Der "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" hat zum Jahr 2021 das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger des 'Hochschulpakts 2020' abgelöst. Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum Zukunftsvertrag sieht vor, dass die Verteilung der vom Bund zugesagten Mittel für den Zukunftsvertrag auf die Länder auf Ergebnissen der amtlichen Hochschulstatistik basiert.
Der für ein Land höchstens verfügbare Teil an den im jeweiligen Jahr bereitgestellten Bundesmitteln orientiert sich an dem Anteil der Hochschulen dieses Landes an den bundesweiten amtlichen Zahlen. Herangezogen werden die folgenden Basiszahlen
- Studienanfängerinnen und Studienanfänger (1. Hochschulsemester) im Studienjahr,
- Studierende im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semestern und
- Absolventinnen und Absolventen.
Dabei werden nicht alle Abschlüsse einbezogen und es erfolgt eine Gewichtung nach Abschlussart. Die Berechnung berücksichtigt die Hochschulen in staatlicher Trägerschaft, einschließlich der Hochschulen in Trägerschaft oder Rechtsform einer Stiftung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die überwiegend staatlich refinanziert werden.
Das Statistische Bundesamt berechnet die Basiszahlen für die Parameterberechnung zum Zukunftsvertrag als Sonderauswertung jeweils zum 31.12. des Vorjahres und stellt diese der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die vorliegende Veröffentlichung stellt die Ergebnisse einer Sonderauswertung der amtlichen Studierendenstatistik sowie der Prüfungsstatistik für die Berichtsjahre 2018 bis 2022 dar. Die Sonderauswertung ist im Rahmen der Parameterberechnung für den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" erfolgt.
Zudem stehen auch frühere Sonderauswertungen der amtlichen Studierendenstatistik sowie der Prüfungsstatistik für die Berichtsjahre 2015 bis 2019, Berichtsjahre 2016 bis 2020 sowie für die Berichtsjahre 2017 bis 2021 zur Verfügung.