Das Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich rechnerisch, indem vom Haushaltsbruttoeinkommen (alle Einnahmen des Haushalts aus Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nicht öffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung) Einkommen-/Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden.
Zu den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung zählen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur gesetzlichen und die Beiträge zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung sowie zur sozialen und privaten Pflegeversicherung. Zum Haushaltsbruttoeinkommen addiert werden die Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung bei freiwilliger und privater Krankenversicherung sowie Zuschüsse der Rentenversicherungsträger zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung.
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