Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen E-Government

Definition für die IKT-Erhebung

E-Government beschreibt die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikations­technik zur Ein­beziehung des Kunden in das Handeln von Regierung und öffentlicher Verwaltung (Quelle: E-Government-Handbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI).

E-Government umfasst unter Nutzung des Internets die Aspekte: Informationen bereitstellen, Informationen austauschen und Verwaltungs­vorgänge abwickeln. Dabei sind die Gestaltungs­möglichkeiten sehr vielfältig. Sie fangen an bei der Verwaltungs­modernisierung durch elektronische Vorgangs­bearbeitung und der Organisation der behörden­internen Abläufe, reichen über die Bereitstellung von Verwaltungs­informationen auf Behörden-Portalen im Internet bis hin zu komplexen Transaktionen und interaktiven elektronischen Diensten für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschafts­unternehmen sowie anderen Verwaltungen.