Die Frage zu Lebenspartnerschaften im Haushalt ist seit dem Mikrozensus 2017 Pflichtangabe, damit ist auch die Angabe zu den gleichgeschlechtlichen Partnern im Haushalt inbegriffen. Bis zum Mikrozensus 2016 war die Angabe des Lebens-partners im Haushalt freiwillig, damit kann die Abgabe zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bis zum Jahr 2016 als Untergrenze interpretiert werden. Mit dem Mikrozensus 2018 ist das darstellen gleichgeschlechtlicher Ehepaare im gemeinsamen Haushalt möglich.