Haushalte und Familien Was wird beim Mikrozensus erfragt?

Der Mikrozensus ist eine Befragung zu mehreren Themen. Die Befragung besteht aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Hierzu zählen der Erhebungs­teil zur Arbeitsmarkt­beteiligung, der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebens­bedingungen sowie der Erhebungsteil zur Internetnutzung.

Die Fragen des Kernprogramms werden allen zufällig ausgewählten Haushalten gestellt. Die Fragen der weiteren Erhebungs­teile werden nur einem Teil der ausgewählten Haushalte – sogenannte Unterstichproben – gestellt. Die Auswahl dieser Unter­stichproben erfolgt ebenfalls zufällig. Dabei wird sichergestellt, dass kein Haushalt in mehr als eine Unter­stichprobe fällt.

Die Fragen des Kernprogramms beziehen sich auf folgende Themenbereiche:

  • Angaben zum Haushalt (wie Haushaltsgröße) und zur Person (wie Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Kinderbetreuung, Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Lebensunterhalt, Nettoeinkommen
  • Altersvorsorge
  • Internetnutzung
  • Wohnsituation

Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft die Themen Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche und Weiterbildung. Dadurch werden wichtige Informationen beispielsweise zu Ursachen für Arbeitslosigkeit oder Befristung von Arbeitsverträgen gewonnen. Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen vertieft insbesondere die Themen Einkommen und Wohnsituation. Zudem werden Fragen zu den Themenbereichen materielle Entbehrung, soziale Teilhabe und Gesundheit gestellt. Dadurch liegen wichtige Informationen beispielsweise zur Einkommensverteilung, zu Armut und zu sozialer Ausgrenzung vor. Der Erhebungsteil zur Internetnutzung umfasst unter anderem Fragen zu Art, Häufigkeit, Zweck sowie möglichen Bedenken bei der Nutzung des Internets. Die Angaben werden EU-weit einheitlich erhoben. Sie ermöglichen, den Digitalisierungsstand der EU-Mitgliedstaaten zu vergleichen und die Entwicklung über die Zeit darzustellen.

Sie werden sich vielleicht fragen, ob es diese Angaben nicht schon in anderen Quellen gibt, die verwendet werden können. In vielen anderen EU-Ländern (unter anderem in Schweden, den Niederlanden, Österreich, Italien) werden in erheblichem Umfang Verwaltungsdaten der Bürgerinnen und Bürger genutzt und in die Befragung eingespielt. In diesen Ländern werden Haushalten deshalb beispielsweise keine Fragen zum Einkommen gestellt. Dies ist in Deutschland nicht möglich. Hier liegt keine derart umfassende Datenbasis oder ein Register mit persönlichen Angaben zu Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Krankenversicherungsschutz und Ähnlichem vor. Um die Ausgangslage in Deutschland zu ändern, müssten für statistische Zwecke zunächst entsprechende Zugriffsmöglichkeiten auf Personen- und Haushaltsdaten geschaffen und die Zusammenführung dieser Daten ermöglicht werden.

Persönliche Angaben wie Name und Informationen zur Anschrift – die sogenannten Hilfsmerkmale – dienen nur zur Organisation der Befragung in den Statistischen Landesämtern, etwa zur Erstellung von Anschreiben an die Befragten oder zur Klärung von Rückfragen. Diese Hilfsmerkmale werden strikt von den restlichen Angaben getrennt gespeichert, vertraulich behandelt und vor unberechtigten Zugriffen sicher geschützt.

In Gemeinschaftsunterkünften (wie Altenheimen oder Gefängnissen) wird lediglich ein verkürztes Frageprogramm erhoben.