Haushalte und Familien Was ist der Mikrozensus?

Der Begriff Mikrozensus bedeutet "kleine Bevölkerungs­zählung". Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushalts­befragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Befra­gung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemein­schaft­lich durchgeführt. Mit rund 810 000 Personen in etwa 370 000 privaten Haushalten und Gemein­schafts­unter­künften wird rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland zu seinen Arbeits- und Lebens­bedingungen befragt.

Erklärvideo zum Mikrozensus:

Das Video gibt es hier auch in einer Version mit Untertiteln.

Das Video ist auch in folgenden Sprachen abrufbar:

Englisch: Explanatory video about the microcensus

Arabisch: فيديو توضيحي لاستبيان التعداد المصغر

Polnisch: Film na temat ankiety Mikrozensus

Russisch: Поясняющий видеоролик о микропереписи

Türkisch: Mİkrozensus açıklama videosu

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus stellt Daten zur Struktur sowie zur wirtschaft­lichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen zu Familie und Lebens­partnerschaft, Haushalt, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf, Ausbildung und Migration hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwort­lichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft, den Medien wie auch der breiten Öffentlichkeit.

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen einheitlich zu erheben. Dadurch sind Ergebnisse international vergleichbar. Das Frageprogramm des Mikrozensus enthält deshalb auch Fragen EU-weit durchgeführter Befragungen

Die Aufnahme dieser Fragen in den Mikrozensus reduziert Aufwand und Kosten, die mit zusätzlichen, parallel durchgeführten Befragungen verbunden wären. Insgesamt werden so auch weniger Personen befragt, weshalb das Verfahren zur Entlastung der Bevölkerung beiträgt. Die Daten der EU-weiten Erhebungen sind Grundlage für gemeinschaftliche EU-Programme zu mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung sowie gegen Armut und soziale Ausgrenzung.

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind unter anderem relevant für:

  • die Armuts- und Reichtums­berichterstattung der Bundes­regierung und der Länder
  • das Jahresgutachten des Sachverständigen­rates zur Begutachtung der gesamt­wirtschaftlichen Entwicklung
  • die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • den jährlichen Renten­versicherungsbericht der Bundesregierung
  • die Ermittlung der EU-Indikatoren zur Beschäftigungspolitik und zur nachhaltigen Entwicklung
  • die Verteilung der Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU
  • die monatliche Berichterstattung zur Erwerbslosigkeit in den Mitglieds­staaten der EU

Was wird beim Mikrozensus erfragt?

Der Mikrozensus ist eine Befragung zu mehreren Themen. Die Befragung besteht aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Hierzu zählen der Erhebungs­teil zur Arbeitsmarkt­beteiligung, der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebens­bedingungen sowie der Erhebungsteil zur Internetnutzung.

Die Fragen des Kernprogramms werden allen zufällig ausgewählten Haushalten gestellt. Die Fragen der weiteren Erhebungs­teile werden nur einem Teil der ausgewählten Haushalte – sogenannte Unterstichproben – gestellt. Die Auswahl dieser Unter­stichproben erfolgt ebenfalls zufällig. Dabei wird sichergestellt, dass kein Haushalt in mehr als eine Unter­stichprobe fällt.

Die Fragen des Kernprogramms beziehen sich auf folgende Themenbereiche:

  • Angaben zum Haushalt (wie Haushaltsgröße) und zur Person (wie Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Kinderbetreuung, Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Lebensunterhalt, Nettoeinkommen
  • Altersvorsorge
  • Internetnutzung
  • Wohnsituation

Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft die Themen Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche und Weiterbildung. Dadurch werden wichtige Informationen beispielsweise zu Ursachen für Arbeitslosigkeit oder Befristung von Arbeitsverträgen gewonnen. Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen vertieft insbesondere die Themen Einkommen und Wohnsituation. Zudem werden Fragen zu den Themenbereichen materielle Entbehrung, soziale Teilhabe und Gesundheit gestellt. Dadurch liegen wichtige Informationen beispielsweise zur Einkommensverteilung, zu Armut und zu sozialer Ausgrenzung vor. Der Erhebungsteil zur Internetnutzung umfasst unter anderem Fragen zu Art, Häufigkeit, Zweck sowie möglichen Bedenken bei der Nutzung des Internets. Die Angaben werden EU-weit einheitlich erhoben. Sie ermöglichen, den Digitalisierungsstand der EU-Mitgliedstaaten zu vergleichen und die Entwicklung über die Zeit darzustellen.

