Die Ausgaben (Grundmittel) geben den Zuschussbedarf der öffentlichen Haushalte für einen Aufgabenbereich an. Sie beschreiben die Ausgaben eines Aufgabenbereichs abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten Einnahmen vom öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich.
Sie weisen den Betrag aus, den die Körperschaft aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuereinnahmen, Mittel aus Finanzausgleich, Krediten, Rücklagen) für den jeweiligen Aufgabenbereich bereitgestellt hat. Ihre Höhe ist weitgehend unabhängig vom Grad der Ausgliederung öffentlicher Einrichtungen aus dem Haushalt. Die Grundmittelbetrachtung basiert auf den Ausgaben und Einnahmen von Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), wie sie in der Jahresrechnungsstatistik und Haushaltsansatzstatistik auf der Grundlage der Haushaltssystematik abgebildet werden.