Alle Einnahmen der Haushalte aus (selbstständiger und nicht selbstständiger) Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung bilden das Haushaltsbruttoeinkommen.
Die Erfassung der Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit sowie der öffentlichen Transferzahlungen erfolgt personenbezogen, das heißt für jedes Haushaltsmitglied einzeln. Zum Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit zählen auch Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, zusätzliche Monatsgehälter sowie Urlaubsgeld. Das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit enthält keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Einkünfte aus nichtöffentlichen Transferzahlungen (außer Betriebs- und Werksrenten), Vermietung und Verpachtung sowie aus Vermögen werden nicht personenbezogen, sondern für den Haushalt insgesamt erfasst.
Die Einnahmen aus Vermögen umfassen (nach internationalen Konventionen) eine unterstellte Eigentümermiete. Hierbei wird deren Nettowert berücksichtigt. Das heißt, Aufwendungen für die Instandhaltung des selbst genutzten Wohneigentums werden vom errechneten Eigentümermietwert abgezogen. Hier können in Einzelfällen bei entsprechend hohen Instandhaltungsaufwendungen negative Eigentümermietwerte entstehen.