Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen Andere Ausgaben

Zu den anderen Ausgaben zählen sonstige a. n. g. Steuern (z. B. Hunde-, Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer), freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung, Versicherungs­beiträge (z. B. zusätzliche Kranken- und Pflege­versicherung), sonstige geleistete Übertragungen (z. B. Geldspenden, Mitglieds­beiträge) sowie Ausgaben für Kreditzinsen.

Ebenfalls zu den anderen Ausgaben (EVS) zählen die „Ausgaben“ für die Tilgung von Krediten sowie Ausgaben für die Bildung von Sach- und Geld­vermögen. Bis ein­schließ­lich EVS 2008 gehörten private und freiwillige Kranken­versicherungs-beiträge zu den anderen Ausgaben. Seit dem 1.1.2009 gehören sie zu den Pflicht­beiträgen zur Sozial­versicherung.