Sie werden sich vielleicht fragen, ob es diese Angaben nicht schon in anderen Quellen gibt, die verwendet werden können. In vielen anderen EU-Ländern (unter anderem in Schweden, den Niederlanden, Österreich, Italien) werden in erheblichem Umfang Verwaltungsdaten der Bürgerinnen und Bürger genutzt und in die Befragung eingespielt. In diesen Ländern werden Haushalten deshalb beispielsweise keine Fragen zum Einkommen gestellt. Dies ist in Deutschland nicht möglich. Hier liegt keine derart umfassende Datenbasis oder ein Register mit persönlichen Angaben zu Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Krankenversicherungsschutz und Ähnlichem vor. Um die Ausgangslage in Deutschland zu ändern, müssten für statistische Zwecke zunächst entsprechende Zugriffsmöglichkeiten auf Personen- und Haushaltsdaten geschaffen und die Zusammenführung dieser Daten ermöglicht werden.

Persönliche Angaben wie Name und Informationen zur Anschrift – die sogenannten Hilfsmerkmale – dienen nur zur Organisation der Befragung in den Statistischen Landesämtern, etwa zur Erstellung von Anschreiben an die Befragten oder zur Klärung von Rückfragen. Diese Hilfsmerkmale werden strikt von den restlichen Angaben getrennt gespeichert, vertraulich behandelt und vor unberechtigten Zugriffen sicher geschützt.

In Gemeinschaftsunterkünften (wie Altenheimen oder Gefängnissen) wird lediglich ein verkürztes Frageprogramm erhoben.

Wie werden die Befragten ausgewählt?

Beim Mikrozensus werden nicht direkt die Personen ausgewählt, die befragt werden, sondern die Gebäude, in denen die Personen wohnen. Dazu wird das Bundesgebiet in Flächen mit etwa gleich vielen Wohnungen (6 bis 12 Wohnungen) eingeteilt. Von diesen Flächen (Auswahlbezirken) werden nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren rund 1 % ausgewählt. So wird gewährleistet, dass jede dieser Flächen die gleiche Wahrscheinlichkeit hat, für die Befragung ausgewählt zu werden. Durch dieses Vorgehen ist es möglich, dass benachbarte Haushalte, die im selben "Auswahlbezirk" wohnen, für den Mikrozensus ausgewählt werden.

Alle ausgewählten Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal in die Erhebung einbezogen.

Wie läuft die Befragung ab?

Zur Beantwortung des Fragebogens können die Befragten zwischen mehreren Möglichkeiten auswählen:

  • Online-Befragung
  • Persönliches (telefonisches) Gespräch
  • Postalische Befragung (Papierfragebogen)

Welche Vorteile die Online-Befragung bietet und wie die Anmeldung funktioniert, zeigt das folgende Video:

Der Aufbau und die Bedienung der Online-Befragung wird im folgenden Video erklärt:

Bitte beachten Sie: In den Videos wird eine frühere Version der Mikrozensus-Internetseite www.mikrozensus.de gezeigt sowie auch ein früheres Layout des Online-Fragebogens. Einzelne Darstellungen und Bezeichnungen können daher abweichen. Wir erstellen derzeit neue Videos und werden diese so schnell wie möglich hier aktualisieren.

Gilt die Auskunftspflicht für alle?

