Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen Haus- und Grundbesitz, Immobilienvermögen

Definition für die EVS
Die Angaben zum Haus- und Grund­besitz erstrecken sich auf das gesamte Eigen­tum an unbebauten Grund­stücken, Gebäuden und Eigentums­wohnungen im In- und Ausland, unabhängig davon, ob diese Immobilien selbst errichtet, gekauft oder durch Schenkung beziehungsweise Erb­schaft erworben wurden oder ob sie selbst genutzt oder vermietet werden. Die Frage nach dem Haus- und Grund­besitz umfasste folgende Immobilienarten:

  • Einfamilien­häuser (auch mit Einlieger­wohnung)
  • Zweifamilienhäuser
  • Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen
  • Eigentums­wohnungen (auch Zweit- und Freizeit­wohnungen)
  • Sonstige Gebäude (Wochenend- und Ferien­häuser, Lauben und Datschen in Klein­gärten, kombinierte Wohn- und Geschäfts­gebäude sowie Betriebs­gebäude, die nicht für eigene geschäft­liche Zwecke genutzt werden)
  • Unbebaute Grund­stücke (ohne land­wirtschaftlich genutzte Flächen)

Zur Ermittlung des Immobilien­vermögens machten die Haushalte Angaben zu:

  • Verkehrswert: Der geschätzte Preis, der im Falle des Verkaufes zum Erhebungs­zeitpunkt unter Berück­sichtigung des Kauf­preises, der Wohn­lage und Investitionen erzielt werden könnte.
  • Immobilien­kredite/Hypotheken­restschuld: Die Rest­schuld ist die Summe der tat­sächlich noch zu leistenden Gesamt­tilgungen für Darlehen (Hypotheken, Bau­darlehen u. Ä.), die von den Haus­halten für den Erwerb beziehungsweise die Instand­setzung des Haus- und Grund­vermögens auf­ge­nommen wurden.