Im Jahr 2005 wurde der Themenkomplex Migration und Integration neu in das Erhebungsprogramm des Mikrozensus aufgenommen. Seither ist es möglich, zwischen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund zu unterscheiden. Diese Kategorien ergänzen die bisherige Unterscheidung nach Deutschen und Ausländerinnen/Ausländern, die wegen der inzwischen großen Zahl von (Spät-)Aussiedlerinnen/Aussiedlern und Eingebürgerten als immer weniger aussagekräftig angesehen wurde. Die hier verwendete Abgrenzung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund berücksichtigt den Wunsch der Politik, den Blick bei Migration und Integration nicht nur auf die Zugewanderten selbst - das heißt die eigentlichen Migrantinnen und Migranten - zu richten, sondern auch ihre in Deutschland geborenen Nachkommen einzuschließen.
Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzen oder die mindestens ein Elternteil haben, auf das dies zutrifft. Im Einzelnen haben folgende Gruppen nach dieser Definition einen Migrationshintergrund: Ausländerinnen/Ausländer, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedlerinnen/Aussiedler, Personen, die durch die Adoption deutscher Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, sowie die Kinder dieser vier Gruppen.
Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges haben nach dem Bundesvertriebenengesetz einen gesonderten Status; sie und ihre Nachkommen zählen daher nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Daneben gibt es noch eine Gruppe von Personen, die mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren sind und deren beide Eltern keinen Migrationshintergrund haben. Diese Personen wurden während eines Auslandsaufenthalts der Eltern geboren, beispielsweise während eines Auslandsstudiums oder einer Beschäftigung im Ausland. Diese im Ausland geborenen Personen haben aber keinen Migrationshintergrund, weil sie selbst und ihre Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind.
Migrationshintergrund im engeren und im weiteren Sinne
Zur besseren Vergleichbarkeit im Zeitablauf wird zwischen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im engeren und im weiteren Sinne unterschieden. Dies hat folgenden Hintergrund:
Bei einer mit deutscher Staatsangehörigkeit geborenen Person werden die Merkmale der Eltern zur Bestimmung des Migrationsstatus verwendet. Wenn mindestens ein Elternteil ausländisch, eingebürgert, (Spät-)Aussiedlerin/Aussiedler oder Deutsch durch Adoption ist, "überträgt" es diesen Migrationshintergrund auf das Kind. Diese Personen konnten bisher nur dann als Person mit Migrationshintergrund identifiziert werden, wenn sie mit ihren Eltern im gleichen Haushalt lebten. Die Eltern haben im Fragebogen die entsprechenden Angaben gemacht und können zweifelsfrei zu der Person zugeordnet werden. Falls die Person jedoch nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern lebt, fehlten bisher die Angaben zu den Eltern. Man wird für diese Person den Migrationshintergrund nur dann bestimmen können, wenn die Person explizit nach den Migrationsmerkmalen der Eltern gefragt wird.
Dies geschah bislang nur in den Jahren 2005, 2009 und 2013. Ab 2017 liegen diese Angaben nun jährlich vor. Mithilfe der Angaben zu den nicht mehr im Haushalt lebenden Eltern können mehr Personen identifiziert werden, die nur aufgrund der Eltern einen Migrationshintergrund haben. Ausländerinnen und Ausländer, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedlerinnen/Aussiedler sowie ab 2017 auch durch ein deutsches Elternteil Adoptierte können in allen Jahren in gleicher Weise identifiziert werden, da sich ihr Migrationshintergrund bereits aus ihren persönlichen Eigenschaften ableitet.
Der Migrationshintergrund im engeren Sinne bedeutet, dass nur die Informationen über die Eltern verwendet werden, die auch im gleichen Haushalt leben. Der Migrationshintergrund im weiteren Sinne bedeutet, dass alle Informationen über die Eltern genutzt werden. Die Definition des Migrationshintergrunds ist gleichwohl in allen Jahren identisch.
Zuordnung der Bevölkerung nach Herkunftsland
Die Personen mit Migrationshintergrund werden zusätzlich nach dem Geburtsland untergliedert. Bei Personen, die im Ausland geboren sind, wird ihr Geburtsstaat ausgewiesen. Bei Personen, die in Deutschland geboren sind, wird der Geburtsstaat der Eltern für die Zuordnung herangezogen. Sollten die Geburtsstaaten der Eltern verschieden sein (zum Beispiel Spanien und Portugal), wird das Herkunftsland des Kindes auf "unbestimmt" gesetzt.
Der differenzierten Auswertung der im Mikrozensus enthaltenen Herkunftsgruppen sind gewisse Grenzen gesetzt. So können gesonderte Auswertungen nur für größere Nationalitätengruppen und häufig auftretende sozialstrukturelle Merkmale erfolgen. Andernfalls wäre die Gruppengröße zu klein und die erforderliche Mindestzellbesetzung aus Gründen der Datenqualität und -belastbarkeit nicht mehr zu gewährleisten.
Darüber hinaus wurde bis einschließlich Berichtsjahr 2019 im Papierfragebogen des Mikrozensus eine verkürzte Version der Staatenliste verwendet im Vergleich zum computergestützten Interview. Im Papierfragebogen wurden lediglich 73 Staaten einzeln aufgeführt, die übrigen wurden in Gruppen zusammengefasst (Beispiel: "sonstiges Afrika"). Daher sind Auswertungen zu einzelnen Herkunftsländern aus den Berichtsjahren 2005 bis 2019 nur möglich, wenn diese im Papierfragebogen auch einzeln erfasst werden. Gruppierte Herkunftsländer können auch nur gruppiert ausgewertet werden. Ab dem Berichtsjahr 2020 werden auch im Papierfragebogen alle Geburtsländer und Staatsangehörigkeiten einzeln erfasst, sodass Auswertungen zu sämtlichen einzelnen Herkunftsländern möglich sind.