Das Ausländerzentralregister (AZR) enthält verschiedene Merkmale zur Bestimmung des aufenthaltsrechtlichen Status. Neben dem aktuellen Aufenthaltstitel werden auch der Asylstatus, Informationen über einen eingetragenen Ankunftsnachweis und eine behördlich registrierte Duldung oder Gestattung zur Bestimmung des aufenthaltsrechtlichen Status herangezogen. Anhand des aufenthaltsrechtlichen Status wird identifiziert, ob es sich bei einer Person um eine/n Schutzsuchende/n handelt.