Hochschulen Hochschulstatistik

Was beschreibt die Hochschulstatistik?

Die amtliche Hochschulstatistik stellt grundlegende Informationen für die Planung und politische Gestaltung des Hochschulwesens bereit. Zu den etablierten nichtmonetären Hochschulstatistiken zählen:

  • die Studierendenstatistik (Studierende und Studienanfänger)
  • die Prüfungsstatistik (Absolventen)
  • die Gasthörerstatistik
  • die Habilitationsstatistik
  • die Hochschulpersonalstatistik.

Die monetäre Seite des Hochschulwesens wird separat in der Hochschulfinanzstatistik erfasst und dargestellt.

Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft, ausgewiesen. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Zu den Hochschulen zählen alle staatlich anerkannten Universitäten, Gesamthochschulen, Theologischen und Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen.

Im Zentrum der Studierendenstatistik stehen Angaben zu den Studierenden (zum Beispiel Alter und Geschlecht) und zu ihrer fachlichen Ausrichtung (Studienfach/-fächer). Studierende im Rahmen der Hochschulstatistik sind die in einem Fachstudium immatrikulierten (eingeschriebenen) Personen - ohne Beurlaubte, Teilnehmer an Studienkollegs und Gasthörer. Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) sind Studierende, die sich im betrachteten Semester erstmals an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben haben. Bei den Studierenden im 1. Fachsemester handelt es sich um Studierende, die sich erstmals in einem bestimmten Studiengang immatrikuliert haben. Studienanfänger im 1. Hochschulsemester befinden sich in der Regel gleichzeitig auch im 1. Fachsemester.

Für Zwecke der bundeseinheitlichen Studierenden- und Prüfungsstatistik wird eine Fächersystematik benutzt, in der hochschulspezifische Studienfächer einer entsprechenden Schlüsselposition zugeordnet werden. Mehrere verwandte Fächer sind zu Studienbereichen und diese zu acht großen Fächergruppen zusammengefasst.

Die von den Studierenden abgelegten akademischen Abschlussprüfungen werden in der Prüfungsstatistik erfasst. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen (Universitäts-) Diplomprüfungen (einschließlich entsprechender Abschlussprüfungen), Promotionen, Lehramtsprüfungen, Künstlerischen Abschlüssen, Fachhochschulabschlüssen sowie Bachelor- und Masterabschluss. Die einzelnen Prüfungen sind in einer bundeseinheitlichen Systematik der Abschlussprüfungen verzeichnet. Studierende mit bestandener Abschlussprüfung werden als Hochschulabsolventen bezeichnet.

Die Erhebung des Personals an Hochschulen umfasst alle am Erhebungsstichtag (1. Dezember) an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätigen Personen. Dabei wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem nichtwissenschaftlichen Personal (Verwaltungs-, technisches und sonstiges Personal) unterschieden. Die Personal­statistik basiert auf einer bundeseinheitlichen Systematik der Dienstbezeichnungen sowie der Fachgebiete. In dieser Systematik sind mehrere verwandte Fachgebiete zu Lehr- und Forschungsbereichen und diese zu Fächergruppen zusammengefasst, die den Fächergruppen der Studierendenstatistik entsprechen.

Rechtsgrundlage für die Hochschulstatistiken ist das "Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen" (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) vom 2. November 1990 (BGBl. I Seite 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. März 2016 (BGBl. I Seite 342) geändert worden ist. Mit der jüngsten Novelle des HStatG wurden zum Berichtsjahr 2017 Statistiken über Promovierende, über Hochschulräte, zum Studienverlauf sowie über Studierende, Prüfungen, Personal und Finanzen an nach Landesrecht als Träger tertiärer Bildung anerkannten Berufsakademien eingeführt. Die in den einzelnen Hochschulstatistiken erfassten Merkmale sind im HStatG abschließend aufgeführt.

Wie werden die Daten für die Hochschulstatistik erhoben?

Bei den Hochschulstatistiken handelt es sich um Sekundärerhebungen mit Einzeldatenlieferung seitens der Hochschulen an die Statistischen Landesämter. Auskunftspflichtig sind die Leiter der Hochschulen. Die Datenlieferung erfolgt durch die Hochschulverwaltungen und Prüfungsämter auf Basis der vorhandenen Verwaltungsunterlagen. Nach einer umfassenden Plausibilitätsprüfung in den Statistischen Landesämtern werden die Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt geliefert und dort zum Bundesergebnis aufbereitet. Die Ergebnisse der Studierendenstatistik werden semesterweise aufbereitet und veröffentlicht, die der weiteren Hochschulstatistiken jährlich.

Wann werden die Hochschulstatistiken veröffentlicht?

Aktuelle Ergebnisse der Hochschulstatistiken werden mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Eckdaten zu den verschiedenen Hochschulstatistiken sind im Themenbereich Hochschulen bzw. in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Tief gegliederte endgültige Ergebnisse zu den einzelnen Hochschulstatistiken werden regelmäßig im Themenbereich Hochschulen veröffentlicht:

  • Studierende an Hochschulen (enthält zum Wintersemester auch Angaben zu den Gasthörern)
  • Prüfungen an Hochschulen
  • Nichtmonetäre hochschulstatistische Kennzahlen
  • Personal an Hochschulen (enthält auch Angaben zu Habilitationen und Hochschulräten)
  • Berufsakademien

Die Erscheinungstermine liegen, ebenso wie der zur neuen Promovierendenstatistik, im 3. und 4. Quartal eines Jahres. Unabhängig davon werden vorläufige und endgültige Ergebnisse aus einzelnen Hochschulstatistiken, die bereits früher vorliegen, den Kunden zeitnah zur Verfügung gestellt.

Daneben werden von den Statistischen Ämtern der Länder hochschulstatistische Angaben zum jeweiligen Bundesland veröffentlicht.

Wie genau sind die Hochschulstatistiken?

Bei den Hochschulstatistiken handelt es sich um Sekundärstatistiken, die jeweils als Totalerhebungen durchgeführt werden. Zur Sicherstellung einer hohen Datenqualität finden regelmäßig umfangreiche Plausibilitätsprüfungen in den Statistischen Landesämtern statt. Insofern sind die Ergebnisse von hoher Aussagekraft und Qualität.