Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen Haushaltsbruttoeinkommen

Alle Einnahmen der Haushalte aus (selbst­ständiger und nicht selbstständiger) Erwerbs­tätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nicht­öffentlichen Transfer­zahlungen sowie aus Unter­vermietung bilden das Haushalts­brutto­einkommen.
Die Erfassung der Bruttoein­kommen aus Erwerbs­tätigkeit sowie der öffentlichen Transfer­zahlungen erfolgt personen­bezogen, das heißt für jedes Haushalts­mitglied einzeln. Zum Brutto­einkommen aus Erwerbs­tätigkeit zählen auch Sonder­zahlungen, Weihnachts­geld, zusätzliche Monats­gehälter sowie Urlaubs­geld. Das Einkommen aus nicht­selbst­ständiger Erwerbs­tätigkeit enthält keine Arbeit­geber­beiträge zur Sozial­versicherung.
Einkünfte aus nicht­öffentlichen Transfer­zahlungen (außer Betriebs- und Werks­renten), Vermietung und Verpachtung sowie aus Vermögen werden nicht personen­bezogen, sondern für den Haushalt insgesamt erfasst.
Die Einnahmen aus Vermögen um­fassen (nach inter­nationalen Konven­tionen) eine unter­stellte Eigen­tümer­miete. Hierbei wird deren Netto­wert berück­sichtigt. Das heißt, Auf­wendungen für die Instand­haltung des selbst genutzten Wohn­eigentums werden vom errechneten Eigentümer­miet­wert abgezogen. Hier können in Einzel­fällen bei ent­sprechend hohen Instand­haltungs­aufwendungen negative Eigen­tümer­miet­werte entstehen.