Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen Geldvermögen

Definition für die EVS
Haushalte haben zu folgenden Geld­vermögens­arten Angaben gemacht:

  • Bausparguthaben: Angespartes Gut­haben noch nicht ausgezahlter Bau­sparverträge, ein­schließlich aller sonstigen privaten Guthaben bei Bau­sparkassen (einschließlich Zinsen und staatliche Zulagen).
  • Sparguthaben: Bei Banken und Sparkassen im In- und Ausland unbefristet angelegte Gelder, die nicht für den Zahlungs­verkehr bestimmt sind (einschließ­lich Zinsen).
  • Tagesgeldguthaben: Unbefristet bei Banken und Sparkassen im In- und Ausland angelegte Gelder, die meist nicht für den täglichen Zahlungsverkehr bestimmt sind.
  • Sonstige Anlagen bei Banken/Sparkassen: Fest- und Termingelder (einschließlich Sparbriefe) in- und ausländischer Kredit­institute, Treuhandkonten, Sparverträge (Bonus-, Raten-, Wachstumssparen sowie vorhandenes Guthaben auf Prepaid-Kreditkarten).
  • Wertpapiere: Hierzu zählen Aktien, Investment­fonds sowie sonstige Wert­papiere und Vermögens­beteiligungen.

Neben den o. g. Geld­vermögens­arten wurde zudem das an Privat­personen verliehene Geld in das jeweilige Geld­vermögen des Haushaltes aufge­nommen. Auch Versicherungs­guthaben zählen zum Geld­vermögen privater Haus­halte (siehe Versicherungs­guthaben). Unberück­sichtigt bleiben Bargeld­bestände, Guthaben auf Giro­konten und Ansprüche von Haushalts­mitgliedern (Anwart­schaften) aus gesetzlichen und betrieblichen Alters­sicherungs­systemen (einschließ­lich Direkt­versicherungen).
Von diesem Bruttogeld­vermögen werden zur Errechnung des Netto­geld­vermögens die (Rest-)Schulden aufge­nommener Konsumenten- und Ausbildungs­kredite abgezogen:

  • Konsumenten­kredite: Kredite von Banken, Spar­kassen und sonstigen Kredit­gebern zum Kauf von Konsum­gütern (z. B. Pkw, Möbel, Urlaubs­reise). Hierzu zählen auch geliehene Gelder von Privat­personen für Konsum­zwecke.
  • Ausbildungs­kredite: z. B. BAföG, Bildungs­kredite, Meister-BAföG, Studien­gebühren­darlehen, Studienkredite, sonstige Ausbildungs­kredite.