Definition für die IKT-Erhebung
E-Government beschreibt die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnik zur Einbeziehung des Kunden in das Handeln von Regierung und öffentlicher Verwaltung (Quelle: E-Government-Handbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI).
E-Government umfasst unter Nutzung des Internets die Aspekte: Informationen bereitstellen, Informationen austauschen und Verwaltungsvorgänge abwickeln. Dabei sind die Gestaltungsmöglichkeiten sehr vielfältig. Sie fangen an bei der Verwaltungsmodernisierung durch elektronische Vorgangsbearbeitung und der Organisation der behördeninternen Abläufe, reichen über die Bereitstellung von Verwaltungsinformationen auf Behörden-Portalen im Internet bis hin zu komplexen Transaktionen und interaktiven elektronischen Diensten für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaftsunternehmen sowie anderen Verwaltungen.