Ja, über alle Mitglieder eines ausgewählten Haushalts muss Auskunft gegeben werden. Die Auskunftspflicht gilt für Volljährige sowie Minderjährige, die einen eigenen Haushalt führen. Sie sind auch auskunftspflichtig für minderjährige Haushaltsmitglieder sowie volljährige Haushaltsmitglieder, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst Auskunft geben können. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Leitung der Einrichtung auskunftspflichtig.

Von der Auskunftspflicht kann niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt. Wenn nicht alle Personen antworten müssten, wären einige Bevölkerungs­gruppen in der Stichprobe nicht genügend vertreten und der Zweck der Befragung würde nicht erreicht. Verzerrungen der Ergebnisse und falsche Schluss­folgerungen könnten die Folge sein. Wenn beispielsweise keine Angaben von Personen im Rentenalter erhoben werden, würde die Zahl der Personen im Ruhestand unterschätzt, die noch einer Erwerbs­tätigkeit nachgehen (müssen), um ihre Einnahmen aufzubessern. Daher ist in § 13 Mikrozensusgesetz in Verbindung mit § 15 Bundes­statistik­gesetz die Auskunfts­pflicht festgelegt.

Wie unterscheiden sich Mikrozensus und Zensus?

Der Zensus („große Bevölkerungszählung“) findet alle zehn Jahre statt, der Mikrozensus („kleine Bevölkerungszählung“) jährlich. Für beide werden Haushalte an Anschriften befragt, die mithilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Es kann vorkommen, dass Personen sowohl beim Zensus als auch beim Mikrozensus um Auskunft gebeten werden.

Der Zensus dient insbesondere zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Erfassung des gesamten Wohnraums in Deutschland durch die als Vollerhebung durchgeführte Gebäude- und Wohnungszählung. Der Mikrozensus deckt hingegen mehr Themengebiete ab und liefert dabei detailliertere Informationen zur Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen in Deutschland, auch im Zeitverlauf. Die Ergebnisse aus dem Mikrozensus können aufgrund der kleineren Stichprobe ausschließlich für Deutschland, Bundesländer, große Städte und Kreise beziehungsweise Regionen veröffentlicht werden. Beim Zensus sind auch Ergebnisse für kleinere Städte und Gemeinden verfügbar.

Mehr Informationen zum Zensus finden Sie auf der Website zum Zensus.

Wann werden die Ergebnisse des Mikrozensus veröffentlicht?

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten.

Die Veröffentlichung der Erstergebnisse zu den einzelnen Befragungsteilen ist wie folgt vorgesehen:

  • Themen des Kernfrageprogramms (wie Haushalte und Familien, Migration, Bildung): etwa Ende März des Folgejahres
  • Für den Befragungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung werden neben Jahresergebnissen (erste Ergebnisse ebenfalls im März des Folgejahres) auch Quartalsergebnisse auf Bundesebene bereitgestellt. Erstergebnisse auf Bundesebene sind verfügbar für das
    • 1. Quartal: im Juni des gleichen Jahres
    • 2. Quartal: im September
    • 3. Quartal: im Dezember
    • 4. Quartal: gemeinsam mit den Jahresergebnissen im März des Folgejahres.

Endergebnisse zu diesen Befragungsteilen des Mikrozensus liegen im Januar des darauffolgenden Jahres vor.

  • Befragungsteil Einkommen und Lebensbedingungen: Erstergebnisse Ende Januar des Folgejahres, Endergebnisse im März des Folgejahres
  • Befragungsteil zur Internetnutzung: Ende des jeweiligen Erhebungsjahres (Erstergebnisse entsprechen Endergebnissen)

Wo finde ich Ergebnisse des Mikrozensus?

Sie finden die Ergebnisse

Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

Grundlagen für die Mikrozensus-Befragung sind das Mikrozensusgesetz (MZG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) sowie abhängig vom jeweiligen Fragebogen (Erhebungsteil) weitere Verordnungen der Europäischen Union. Diese sind detailliert in den Unterrichtungen des entsprechenden Fragebogens enthalten

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter mikrozensus.de.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus seit dem Jahr 2020 sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.