämereien oder von Futter).
Bei im Haushalt selbst produzierten oder zubereiteten Gütern erscheint nach dem Marktentnahmekonzept nur der Wert der bezogenen Materialien, Substanzen, Zutaten und so weiter Nicht erfasst wird der Wertzuwachs durch die Be- oder Verarbeitung im Haushalt, Zum Beispiel durch das Kochen von Mahlzeiten oder den Bau von Möbeln. Nicht zu den privaten Konsumausgaben gerechnet werden Sachgeschenke anderer privater Haushalte. Eine Ausnahme bilden lediglich so genannte Deputate (zum Beispiel Bier für Brauereibeschäftigte, Energie/Brennstoffe für Beschäftigte im Bergbau/in Energieunternehmen). Diese Sachleistungen werden mit Durchschnittspreisen bewertet und den entsprechenden Ausgaben für den privaten Konsum hinzugerechnet. Güter, die Arbeitgebende an ihre Beschäftigen zu Vorzugspreisen abgeben, werden auch nur in dieser Höhe verbucht.
Die privaten Konsumausgaben enthalten keine Zahlungen für direkte Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen sowie Tilgung und Verzinsung von Krediten. Das Gleiche gilt für die Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie für die Ausgaben zur Bildung von Geldvermögen.