Als (Privat-)Haushalt zählt/zählen
- jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie
- Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter).
Es werden Hauptwohnsitzhaushalten ausgewiesen. Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.