Definition für die EVS
Haushalte haben zu folgenden Geldvermögensarten Angaben gemacht:
- Bausparguthaben: Angespartes Guthaben noch nicht ausgezahlter Bausparverträge, einschließlich aller sonstigen privaten Guthaben bei Bausparkassen (einschließlich Zinsen und staatliche Zulagen).
- Sparguthaben: Bei Banken und Sparkassen im In- und Ausland unbefristet angelegte Gelder, die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind (einschließlich Zinsen).
- Tagesgeldguthaben: Unbefristet bei Banken und Sparkassen im In- und Ausland angelegte Gelder, die meist nicht für den täglichen Zahlungsverkehr bestimmt sind.
- Sonstige Anlagen bei Banken/Sparkassen: Fest- und Termingelder (einschließlich Sparbriefe) in- und ausländischer Kreditinstitute, Treuhandkonten, Sparverträge (Bonus-, Raten-, Wachstumssparen sowie vorhandenes Guthaben auf Prepaid-Kreditkarten).
- Wertpapiere: Hierzu zählen Aktien, Investmentfonds sowie sonstige Wertpapiere und Vermögensbeteiligungen.
Neben den o. g. Geldvermögensarten wurde zudem das an Privatpersonen verliehene Geld in das jeweilige Geldvermögen des Haushaltes aufgenommen. Auch Versicherungsguthaben zählen zum Geldvermögen privater Haushalte (siehe Versicherungsguthaben). Unberücksichtigt bleiben Bargeldbestände, Guthaben auf Girokonten und Ansprüche von Haushaltsmitgliedern (Anwartschaften) aus gesetzlichen und betrieblichen Alterssicherungssystemen (einschließlich Direktversicherungen).
Von diesem Bruttogeldvermögen werden zur Errechnung des Nettogeldvermögens die (Rest-)Schulden aufgenommener Konsumenten- und Ausbildungskredite abgezogen:
- Konsumentenkredite: Kredite von Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditgebern zum Kauf von Konsumgütern (z. B. Pkw, Möbel, Urlaubsreise). Hierzu zählen auch geliehene Gelder von Privatpersonen für Konsumzwecke.
- Ausbildungskredite: z. B. BAföG, Bildungskredite, Meister-BAföG, Studiengebührendarlehen, Studienkredite, sonstige Ausbildungskredite.