Migration und Integration Personen mit Migrationshintergrund

Im Jahr 2005 wurde der Themen­komplex Migration und Integration neu in das Erhebungs­programm des Mikrozensus aufgenommen. Seither ist es möglich, zwischen der Bevölkerung mit Migrations­hintergrund und der Bevölkerung ohne Migrations­hintergrund zu unterscheiden. Diese Kategorien ergänzen die bisherige Unterscheidung nach Deutschen und Ausländerinnen/Ausländern, die wegen der inzwischen großen Zahl von (Spät-)Aussiedlerinnen/Aussiedlern und Eingebürgerten als immer weniger aussagekräftig angesehen wurde. Die hier verwendete Abgrenzung der Bevölkerung mit Migrations­hintergrund berücksichtigt den Wunsch der Politik, den Blick bei Migration und Integration nicht nur auf die Zugewanderten selbst - das heißt die eigentlichen Migrantinnen und Migranten - zu richten, sondern auch ihre in Deutschland geborenen Nach­kommen einzuschließen.

Zur Bevölkerung mit Migrations­hintergrund zählen alle Personen, die die deutsche Staats­angehörigkeit nicht durch Geburt besitzen oder die mindestens ein Elternteil haben, auf das dies zutrifft. Im Einzelnen haben folgende Gruppen nach dieser Definition einen Migrations­hintergrund: Ausländerinnen/Ausländer, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedlerinnen/Aussiedler, Personen, die durch die Adoption deutscher Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, sowie die Kinder dieser vier Gruppen.

Die Vertriebenen des Zweiten Welt­krieges haben nach dem Bundes­vertriebenen­gesetz einen gesonderten Status; sie und ihre Nachkommen zählen daher nicht zur Bevölkerung mit Migrations­hintergrund. Daneben gibt es noch eine Gruppe von Personen, die mit deutscher Staats­angehörigkeit im Ausland geboren sind und deren beide Eltern keinen Migrations­hintergrund haben. Diese Personen wurden während eines Auslands­aufenthalts der Eltern geboren, beispielsweise während eines Auslands­studiums oder einer Beschäftigung im Ausland. Diese im Ausland geborenen Personen haben aber keinen Migrations­hintergrund, weil sie selbst und ihre Eltern mit deutscher Staats­angehörigkeit geboren sind.

Migrationshintergrund im engeren und im weiteren Sinne

Zur besseren Vergleichbarkeit im Zeitablauf wird zwischen der Bevölkerung mit Migrations­hintergrund im engeren und im weiteren Sinne unterschieden. Dies hat folgenden Hintergrund:

Bei einer mit deutscher Staats­angehörigkeit geborenen Person werden die Merkmale der Eltern zur Bestimmung des Migrations­status verwendet. Wenn mindestens ein Elternteil ausländisch, eingebürgert, (Spät-)Aussiedlerin/Aussiedler oder Deutsch durch Adoption ist, "überträgt" es diesen Migrations­hintergrund auf das Kind. Diese Personen konnten bisher nur dann als Person mit Migrations­hintergrund identifiziert werden, wenn sie mit ihren Eltern im gleichen Haushalt lebten. Die Eltern haben im Frage­bogen die entsprechenden Angaben gemacht und können zweifelsfrei zu der Person zugeordnet werden. Falls die Person jedoch nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern lebt, fehlten bisher die Angaben zu den Eltern. Man wird für diese Person den Migrations­hintergrund nur dann bestimmen können, wenn die Person explizit nach den Migrations­merkmalen der Eltern gefragt wird.

Dies geschah bislang nur in den Jahren 2005, 2009 und 2013. Ab 2017 liegen diese Angaben nun jährlich vor. Mithilfe der Angaben zu den nicht mehr im Haushalt lebenden Eltern können mehr Personen identifiziert werden, die nur aufgrund der Eltern einen Migrations­hinter­grund haben. Ausländerinnen und Ausländer, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedlerinnen/Aussiedler sowie ab 2017 auch durch ein deutsches Elternteil Adoptierte können in allen Jahren in gleicher Weise identifiziert werden, da sich ihr Migrations­hinter­grund bereits aus ihren persönlichen Eigenschaften ableitet.

Der Migrations­hinter­grund im engeren Sinne bedeutet, dass nur die Informationen über die Eltern verwendet werden, die auch im gleichen Haushalt leben. Der Migrations­hinter­grund im weiteren Sinne bedeutet, dass alle Informationen über die Eltern genutzt werden. Die Definition des Migrations­hinter­grunds ist gleichwohl in allen Jahren identisch.

Zuordnung der Bevölkerung nach Herkunftsland

Die Personen mit Migrationshintergrund werden zusätzlich nach dem Geburtsland untergliedert. Bei Personen, die im Ausland geboren sind, wird ihr Geburtsstaat ausgewiesen. Bei Personen, die in Deutschland geboren sind, wird der Geburtsstaat der Eltern für die Zuordnung herangezogen. Sollten die Geburtsstaaten der Eltern verschieden sein (zum Beispiel Spanien und Portugal), wird das Herkunftsland des Kindes auf "unbestimmt" gesetzt.

Der differenzierten Auswertung der im Mikrozensus enthaltenen Herkunfts­gruppen sind gewisse Grenzen gesetzt. So können gesonderte Auswertungen nur für größere Nationalitäten­gruppen und häufig auftretende sozialstrukturelle Merkmale erfolgen. Andernfalls wäre die Gruppengröße zu klein und die erforderliche Mindest­zellbesetzung aus Gründen der Datenqualität und -belastbarkeit nicht mehr zu gewährleisten.

Darüber hinaus wurde bis einschließlich Berichtsjahr 2019 im Papier­fragebogen des Mikrozensus eine verkürzte Version der Staatenliste verwendet im Vergleich zum computer­gestützten Interview. Im Papierfragebogen wurden lediglich 73 Staaten einzeln aufgeführt, die übrigen wurden in Gruppen zusammengefasst (Beispiel: "sonstiges Afrika"). Daher sind Aus­wertung­en zu einzelnen Herkunfts­ländern aus den Berichtsjahren 2005 bis 2019 nur möglich, wenn diese im Papier­frage­bogen auch einzeln erfasst werden. Gruppierte Herkunfts­länder können auch nur gruppiert ausgewertet werden. Ab dem Berichts­jahr 2020 werden auch im Papier­frage­bogen alle Geburts­länder und Staats­ange­hörig­keiten einzeln erfasst, sodass Aus­wertungen zu sämtlichen einzelnen Herkunfts­ländern möglich sind.