Definition für die EVS
Die Angaben zum Haus- und Grundbesitz erstrecken sich auf das gesamte Eigentum an unbebauten Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen im In- und Ausland, unabhängig davon, ob diese Immobilien selbst errichtet, gekauft oder durch Schenkung beziehungsweise Erbschaft erworben wurden oder ob sie selbst genutzt oder vermietet werden. Die Frage nach dem Haus- und Grundbesitz umfasste folgende Immobilienarten:
- Einfamilienhäuser (auch mit Einliegerwohnung)
- Zweifamilienhäuser
- Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen
- Eigentumswohnungen (auch Zweit- und Freizeitwohnungen)
- Sonstige Gebäude (Wochenend- und Ferienhäuser, Lauben und Datschen in Kleingärten, kombinierte Wohn- und Geschäftsgebäude sowie Betriebsgebäude, die nicht für eigene geschäftliche Zwecke genutzt werden)
- Unbebaute Grundstücke (ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen)
Zur Ermittlung des Immobilienvermögens machten die Haushalte Angaben zu:
- Verkehrswert: Der geschätzte Preis, der im Falle des Verkaufes zum Erhebungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Kaufpreises, der Wohnlage und Investitionen erzielt werden könnte.
- Immobilienkredite/Hypothekenrestschuld: Die Restschuld ist die Summe der tatsächlich noch zu leistenden Gesamttilgungen für Darlehen (Hypotheken, Baudarlehen u. Ä.), die von den Haushalten für den Erwerb beziehungsweise die Instandsetzung des Haus- und Grundvermögens aufgenommen wurden.